Der Leistungswettbewerb als ein geschütztes Rechtsgut des deutschen und französischen Wettbewerbsrechts?
Ein rechtsvergleichender Beitrag zu den Anforderungen des gemeinsamen Binnenmarktes
Franz Schwend
Die Untersuchung erweist den Begriff Leistungswettbewerb, den H.C. Nipperdey im Jahre 1930 maßgeblich definiert hat, als nicht eindeutig und zur Rechtsanwendung ungeeignete Norm. Sie zeigt als Schutzzweck des deutschen Wettbewerbsrechts rechtshistorisch begründet den «freien und lauteren Wettbewerb» auf; auch der Gegenbegriff Behinderungswettbewerb wird als zu eng kritisiert. Der Verfasser – lange als Behördenleiter in Frankreich – informiert über die Hintergründe des französischen Konkurrenzrechts und bietet eine Zusammenstellung der aktuellen Gesetzgebung; er behandelt insbesondere die «Ordonnance relative à la liberté des prix et de la concurrence» vom 1.12.1986. Als ratio legis definiert er die «libéralisation du marché». Einen relevanten Unterschied zeigt er z.B. in dem Verbot der «revente à perte» und dem nach deutschem Recht zulässigen Verlustverkauf auf.