Neustrukturierung von Betriebsratsgremien nach § 3 BetrVG
Analyse und Handlungsempfehlungen
Ronny Heinkel
§ 3 BetrVG ermöglicht, Betriebsratsstrukturen besser an bestehende Unternehmensstrukturen anzupassen. Diese Analyse macht deutlich, welche Regelungen die Tarifvertragsparteien treffen und wo noch Rechtsunsicherheiten existieren.