Befristungs- und Optionsvereinbarungen im professionellen Mannschaftssport
Unter besonderer Berücksichtigung des Berufsfußballs
Aegidius Vogt
Die wachsende Bedeutung des Profisports im Wirtschafts- und Gesellschaftsleben zieht zwangsläufig auch eine zunehmende Verrechtlichung nach sich. Im Vergleich zu «normalen» Arbeitsverhältnissen weisen die Verträge von Sportlern Besonderheiten auf, die das Sportarbeitsrecht immer wieder vor Herausforderungen stellt. Zu denken ist z.B. an die begrenzte Lebensarbeitszeit der Sportler und den erheblichen Einfluss von Medien und Sponsoren. Im Fokus der Arbeit steht ausschließlich die arbeitsrechtliche Zulässigkeit von in der Praxis üblichen Befristungs- und Optionsvereinbarungen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass befristete Verträge im professionellen Mannschaftssport aufgrund eines eigenständigen Befristungsgrundes grundsätzlich als zulässig einzustufen sind, während auflösende Bedingungen nur vereinzelt wirksam vereinbart werden können. Einseitige Vertragsverlängerungsoptionen sind – im Gegensatz zu zweiseitigen Optionen – unzulässig. Einsatz- und leistungsabhängige Optionen benachteiligen die Sportler in aller Regel ebenfalls unangemessen und sind damit meist nicht wirksam zu vereinbaren.