Ad-hoc-Publizität nach dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz
Verschärfte Anforderungen an die ordnungsgemäße Erfüllung und daraus resultierende Erhöhung der Haftungsrisiken
Erwin Deutsch, Ulrich Hübner, Benjamin Monheim
Das Transparenzinstitut der Ad-hoc-Publizität verpflichtet – kurz gesagt – am organisierten Kapitalmarkt emittierende Unternehmen, bestimmte kursrelevante Informationen, sog.
Insiderinformationen, unverzüglich zu veröffentlichen. Diese in § 15 WpHG enthaltene Anordnung wurde durch Inkrafttreten des AnSVG am 31.10 2004 tiefgreifend verändert.
Monheim untersucht in seiner Dissertation den mit einer Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen ausgestatteten Tatbestand des § 15 WpHG und begegnet damit der herrschenden Rechtsunsicherheit in diesem Bereich. Zu dem gesetzlichen Tatbestand wird eine umfassende, systematische Darstellung erarbeitet, die eine Hilfestellung zu den angezeigten Aus-legungsfragen gibt. Der dabei integrierte Vergleich zur vorherigen Gesetzeslage zeigt, dass durch die Gesetzesreform die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Ad-hoc-Publizitätsverhalten drastisch gestiegen sind.
Daraus folgt, dass das Risiko für eine Haftung bei Fehlumsetzung der Veröffentlichungspflicht gegenüber enttäuschten und auf den fehlerhaften Schein der Ad-hoc-Publizität vertrauenden Anlegern gleichermaßen gestiegen ist.