Die Klagebefugnis von Verbänden im Europäischen Gemeinschaftsrecht
Börries Ahrens
Die Vertretung von Mitgliederinteressen gegenüber Legislative und Exekutive ist eine klassische Aufgabe von Interessenverbänden. Mit der fortschreitenden Übertragung staatlicher Hoheitsgewalt auf die Europäische Gemeinschaft hat sich auch das Tätigkeitsfeld vieler Interessenverbände verlagert oder erweitert. Die effektive Interessenvertretung gegenüber den europäischen Institutionen ist von wachsender Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit die Bedingungen der Klagebefugnis bei Verbandsklagen gegen Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane. Gegenstand der Untersuchung sind sowohl altruistische Verbandsklagen von Umwelt- oder Verbraucherverbänden als auch insbesondere die Voraussetzungen egoistischer Verbandsklagen von Wirtschaftsverbänden gegen Maßnahmen der europäischen Wettbewerbsaufsicht. Die Rechtsprechung des EUGH und des Gerichts 1. Instanz zu den Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden werden umfassend analysiert.
Ausgehend von der Untersuchung der Klagebefugnis bei Direktklagen vor den europäischen Gerichten bildet die Untersuchung der Perspektiven einer gemeinschaftsrechtlichen Beeinflussung des Rechts der Verbandsklage in den Mitgliedstaaten den zweiten Hauptteil der Arbeit.