Die Rechtsprechung des EuGH zu den direkten Steuern
Welcher Spielraum bleibt den Mitgliedstaaten?
Michael Lang
Die Harmonisierung der direkten Steuern ist äußerst mühsam. Auf Grund des Einstimmigkeitsprinzips gibt es kaum Fortschritte. Eigentlicher Motor der Harmonisierung war in den letzten Jahren der Europäische Gerichtshof (EuGH). Der EuGH hat Maßnahmen der Mitgliedstaaten, mit denen sie ihre nationalen Steuerrechtsordnungen vor dem europäischen Steuerwettbewerb abschotten wollten, regelmäßig für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Dadurch hat er den Druck auf die Mitgliedstaaten, von sich aus Maßnahmen der Harmonisierung zu setzen, erhöht. In letzter Zeit ist der Eindruck entstanden, der EuGH hätte seine Rechtsprechung geändert und den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten erhöht. Derartige Entwicklungen werden mit den Vorschlägen einzelner europäischer Politiker in Zusammenhang gebracht, die Kompetenz des EuGH auf dem Gebiet des Steuerrechts zu überdenken. Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie weit der EuGH seine Rechtsprechung auf dem Gebiet des Steuerrechts tatsächlich geändert hat.