Die europäische Dimension des Sports
Der Unionsrechtsrahmen für den Sport und seine Änderung durch den Vertrag von Lissabon
Christoph Florian
Zum 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Auch für den Sport hat der Reformvertrag zwischen den Mitgliedsstaaten der EU eine wesentliche Änderung bewirkt: Erstmals sieht das Primärrecht in Art. 165 AEUV eine ausdrückliche Zuständigkeit der Union für den Sport vor. Für diese Rechtsentwicklung wurde auf Ebene der EU über Jahre hinweg Lobbyarbeit betrieben. Dementsprechend euphorisch begrüßte man die primärrechtliche Verankerung des Sports. Trotzdem kann der Mehrwert des Art. 165 AEUV auch kritisch hinterfragt werden. Christoph Florian untersucht, ob die hohen Erwartungen an die primärrechtliche Verankerung des Sports berechtigt sind und inwieweit sie sich mittlerweile bestätigt haben. Er gibt einen Überblick über die Strukturen des europäischen Sports und zeichnet die sportpolitischen Entwicklungsschritte bis zum Vertrag von Lissabon nach. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die tatbestandliche Analyse des Sportartikels sowie die Auswirkungen von Art. 165 AEUV im Hinblick auf die Kompetenz der Union für eine direkte Sportpolitik und die Anwendung des Unionsrechts im Bereich des Sports.