Aktenbeiziehung und Anfangsverdacht im Insolvenzstrafverfahren
Zugleich ein Beitrag zum "Doppeltürmodell" des BVerfG
Christina Schreiner
Der Schutz des Einzelnen vor anlassloser strafrechtlicher Verfolgung gehört zu den Grundfesten unseres Rechtsstaates. Besonders schutzbedürftig ist der Schuldner, der im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu umfassender Auskunft verpflichtet ist. Der Zugriff auf die dort offengelegten Informationen ist den Ermittlungsbehörden untersagt, solange kein strafrechtlicher Anfangsverdacht begründet ist. Christina Schreiner ruft dessen Bedeutung als begrenzendes Element zulässiger Strafverfolgung in Erinnerung und zeigt die in der routinemäßigen Beiziehung der Insolvenzakten liegende Generalverdächtigung sämtlicher Insolvenzschuldner auf. Die Autorin arbeitet heraus, dass derzeit eine Ermächtigungsgrundlage für die Informationsbereitstellung seitens der Insolvenzgerichte fehlt – ein Zustand, der hinter den Vorgaben des BVerfG zum „Doppeltürmodell“ zurückbleibt und somit verfassungswidrig ist.