Die Schutzfunktion des 140 Abs. 2 StPO zugunsten des Beschuldigten im Strafverfahren
Unter besonderer Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung
Rüdiger Molketin
Der Verfasser analysiert die bei Manuskriptabschluss (20. Januar 1984) vorhandene Rechtsprechung und das einschlägige Schrifttum zu 140 Abs. 2 StPO unter besonderer Berücksichtigung von etwa 60 bislang unveröffentlichten Judikaten und gelangt zu dem Ergebnis, dass die sogenannte «Generalklausel» bei sachgerechter Anwendung durch die Tatsacheninstanzen die ihr zugewiesene «Auffangfunktion» erfüllt und daher keiner Korrektur durch den Gesetzgeber bedarf.