Betäubungsmittel in der Apotheke
Kerstin Schack, Anette Schenk
Die Pharmakotherapie mit Betäubungsmittel ist mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden, auch mit Cannabis. Indes sorgt die Vorlage eines BtM-Rezeptes noch immer für erhöhte Aufmerksamkeit in der Apotheke, denn es gelten besondere Vorgaben und Dokumentationspflichten beim Erwerb, der Lagerung und der Abgabe von Betäubungsmitteln.
Für den schnellen Überblick fasst dieses Buch die wesentlichen Dinge zusammen, die es zu beachten gilt. Verständlich formuliert und übersichtlich aufbereitet richtet es sich ebenso an Pharmazeuten im Praktikum, Wiedereinsteiger oder erfahrene Kollegen, die fundierte und praxisgerechte Informationen suchen, um sich im Umgang mit Betäubungsmitteln sicherer zu fühlen.
Zunächst werden Verschreibung und Abgabe erläutert. Dazu zählen auch die Regelungen zur Substitution Abhängiger sowie die Vorschriften, die bei der Heim- und Krankenhausversorgung einzuhalten sind. Planen Patienten einen Auslandsaufenthalt und führen ihre BtM-Medikamente mit sich, sind ebenfalls gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Ein weiteres Kapitel widmet sich dem Erwerb, der Weitergabe und der Rücknahme von Betäubungsmitteln. Weitere Punkte sind Vernichtung, Entsorgung, Aufbewahrung, Sicherung sowie die Untersuchung von Suchtstoffen.
Wie die Höchstmengen zu ermitteln sind, ist anhand von Beispielen erklärt. Die neu aufgenommenen Muster-Verordnungen zeigen abschließend, wie Stolperfallen schnell erkannt werden können und der BtM-Rezept-Check zur Routine wird.
Die Leitlinie der Bundesapothekerkammer „Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opioidsubstitution“, der Kommentar hierzu sowie mehrere Arbeitshilfen runden das Praxiswerk ab.
Kerstin Schack studierte in Saarbrücken Pharmazie und arbeitete von 1998 bis 2013 in öffentlichen Apotheken. Seit 2003 ist sie hauptamtliche Amtsapothekerin in Nordrhein-Westfalen und ist seit 2020 Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD). Zusätzlich ist sie als Prüferin im Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung tätig.