Zur Notwendigkeit des strafrechtlichen Schutzes des Privatversicherungswesens durch Sondernormen.
Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der §§ 265 und 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB.
Stefan Wirth
Stefan Wirth untersucht, in welchem Umfang ein strafrechtlicher Schutz der Privatversicherer erforderlich ist. Dazu wird eine Annäherung an die faktischen Dimensionen der nachteiligen Verhaltensweisen versucht und das Vermögen der Versicherer als zu schützendes Rechtsgut ermittelt. Ausgehend von der zivilrechtlichen Ausgestaltung des Versicherungsverhältnisses, bestimmt der Autor die Verhaltensweisen, die als Anknüpfungspunkt für einen strafrechtlichen Schutz in Betracht kommen. Er analysiert den strafrechtlichen Schutz der Versicherer durch § 263 StGB, sonstige allgemeine Straftatbestände und Sondernormen, insbesondere durch §§ 265 a.F./n.F., 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB und gibt einen umfassenden Überblick über den geltenden Strafrechtsschutz der Versicherer und seine historische Entwicklung. Unter Berücksichtigung der über einhundertjährigen Reformdiskussion zu § 265 a.F. StGB wird geprüft, ob es eines speziellen Schutzes der Versicherer durch Sondernormen bedarf, was wegen des umfassenden und ausreichenden Schutzes durch allgemeine Straftatbestände verneint wird, weshalb die §§ 265, 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 StGB ersatzlos gestrichen werden können.