Die Jahrestagung 1997 der Vereinigung für Verfassungsgeschichte beschäftigte sich mit dem Thema "Wahlen und Wahlrecht": Die hierzu gehaltenen Referate liegen nun zusammen mit den gehaltvollen Aussprachen vor.
Bewußt wurden in den Themenkreis vielerlei Arten von Wahlen einbezogen, nämlich zu unterschiedlichen obrigkeitlichen Funktionsträgern und zu verschiedenen Zeiten. So beschäftigen sich nur zwei Beiträge dieses Bandes mit Parlamentswahlen. Harm-Hinrich Brandt (Würzburg) beleuchtet Praxis und Theorie des frühen deutschen Parlamentarismus mit der Betonung einer Vertretung bestimmter und gewichteter Interessen. Gleichfalls in den Bereich einer beschränkten Vertretung und damit eines beschränkten Wahlrechts führt die Thematik von Lothar Höbelt (Wien), nämlich die Wahl beziehungsweise Beschickung von Vertretungskörpern durch andere Vertretungskörper, und zwar am Beispiel von Österreich/Cisleithanien in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als das Abgeordnetenhaus in komplizierter Weise aus den Landtagen gewählt wurde. Mit einer ganz anderen Art von Wahlen beschäftigt sich Barbara Dölemeyer (Frankfurt/Main) mit ihrem Beitrag zur Diskussion um die Richterwahl im 20. und vor allem im 19. Jahrhundert.
Zwei Beiträge erläutern frühe Wahlen. Nicht nur das Wahlrecht, sondern auch konkrete Wahlen und ihre Wirkungen für die entsprechenden Gremien erörtert Wolfgang Herborn (Bonn) für das spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Köln. Sigrid Schmitt (Mainz) liefert dazu die ländliche Parallele mit Wahlen zu Organen in dörflichen Gemeinden und Gerichtsbezirken vor allem im Mittelrhein- und Moselgebiet. Die Wahl des Staatsoberhaupts in Republiken behandelt Wilhelm Brauneder (Wien) vor allem für Deutschland und Österreich aufgrund der als modellhaft empfundenen voraufgegangenen Entwicklungen insbesondere in Frankreich und etwa auch in der Schweiz.
Aktualisiert: 2023-06-15
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61 Wissenschafter aus zehn Staaten und zwei Kontinenten würdigen in dieser Festschrift das umfangreiche und innovative Werk des international anerkannten österreichischen Historikers Lothar Höbelt.
Aktualisiert: 2023-06-02
Autor:
Jürgen Angelow,
John W. Boyer,
Wilhelm Brauneder,
Christopher Brennan,
Emil Brix,
Bertrand Michael Buchmann,
Mark Cornwall,
Estevao C. de Rezende Martins,
Werner Drobesch,
Boguslaw Dybas,
Harald Fiedler,
Peter Fitl,
Marino Freschi,
Michael Gehler,
Maddalena Guiotto,
Alma Hannig,
Georg Heilingsetzer,
Reinhard Heinisch,
Milan Hlavacka,
Catherine Horel,
Rudolf Jerabek,
Johannes Kalwoda,
Andreas Khol,
Jan Kilian,
Roland Kleinhenz,
Marc von Knorring,
Hans-Christof Kraus,
Robert Kriechbaumer,
Frank-Lothar Kroll,
Ulrich Lappenküper,
Josef Leidenfrost,
Dariusz Makilla,
Jiří Malíř,
Pavel Marek,
Eduard Mikusek,
Martin Moll,
Luciano Monzali,
Mario Di Napoli,
Christian Neschwara,
Jenny Öhman,
Thomas Otte,
Michael Pammer,
Robert Rebitsch,
Milos Reznik,
Robert Rill,
John Rogister,
Roman Sandgruber,
Franz Schausberger,
Erwin Schmidl,
Johannes Schönner,
Georg Seiderer,
Cristiana Senigaglia,
Thomas Simon,
Georges-Henri Soutou,
Zdenka Stoklasková,
Arnold Suppan,
Petr Valenta,
Luboš Velek,
Viktor Velek,
Stefan Wedrac,
Helmut Wohnout,
John Young
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Leonidas, mit Amelie Paradini aus einer der reichsten Wiener Familien vermählt und Sektionschef im österreichischen Unterrichtsministerium, erhält im Oktober 1936, wenige Tage nach seinem fünfzigsten Geburtstag, einen privaten Brief in blaßblauer Frauenschrift. Darin bittet ihn die Jüdin Vera Wormser, mit der ihn vor achtzehn Jahren, gleich zu Beginn seiner Ehe, während einer Dienstreise nach Heidelberg ein Liebesverhältnis verbunden hat, um Protektion für einen „jungen begabten Mann". Dieser müsse Deutschland „aus den allgemein bekannten Gründen" verlassen und könne seine Gymnasialstudien dort nicht fortsetzen. Für Leonidas, einen der ranghöchsten Beamten Österreichs, dessen „volle Souveränität" Hitler-Deutschland im Juli-Abkommen 1936 nur formal anerkannt hat, bricht eine Welt zusammen. Axel Corti hat die „Blaßblaue Frauenschrift" 1983 historisch detailgetreu verfilmt. Matthias Pape (Technische Hochschule Aachen) zeigt in seinem Kommentar, daß die Psyche von Leonidas eine Parabel für die Historie des Jahres 1936 ist. Werfel hat mit der Novelle, die erin der Kolonie emigrierter deutscher und österreichischer Schriftsteller im südfranzösischen Sanary-sur-Mer im Jahr 1940 verfasst hat, die tieferen Gründe für den Untergang des von Bundeskanzler Dollfuß errichteten Ständestaats im kulturellen Gedächtnis Österreichs festschreiben wollen. Wilhelm Brauneder (Universität Wien) kommentiert die literarische Widerspiegelung der verfassungsrechtlichen Gestalt des „Christlichen Ständestaats" (1934-1938). Kein anderes dichterisches Kunstwerk hat dieses Verfassungsgebilde sozialpsychologisch vergleichbar eingehend erfaßt wie Werfels knappe Novelle.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Leonidas, mit Amelie Paradini aus einer der reichsten Wiener Familien vermählt und Sektionschef im österreichischen Unterrichtsministerium, erhält im Oktober 1936, wenige Tage nach seinem fünfzigsten Geburtstag, einen privaten Brief in blaßblauer Frauenschrift. Darin bittet ihn die Jüdin Vera Wormser, mit der ihn vor achtzehn Jahren, gleich zu Beginn seiner Ehe, während einer Dienstreise nach Heidelberg ein Liebesverhältnis verbunden hat, um Protektion für einen „jungen begabten Mann". Dieser müsse Deutschland „aus den allgemein bekannten Gründen" verlassen und könne seine Gymnasialstudien dort nicht fortsetzen. Für Leonidas, einen der ranghöchsten Beamten Österreichs, dessen „volle Souveränität" Hitler-Deutschland im Juli-Abkommen 1936 nur formal anerkannt hat, bricht eine Welt zusammen. Axel Corti hat die „Blaßblaue Frauenschrift" 1983 historisch detailgetreu verfilmt. Matthias Pape (Technische Hochschule Aachen) zeigt in seinem Kommentar, daß die Psyche von Leonidas eine Parabel für die Historie des Jahres 1936 ist. Werfel hat mit der Novelle, die er in der Kolonie emigrierter deutscher und österreichischer Schriftsteller im südfranzösischen Sanary-sur-Mer im Jahr 1940 verfasst hat, die tieferen Gründe für den Untergang des von Bundeskanzler Dollfuß errichteten Ständestaats im kulturellen Gedächtnis Österreichs festschreiben wollen. Wilhelm Brauneder (Universität Wien) kommentiert die literarische Widerspiegelung der verfassungsrechtlichen Gestalt des „Christlichen Ständestaats" (1934-1938). Kein anderes dichterisches Kunstwerk hat dieses Verfassungsgebilde sozialpsychologisch vergleichbar eingehend erfaßt wie Werfels knappe Novelle.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Der Band enthält die Referate und Diskussionen einer in Würzburg abgehaltenen Tagung zum ‚Neoabsolutismus‘. Deren Ausgangspunkt waren die Kritik, die in jüngster Zeit gegen die Verwendung dieses Begriffs als Herrschaftstypus und zur Epochengliederung vorgebracht worden ist, sowie eine zuletzt angebotene Alternative zur Deutung der Periode von 1849 bis 1867. – Die Tagungsteilnehmer fokussierten die Klärung dieser Fragen auf eine Analyse der ‚neoabsolutistischen‘ Innenpolitik mit ihren (ambivalenten) Aspekten der nachrevolutionären Repression, der modernisierenden Reformen und dem Bemühen, dem administrativen System partizipatorische Elemente unterhalb der Schwelle des Konstitutionalismus einzupflanzen und mit dem Prinzip der Interessenvertretung zugleich das Nationalitätenproblem zu neutralisieren. In den Blick kamen dabei nicht zuletzt die Konsequenzen dieser Befunde für die spätere Geschichte der Habsburgermonarchie.
Aktualisiert: 2023-05-28
Autor:
Christoph Aicher,
Harm-Hinrich Brandt,
Wilhelm Brauneder,
Andreas Gottsmann,
Waltraud Heindl-Langer,
Milan Hlavacka,
Tanja Kraler,
Zsolt K Lengyel,
Stefan Malfér,
Herbert Matis,
Brigitte Mazohl,
Helmut Rumpler,
Gerhard Seiderer,
Matthias Stickler,
Dietmar Willoweit
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61 Wissenschafter aus zehn Staaten und zwei Kontinenten würdigen in dieser Festschrift das umfangreiche und innovative Werk des international anerkannten österreichischen Historikers Lothar Höbelt.
Aktualisiert: 2023-05-28
Autor:
Jürgen Angelow,
John W. Boyer,
Wilhelm Brauneder,
Christopher Brennan,
Emil Brix,
Bertrand Michael Buchmann,
Mark Cornwall,
Estevao C. de Rezende Martins,
Werner Drobesch,
Boguslaw Dybas,
Harald Fiedler,
Peter Fitl,
Marino Freschi,
Michael Gehler,
Maddalena Guiotto,
Alma Hannig,
Georg Heilingsetzer,
Reinhard Heinisch,
Milan Hlavacka,
Catherine Horel,
Rudolf Jerabek,
Johannes Kalwoda,
Andreas Khol,
Jan Kilian,
Roland Kleinhenz,
Marc von Knorring,
Hans-Christof Kraus,
Robert Kriechbaumer,
Frank-Lothar Kroll,
Ulrich Lappenküper,
Josef Leidenfrost,
Dariusz Makilla,
Jiří Malíř,
Pavel Marek,
Eduard Mikusek,
Martin Moll,
Luciano Monzali,
Mario Di Napoli,
Christian Neschwara,
Jenny Öhman,
Thomas Otte,
Michael Pammer,
Robert Rebitsch,
Milos Reznik,
Robert Rill,
John Rogister,
Roman Sandgruber,
Franz Schausberger,
Erwin Schmidl,
Johannes Schönner,
Georg Seiderer,
Cristiana Senigaglia,
Thomas Simon,
Georges-Henri Soutou,
Zdenka Stoklasková,
Arnold Suppan,
Petr Valenta,
Luboš Velek,
Viktor Velek,
Stefan Wedrac,
Helmut Wohnout,
John Young
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Recht im Wandel – Wandel des Rechts lautet der Titel dieses Bandes zu Ehren von Jürgen Weitzel und nimmt sich damit eines Themas an, das immer in der rechtshistorischen Wissenschaft diskutiert wurde: Recht unterliegt immer einem Wandel und ist damit stetig in Bewegung. Gesellschaftliche, politische und ökonomische Faktoren führen immer wieder dazu, dass sich bestehendes Recht verändert, modifiziert wird oder gänzlich verschwindet. Dabei spielen Gesetzgebung, aber auch Rechtsprechung eine wichtige Rolle, da beide an diesem Wandelprozess beteiligt sind. Diesem Phänomen widmen sich die Beitragenden der Artikel zu diesem Band, die von der Römischen Zeit bis in die jüngste Zeitgeschichte des Rechts reichen.
Aktualisiert: 2023-05-28
Autor:
Claus Ahrens,
Anja Amend-Traut,
Antonio Sánchez Aranda,
Friedrich Battenberg,
Wilhelm Brauneder,
Ignacio Czeguhn,
Gerhard Dilcher,
Heinz Holzhauer,
Günter Jerouschek,
José Antonio Pérez Juan,
Gerhard Köbler,
Frank Laubenthal,
Martin Löhnig,
Heiner Lück,
Ulrike Müßig,
Jose Antonio Lopez Nevot,
Oliver Remien,
Hubert Rottleuthner,
Bernd Schildt,
Hans Schlosser,
Jan Schröder,
Eva Schumann,
Wolfgang Sellert,
Olaf Sosnitza,
Michael Stolleis,
Karin Nehlsen-von Stryk,
Alain Wijffels,
Dietmar Willoweit,
Frank Zieschang
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Die Quellenauswahl dieses Buches soll dem grundlegenden Verständnis der Verfassungsentwickung bis an die Schwelle des geltenden Verfassungsrechts dienen.Die Quellen betreffen die Entwicklung des modernen Verfassungsstaates ab 1848 bis 1955. Dokumente wie der „Kremsierer“ Verfassungsentwurf 1848/49, das „Oktoberdiplom“ 1860, das „Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz“ 1917, das „Anschlussgesetz“ 1938 oder der Staatsvertrag von Wien 1955 uvm werden auf rund 140 Seiten dargestellt.Ein eigener Anhang enthält Schlüsselquellen zu früheren verfassungsrechtlichen Ereignissen (beginnend mit dem „privilegium minus“ 1156 bis hin zur Wiener Schlußakte 1820).
Aktualisiert: 2023-05-23
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Angeregt durch die Wiedervereinigung Deutschlands, beschäftigte sich die Vereinigung für Verfassungsgeschichte auf ihrer Jahrestagung im Frühjahr 1995 mit dem Generalthema «Staatliche Vereinigung: Fördernde und hemmende Elemente in der deutschen Geschichte«.
Der vorliegende Band enthält die auf dieser Tagung gehaltenen Vorträge sowie die Aussprachen hierzu. Der zeitliche Rahmen reicht vom Mittelalter bis in die Gegenwart. Auf die Durchleuchtung der Struktur des Römisch-deutschen Reiches im Mittelalter (Peter Moraw) folgen Untersuchungen zu Integrationsvorgängen innerhalb desselben anhand dreier Beispiele, nämlich der Habsburgermonarchie vom 15. bis in das 17. Jahrhundert (Alfred Kohler), Brandenburg-Preußens bis zum Jahre 1740 (Wolfgang Neugebauer) sowie Bayerns um 1800 (Helmut Neuhaus). Teils in zeitlicher Parallele, teils in zeitlicher Staffelung fällt der Blick auf verschiedenartige Umstände in diesen Integrationsprozessen, nämlich auf die sie vorantreibenden, mehrere Territorien übergreifenden Dynastien, die beharrenden regionalen Kräfte in den Ländern und schließlich auf die Verschmelzung unterschiedlicher Gebiete zum «modernen Staat«. Nach diesen drei einzelstaatlichen Studien geht der Blick wieder auf Deutschland insgesamt, nämlich auf den Deutschen Bund (Elmar Wadle). Im Vergleich dazu ist die Schweizer Entwicklung im 19. Jahrhundert dargestellt (Alfred Kölz), zumal die Schweiz 1815 parallel zum Deutschen Bund als Staatenbund organisiert wurde. Schließlich widmet sich der abschließende Beitrag der Vereinigung beziehungsweise Wiedervereinigung, insbesondere auch unter den Aspekten der zuvor entwickelten Theorien über das Verhältnis der beiden nunmehr zusammengeführten deutschen Staaten (Wilfried Fiedler).
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das ABGB von 1811 stellt mit einem Vorläufer von 1797 für die Provinz Galizien die älteste Privatrechtskodifikation überhaupt dar. Es ist vom Naturrecht geprägt, so daß nur jene Bestimmungen Aufnahme fanden, die als logisch immer und überall geltend angesehen wurden, während wandelbares Recht außerhalb des Gesetzbuches verblieb. Dies ermöglichte seine Geltung in der multinationalen Habsburgermonarchie sowie seine Ausstrahlungen auf Schweizer Kantone und Balkanstaaten. Das Buch beschreibt in umfassender Weise die Entstehung und Entwicklung im 19. Jahrhundert bis zur umfassenden Reform von 1914/16.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Jahrestagung 1997 der Vereinigung für Verfassungsgeschichte beschäftigte sich mit dem Thema "Wahlen und Wahlrecht": Die hierzu gehaltenen Referate liegen nun zusammen mit den gehaltvollen Aussprachen vor.
Bewußt wurden in den Themenkreis vielerlei Arten von Wahlen einbezogen, nämlich zu unterschiedlichen obrigkeitlichen Funktionsträgern und zu verschiedenen Zeiten. So beschäftigen sich nur zwei Beiträge dieses Bandes mit Parlamentswahlen. Harm-Hinrich Brandt (Würzburg) beleuchtet Praxis und Theorie des frühen deutschen Parlamentarismus mit der Betonung einer Vertretung bestimmter und gewichteter Interessen. Gleichfalls in den Bereich einer beschränkten Vertretung und damit eines beschränkten Wahlrechts führt die Thematik von Lothar Höbelt (Wien), nämlich die Wahl beziehungsweise Beschickung von Vertretungskörpern durch andere Vertretungskörper, und zwar am Beispiel von Österreich/Cisleithanien in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als das Abgeordnetenhaus in komplizierter Weise aus den Landtagen gewählt wurde. Mit einer ganz anderen Art von Wahlen beschäftigt sich Barbara Dölemeyer (Frankfurt/Main) mit ihrem Beitrag zur Diskussion um die Richterwahl im 20. und vor allem im 19. Jahrhundert.
Zwei Beiträge erläutern frühe Wahlen. Nicht nur das Wahlrecht, sondern auch konkrete Wahlen und ihre Wirkungen für die entsprechenden Gremien erörtert Wolfgang Herborn (Bonn) für das spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Köln. Sigrid Schmitt (Mainz) liefert dazu die ländliche Parallele mit Wahlen zu Organen in dörflichen Gemeinden und Gerichtsbezirken vor allem im Mittelrhein- und Moselgebiet. Die Wahl des Staatsoberhaupts in Republiken behandelt Wilhelm Brauneder (Wien) vor allem für Deutschland und Österreich aufgrund der als modellhaft empfundenen voraufgegangenen Entwicklungen insbesondere in Frankreich und etwa auch in der Schweiz.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die Jahrestagung 1997 der Vereinigung für Verfassungsgeschichte beschäftigte sich mit dem Thema "Wahlen und Wahlrecht": Die hierzu gehaltenen Referate liegen nun zusammen mit den gehaltvollen Aussprachen vor.
Bewußt wurden in den Themenkreis vielerlei Arten von Wahlen einbezogen, nämlich zu unterschiedlichen obrigkeitlichen Funktionsträgern und zu verschiedenen Zeiten. So beschäftigen sich nur zwei Beiträge dieses Bandes mit Parlamentswahlen. Harm-Hinrich Brandt (Würzburg) beleuchtet Praxis und Theorie des frühen deutschen Parlamentarismus mit der Betonung einer Vertretung bestimmter und gewichteter Interessen. Gleichfalls in den Bereich einer beschränkten Vertretung und damit eines beschränkten Wahlrechts führt die Thematik von Lothar Höbelt (Wien), nämlich die Wahl beziehungsweise Beschickung von Vertretungskörpern durch andere Vertretungskörper, und zwar am Beispiel von Österreich/Cisleithanien in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als das Abgeordnetenhaus in komplizierter Weise aus den Landtagen gewählt wurde. Mit einer ganz anderen Art von Wahlen beschäftigt sich Barbara Dölemeyer (Frankfurt/Main) mit ihrem Beitrag zur Diskussion um die Richterwahl im 20. und vor allem im 19. Jahrhundert.
Zwei Beiträge erläutern frühe Wahlen. Nicht nur das Wahlrecht, sondern auch konkrete Wahlen und ihre Wirkungen für die entsprechenden Gremien erörtert Wolfgang Herborn (Bonn) für das spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Köln. Sigrid Schmitt (Mainz) liefert dazu die ländliche Parallele mit Wahlen zu Organen in dörflichen Gemeinden und Gerichtsbezirken vor allem im Mittelrhein- und Moselgebiet. Die Wahl des Staatsoberhaupts in Republiken behandelt Wilhelm Brauneder (Wien) vor allem für Deutschland und Österreich aufgrund der als modellhaft empfundenen voraufgegangenen Entwicklungen insbesondere in Frankreich und etwa auch in der Schweiz.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das ABGB von 1811 stellt mit einem Vorläufer von 1797 für die Provinz Galizien die älteste Privatrechtskodifikation überhaupt dar. Es ist vom Naturrecht geprägt, so daß nur jene Bestimmungen Aufnahme fanden, die als logisch immer und überall geltend angesehen wurden, während wandelbares Recht außerhalb des Gesetzbuches verblieb. Dies ermöglichte seine Geltung in der multinationalen Habsburgermonarchie sowie seine Ausstrahlungen auf Schweizer Kantone und Balkanstaaten. Das Buch beschreibt in umfassender Weise die Entstehung und Entwicklung im 19. Jahrhundert bis zur umfassenden Reform von 1914/16.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In vielfältiger Weise wurde im 19. Jahrhundert der Rahmen für das Wirken der Zivilgesellschaft abgesteckt bzw. hierfür die Grundlagen gelegt wie insbesondere durch die naturrechtlichen Kodifikationen: vor allem im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und Strafgesetzbuch. Sie dienten auch als Verfassungsersatz und als rechtliche Spezial-Lexika für den »gebildeten Bürger«. Die rasante Entwicklung der Gesellschaft schlug sich in weiteren gesetzlichen Maßnahmen nieder bzw. auch in unerfüllten Forderungen. Die vielfältige Auslotung des Titelthemas verdankt sich sowohl dem Inhalt der einzelnen Beiträge wie auch der Herkunft ihrer Autoren aus nahezu allen Ländern der Habsburgermonarchie und aus Deutschland.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Angeregt durch die Wiedervereinigung Deutschlands, beschäftigte sich die Vereinigung für Verfassungsgeschichte auf ihrer Jahrestagung im Frühjahr 1995 mit dem Generalthema «Staatliche Vereinigung: Fördernde und hemmende Elemente in der deutschen Geschichte«.
Der vorliegende Band enthält die auf dieser Tagung gehaltenen Vorträge sowie die Aussprachen hierzu. Der zeitliche Rahmen reicht vom Mittelalter bis in die Gegenwart. Auf die Durchleuchtung der Struktur des Römisch-deutschen Reiches im Mittelalter (Peter Moraw) folgen Untersuchungen zu Integrationsvorgängen innerhalb desselben anhand dreier Beispiele, nämlich der Habsburgermonarchie vom 15. bis in das 17. Jahrhundert (Alfred Kohler), Brandenburg-Preußens bis zum Jahre 1740 (Wolfgang Neugebauer) sowie Bayerns um 1800 (Helmut Neuhaus). Teils in zeitlicher Parallele, teils in zeitlicher Staffelung fällt der Blick auf verschiedenartige Umstände in diesen Integrationsprozessen, nämlich auf die sie vorantreibenden, mehrere Territorien übergreifenden Dynastien, die beharrenden regionalen Kräfte in den Ländern und schließlich auf die Verschmelzung unterschiedlicher Gebiete zum «modernen Staat«. Nach diesen drei einzelstaatlichen Studien geht der Blick wieder auf Deutschland insgesamt, nämlich auf den Deutschen Bund (Elmar Wadle). Im Vergleich dazu ist die Schweizer Entwicklung im 19. Jahrhundert dargestellt (Alfred Kölz), zumal die Schweiz 1815 parallel zum Deutschen Bund als Staatenbund organisiert wurde. Schließlich widmet sich der abschließende Beitrag der Vereinigung beziehungsweise Wiedervereinigung, insbesondere auch unter den Aspekten der zuvor entwickelten Theorien über das Verhältnis der beiden nunmehr zusammengeführten deutschen Staaten (Wilfried Fiedler).
Aktualisiert: 2023-05-15
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Rechtsstudium für das Europa von morgen
Reihe: Sitzungsberichte der philosophisch-historischen Klasse, Band: 576
Reihe: Veröffentlichungen der Kommission für Europarecht, Band: 12
Aktualisiert: 2023-05-12
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Karl May war vom Mythos Eisenbahn fasziniert. Daher mangelt es den Schauplätzen seiner Fantasie nicht an packenden Eisenbahnszenen, sei es im heimatlichen Deutschland, in Nordamerika oder auch auf dem Balkan. Legendär: der Bau der transkontinentalen Eisenbahn in Winnetou I - mit dem ersten Treffen von Old Shatterhand und Winnetou...
Mays beste Eisenbahngeschichten - ausgewählt und unterhaltsam kommentiert von den Experten Prof. Siegfried Augustin und Prof. Wilhelm Brauneder - sind in diesem Band nachzulesen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Verfassungs- und Verwaltungsrecht Studienbuch.
Aktualisiert: 2023-05-11
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In vielfältiger Weise wurde im 19. Jahrhundert der Rahmen für das Wirken der Zivilgesellschaft abgesteckt bzw. hierfür die Grundlagen gelegt wie insbesondere durch die naturrechtlichen Kodifikationen: vor allem im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und Strafgesetzbuch. Sie dienten auch als Verfassungsersatz und als rechtliche Spezial-Lexika für den »gebildeten Bürger«. Die rasante Entwicklung der Gesellschaft schlug sich in weiteren gesetzlichen Maßnahmen nieder bzw. auch in unerfüllten Forderungen. Die vielfältige Auslotung des Titelthemas verdankt sich sowohl dem Inhalt der einzelnen Beiträge wie auch der Herkunft ihrer Autoren aus nahezu allen Ländern der Habsburgermonarchie und aus Deutschland.
Aktualisiert: 2023-05-11
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In vielfältiger Weise wurde im 19. Jahrhundert der Rahmen für das Wirken der Zivilgesellschaft abgesteckt bzw. hierfür die Grundlagen gelegt wie insbesondere durch die naturrechtlichen Kodifikationen: vor allem im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und Strafgesetzbuch. Sie dienten auch als Verfassungsersatz und als rechtliche Spezial-Lexika für den »gebildeten Bürger«. Die rasante Entwicklung der Gesellschaft schlug sich in weiteren gesetzlichen Maßnahmen nieder bzw. auch in unerfüllten Forderungen. Die vielfältige Auslotung des Titelthemas verdankt sich sowohl dem Inhalt der einzelnen Beiträge wie auch der Herkunft ihrer Autoren aus nahezu allen Ländern der Habsburgermonarchie und aus Deutschland.
Aktualisiert: 2023-05-11
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