Kirchliches Stiftungswesen und Stiftungsrecht im Wandel.

Kirchliches Stiftungswesen und Stiftungsrecht im Wandel. von Hense,  Ansgar, Schulte,  Martin
Das moderne Stiftungswesen hat religiöse Wurzeln. Seit jeher ist Stiften Ausdruck christlicher Nächstenliebe. Mit über 28.000 kirchlichen Stiftungen prägen die christlichen Kirchen nicht unerheblich die Stiftungslandschaft in Deutschland. Neben die teilweise sehr alten und traditionsreichen kirchlichen Stiftungen treten gegenwärtig zahlreiche neue kirchliche Stiftungsinitiativen. Kurz gesagt: Die Kirche geht stiften! Der Sammelband dokumentiert eine interdisziplinäre Fachtagung in der Katholischen Akademie des Bistums Mainz. Die Verfasserinnen und Verfasser der Beiträge fragen nach den historischen Grundlagen des kirchlichen Stiftungswesens und werfen einen empirischen Blick auf die kirchliche Stiftungslandschaft. Besonders eingehend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des kirchlichen Stiftungswesens untersucht. Neben den verfassungsrechtlichen Aspekten und den einfachrechtlichen Detailanalysen gilt ein weiteres Augenmerk dem praxisrelevanten Dienst- und Arbeitsrecht kirchlicher Stiftungen. Ein Blick auf ökonomische Aspekte des kirchlichen Stiftungswesens rundet den Tagungsband ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vertragsfreiheit und Diskriminierung.

Vertragsfreiheit und Diskriminierung. von Hense,  Ansgar, Isensee,  Josef, Lobinger,  Thomas, Repgen,  Tilman
Vertragsfreiheit enthält auch Freiheit zur Diskriminierung. Sie entbindet legitime Willkür. Der Private entscheidet autonom, ob, mit wem und unter welchen Bedingungen er eine vertragliche Beziehung knüpft. Diese Freiheit kommt jedermann in gleichem rechtlichen Maße zu. Doch deren Ausübung erfolgt unter den Bedingungen einer ungleichen gesellschaftlichen Realität, so daß die gleiche rechtliche Freiheit sich in ungleiche soziale Macht verwandeln kann. Von jeher streben Moral und Recht danach, dem Mißbrauch der Vertragsfreiheit zu wehren. Insbesondere bemüht sich der Sozialstaat, ein soziales Machtgefälle durch rechtliche Vorkehrungen zu kompensieren und den sozial Schwächeren zu schützen durch Beschränkung der Vertragsfreiheit seines sozial überlegenen Partners. Die staatliche Regulierung der Vertragsfreiheit hat neuartige Intensität erlangt durch die Antidiskriminierungsgesetzgebung. Der Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung sowie der Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr schaffen ein umfangreiches Repertoire an Beschwerde- und Klagebefugnissen, Denunziationsmöglichkeiten, Überwachungsmaßnahmen und Sanktionen. Die Vertragsfreiheit steht nunmehr unter Sozialstaatskuratel. Unter der Geltung des Grundgesetzes hat bisher kein anderes Gesetz so umfassend den grundrechtlichen Freiraum beschränkt wie das vorliegende Antidiskriminierungsgesetz, keines so kräftig am Fundament der Privatrechtsgesellschaft und der Marktwirtschaft gerüttelt. Das vorliegende Gemeinschaftswerk widmet sich dem Problem der Diskriminierungsverbote, wie sie aufgrund des Gesetzes aus dem Jahre 2006 bestehen, aus mehreren rechtlichen Perspektiven: der des Zivilrechts und des Arbeitsrechts, des Staatskirchenrechts und des Verfassungsrechts, zumal der Grundrechte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Glockenläuten und Uhrenschlag.

Glockenläuten und Uhrenschlag. von Hense,  Ansgar
Wenn die Glocken und das Glockengeläut auch seit alters her im öffentlichen Leben präsent sind, so ist ihr Gebrauch in den letzten Jahrzehnten doch vermehrt Gegenstand allgemeiner Kritik und gerichtlicher Auseinandersetzungen geworden. Die »Sprache der Glocken« hat ihre Selbstverständlichkeit verloren. Das Glockenrecht wird als »skurriler Randbereich« des Staatskirchenrechts empfunden. Es zeigt sich jedoch, daß die Außerachtlassung von historischem Entstehungszusammenhang und theologischer Bedeutung des Glockengeläuts zu problematischen rechtlichen Beurteilungen des Glockengebrauchs führen kann, die dem durchaus komplexen System seiner Symbolik nicht gerecht werden. Solche Unsicherheiten manifestieren sich beispielsweise in der ebenso fragwürdigen wie juristisch anerkannten Unterscheidung von liturgischem Glockenläuten und (vermeintlich) nichtsakralem Zeitschlagen. Ziel der Untersuchung ist es aus diesem Grunde, die Herausbildung des Glockenrechts im einzelnen zu dokumentieren und vor dem Hintergrund der zahlreichen einschlägigen Gerichtsentscheidungen in Glockenangelegenheiten eine Bestandsaufnahme und Analyse der heutigen verfassungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Beurteilung zu leisten. Neben einer Darstellung der liturgischen, kulturgeschichtlichen, kirchenrechtlichen und religionsverfassungsrechtlichen Aspekte des Glockengebrauchs auf der Basis der jeweiligen geschichtlichen Entwicklung gilt der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung des Glockengebrauchs besondere Aufmerksamkeit. Hierbei ermöglicht sowohl die (umstrittene) Unterscheidung zwischen Erheblichkeit und Zumutbarkeit nach §§ 3, 22 BImSchG als auch die immissionsschutzrechtliche Anerkennung partieller Vorrangrelationen für bestimmte Anlagentypen, eine dem Glockengebrauch zugute kommende dogmatische Einordnung. Wenn auch das »Lesen von Tönen« (A. Corbin) schwierig geworden ist, so gewährleistet die Rechtsordnung nach wie vor den Gebrauch von Kirchenglocken und erweist sich insofern
Aktualisiert: 2023-06-15
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Über Geld spricht man nicht

Über Geld spricht man nicht von Bubendorfer-Licht,  Sandra, de Nocker,  Thomas, Döpfner,  Claudia, El Maghraoui,  Abdelaali, Eltrop,  Bettina, Gmür,  Ansgar, Gutmann,  David, Hansen-Strosche,  Dana Kim, Hemel,  Ulrich, Hense,  Ansgar, Klapheck,  Elisa, Leven,  Benjamin, Lintner,  Martin M., Nothelle-Wildfeuer,  Ursula, Öhlmann,  Philipp, Peters,  Fabian, Rachel,  Thomas, Rotte,  Ralph, Schidelko,  Johannes, Schüller,  Thomas, Segbers,  Franz, Sobbeck,  Gordon, Sternberg,  Thomas, Straus,  Kirsten, Stroppel,  Clemens, Uhle,  Arnd, von Notz,  Konstantin, Wahle,  Stephan, Wiemeyer,  Joachim
Aktualisiert: 2023-06-09
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Semper Reformanda

Semper Reformanda von Castellucci,  Lars, Czermak,  Gerhard, Essen,  Georg, Florin,  Christiane, Gräwe,  Veronika, Große Kracht,  Hermann-Josef, Heinig,  Hans Michael, Hense,  Ansgar, Joussen,  Jacob, Katsch,  Matthias, Kollig,  Manfred, Kostka,  Ulrike, Leimgruber,  Ute, Ley,  Isabelle, Loretan,  Adrian, Lücking-Michel,  Claudia, Mangold,  Katharina, Marx,  Julian-Christopher, Mertes,  Klaus, Preuss,  Ulrich K, Schüller,  Thomas, Seewald,  Michael, Stein,  Tine, Waldhoff,  Christian
Aktualisiert: 2023-06-08
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Entweltlichung der Kirche?

Entweltlichung der Kirche? von Ebertz,  Michael N., Erbacher,  Jürgen, Glück,  Alois, Hense,  Ansgar, Hoff,  Gregor Maria, Höhn,  Hans-Joachim, Kasper,  Walter, Kaufmann,  Franz-Xaver, Kretschmann,  Winfried, Kues,  Hermann, Muckel,  Stefan, Neher,  Peter, Nientiedt,  Klaus, Nothelle-Wildfeuer,  Ursula, Ring-Eifel,  Ludwig, Ruppert,  Stefan, Söding,  Thomas, Striet,  Magnus, Thierse,  Wolfgang, Zollitsch,  Robert
"Die von ihrer materiellen und politischen Last befreite Kirche kann sich besser und auf wahrhaft christliche Weise der ganzen Welt zuwenden, wirklich weltoffen sein ... Um so mehr ist es wieder an der Zeit, die wahre Entweltlichung zu finden, die Weltlichkeit der Kirche beherzt abzulegen." Diese These von Papst Benedikt XVI., vorgetragen in seiner Freiburger Rede während seines Deutschlandbesuchs, hat Fragen, Irritationen und Kontroversen hervorgerufen. Was hat der Papst gemeint? Wie soll das Verhältnis von Kirche und Staat in Deutschland gestaltet werden? Soll die Kirche auf Privilegien verzichten und, wenn ja, auf welche? In diesem Band nehmen Theologen, Politiker, Verbandsvertreter und Journalisten Stellung, analysieren die Diskussion und führen diese fort.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Semper Reformanda

Semper Reformanda von Castellucci,  Lars, Czermak,  Gerhard, Essen,  Georg, Florin,  Christiane, Gräwe,  Veronika, Heinig,  Hans Michael, Hense,  Ansgar, Joussen,  Jacob, Katsch,  Matthias, Kollig,  Manfred, Kostka,  Ulrike, Kracht,  Hermann-Josef Große, Leimgruber,  Ute, Ley,  Isabelle, Loretan,  Adrian, Lücking-Michel,  Claudia, Mangold,  Katharina, Marx,  Julian-Christopher, Mertes,  Klaus, Preuss,  Ulrich K, Schüller,  Thomas, Seewald,  Michael, Stein,  Tine, Waldhoff,  Christian
Das traditionell enge Kooperationsverhältnis von Staat und Kirchen bedarf der Neubestimmung: Die Gesellschaft wird säkularer, zugleich wird Religion pluraler. Angesichts von Missbrauchsskandalen und der Schlechterstellung von Frauen, Homosexuellen u.a. insbesondere in der katholischen Kirche werden Forderungen laut, der Staat müsse mehr Distanz zeigen und die Kooperation mit den Religionsgemeinschaften an strengere Voraussetzungen knüpfen. Wie auf diese Herausforderungen zu reagieren ist, wird in diesem Band diskutiert.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Über Geld spricht man nicht

Über Geld spricht man nicht von Bubendorfer-Licht,  Sandra, de Nocker,  Thomas, Döpfner,  Claudia, El Maghraoui,  Abdelaali, Eltrop,  Bettina, Gmür,  Ansgar, Gutmann,  David, Hansen-Strosche,  Dana Kim, Hemel,  Ulrich, Hense,  Ansgar, Klapheck,  Elisa, Leven,  Benjamin, Lintner,  Martin M., Nothelle-Wildfeuer,  Ursula, Öhlmann,  Philipp, Peters,  Fabian, Rachel,  Thomas, Rotte,  Ralph, Schidelko,  Johannes, Schüller,  Thomas, Segbers,  Franz, Sobbeck,  Gordon, Sternberg,  Thomas, Straus,  Kirsten, Stroppel,  Clemens, Uhle,  Arnd, von Notz,  Konstantin, Wahle,  Stephan, Wiemeyer,  Joachim
Aktualisiert: 2023-06-08
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Semper Reformanda

Semper Reformanda von Castellucci,  Lars, Czermak,  Gerhard, Essen,  Georg, Florin,  Christiane, Gräwe,  Veronika, Große Kracht,  Hermann-Josef, Heinig,  Hans Michael, Hense,  Ansgar, Joussen,  Jacob, Katsch,  Matthias, Kollig,  Manfred, Kostka,  Ulrike, Leimgruber,  Ute, Ley,  Isabelle, Loretan,  Adrian, Lücking-Michel,  Claudia, Mangold,  Katharina, Marx,  Julian-Christopher, Mertes,  Klaus, Preuss,  Ulrich K, Schüller,  Thomas, Seewald,  Michael, Stein,  Tine, Waldhoff,  Christian
Aktualisiert: 2023-06-02
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Semper Reformanda

Semper Reformanda von Castellucci,  Lars, Czermak,  Gerhard, Essen,  Georg, Florin,  Christiane, Gräwe,  Veronika, Große Kracht,  Hermann-Josef, Heinig,  Hans Michael, Hense,  Ansgar, Joussen,  Jacob, Katsch,  Matthias, Kollig,  Manfred, Kostka,  Ulrike, Leimgruber,  Ute, Ley,  Isabelle, Loretan,  Adrian, Lücking-Michel,  Claudia, Mangold,  Katharina, Marx,  Julian-Christopher, Mertes,  Klaus, Preuss,  Ulrich K, Schüller,  Thomas, Seewald,  Michael, Stein,  Tine, Waldhoff,  Christian
Aktualisiert: 2023-05-31
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50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei

50 Jahre Seelsorgevereinbarung in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei von Anselm,  Reiner, Beck,  Volker, Blanke,  Helmut, Gysi,  Gregor, Hartmann,  Richard, Heintzen,  Markus, Hense,  Ansgar, Jaschke,  Hans-Jochen, Jung,  Franz Josef, Manzke,  Karl-Hinrich, Oppermann,  Thomas, Osterroth,  Thomas, Papenfuß,  Klaus, Pulte,  Matthias, Rahner,  Johanna, Röger,  Ralf, Schütte-Bestek,  Patricia M., von Sachsen Brand,  Jordanus, Waldhoff,  Christian, Wißmann,  Hinnerk
Stimmen aus Wissenschaft und Politik zur Seelsorge in Bundesgrenzschutz und Bundespolizei
Aktualisiert: 2023-05-28
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Über Geld spricht man nicht

Über Geld spricht man nicht von Bubendorfer-Licht,  Sandra, de Nocker,  Thomas, Döpfner,  Claudia, El Maghraoui,  Abdelaali, Eltrop,  Bettina, Gmür,  Ansgar, Gutmann,  David, Hansen-Strosche,  Dana Kim, Hemel,  Ulrich, Hense,  Ansgar, Klapheck,  Elisa, Leven,  Benjamin, Lintner,  Martin M., Nothelle-Wildfeuer,  Ursula, Öhlmann,  Philipp, Peters,  Fabian, Rachel,  Thomas, Rotte,  Ralph, Schidelko,  Johannes, Schüller,  Thomas, Segbers,  Franz, Sobbeck,  Gordon, Sternberg,  Thomas, Straus,  Kirsten, Stroppel,  Clemens, Uhle,  Arnd, von Notz,  Konstantin, Wahle,  Stephan, Wiemeyer,  Joachim
Aktualisiert: 2023-05-26
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Kirchliches Stiftungswesen und Stiftungsrecht im Wandel.

Kirchliches Stiftungswesen und Stiftungsrecht im Wandel. von Hense,  Ansgar, Schulte,  Martin
Das moderne Stiftungswesen hat religiöse Wurzeln. Seit jeher ist Stiften Ausdruck christlicher Nächstenliebe. Mit über 28.000 kirchlichen Stiftungen prägen die christlichen Kirchen nicht unerheblich die Stiftungslandschaft in Deutschland. Neben die teilweise sehr alten und traditionsreichen kirchlichen Stiftungen treten gegenwärtig zahlreiche neue kirchliche Stiftungsinitiativen. Kurz gesagt: Die Kirche geht stiften! Der Sammelband dokumentiert eine interdisziplinäre Fachtagung in der Katholischen Akademie des Bistums Mainz. Die Verfasserinnen und Verfasser der Beiträge fragen nach den historischen Grundlagen des kirchlichen Stiftungswesens und werfen einen empirischen Blick auf die kirchliche Stiftungslandschaft. Besonders eingehend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des kirchlichen Stiftungswesens untersucht. Neben den verfassungsrechtlichen Aspekten und den einfachrechtlichen Detailanalysen gilt ein weiteres Augenmerk dem praxisrelevanten Dienst- und Arbeitsrecht kirchlicher Stiftungen. Ein Blick auf ökonomische Aspekte des kirchlichen Stiftungswesens rundet den Tagungsband ab.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Staat und Religion.

Staat und Religion. von Hense,  Ansgar, Isensee,  Josef
Der Sammelband vereint aus dem umfassenden Oeuvre des Bonner Staatsrechtlers Josef Isensee die wesentlichen Abhandlungen zum Verhältnis von Staat, Kirche und Religion. Neben rechtsgrundsätzlichen Publikationen finden sich Aufsätze zu rechtspraktischen Themen wie Schulgebet oder Glockenläuten. Die zu unterschiedlichen Zeiten entstandenen Abhandlungen bieten eine pointierte Zusammenfassung der institutionellen Dimension des bundesrepublikanischen Staatskirchenrechts.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Vertragsfreiheit und Diskriminierung.

Vertragsfreiheit und Diskriminierung. von Hense,  Ansgar, Isensee,  Josef, Lobinger,  Thomas, Repgen,  Tilman
Vertragsfreiheit enthält auch Freiheit zur Diskriminierung. Sie entbindet legitime Willkür. Der Private entscheidet autonom, ob, mit wem und unter welchen Bedingungen er eine vertragliche Beziehung knüpft. Diese Freiheit kommt jedermann in gleichem rechtlichen Maße zu. Doch deren Ausübung erfolgt unter den Bedingungen einer ungleichen gesellschaftlichen Realität, so daß die gleiche rechtliche Freiheit sich in ungleiche soziale Macht verwandeln kann. Von jeher streben Moral und Recht danach, dem Mißbrauch der Vertragsfreiheit zu wehren. Insbesondere bemüht sich der Sozialstaat, ein soziales Machtgefälle durch rechtliche Vorkehrungen zu kompensieren und den sozial Schwächeren zu schützen durch Beschränkung der Vertragsfreiheit seines sozial überlegenen Partners. Die staatliche Regulierung der Vertragsfreiheit hat neuartige Intensität erlangt durch die Antidiskriminierungsgesetzgebung. Der Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung sowie der Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr schaffen ein umfangreiches Repertoire an Beschwerde- und Klagebefugnissen, Denunziationsmöglichkeiten, Überwachungsmaßnahmen und Sanktionen. Die Vertragsfreiheit steht nunmehr unter Sozialstaatskuratel. Unter der Geltung des Grundgesetzes hat bisher kein anderes Gesetz so umfassend den grundrechtlichen Freiraum beschränkt wie das vorliegende Antidiskriminierungsgesetz, keines so kräftig am Fundament der Privatrechtsgesellschaft und der Marktwirtschaft gerüttelt. Das vorliegende Gemeinschaftswerk widmet sich dem Problem der Diskriminierungsverbote, wie sie aufgrund des Gesetzes aus dem Jahre 2006 bestehen, aus mehreren rechtlichen Perspektiven: der des Zivilrechts und des Arbeitsrechts, des Staatskirchenrechts und des Verfassungsrechts, zumal der Grundrechte.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Semper Reformanda

Semper Reformanda von Castellucci,  Lars, Czermak,  Gerhard, Essen,  Georg, Florin,  Christiane, Gräwe,  Veronika, Große Kracht,  Hermann-Josef, Heinig,  Hans Michael, Hense,  Ansgar, Joussen,  Jacob, Katsch,  Matthias, Kollig,  Manfred, Kostka,  Ulrike, Leimgruber,  Ute, Ley,  Isabelle, Loretan,  Adrian, Lücking-Michel,  Claudia, Mangold,  Katharina, Marx,  Julian-Christopher, Mertes,  Klaus, Preuss,  Ulrich K, Schüller,  Thomas, Seewald,  Michael, Stein,  Tine, Waldhoff,  Christian
Aktualisiert: 2023-05-19
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Glockenläuten und Uhrenschlag.

Glockenläuten und Uhrenschlag. von Hense,  Ansgar
Wenn die Glocken und das Glockengeläut auch seit alters her im öffentlichen Leben präsent sind, so ist ihr Gebrauch in den letzten Jahrzehnten doch vermehrt Gegenstand allgemeiner Kritik und gerichtlicher Auseinandersetzungen geworden. Die »Sprache der Glocken« hat ihre Selbstverständlichkeit verloren. Das Glockenrecht wird als »skurriler Randbereich« des Staatskirchenrechts empfunden. Es zeigt sich jedoch, daß die Außerachtlassung von historischem Entstehungszusammenhang und theologischer Bedeutung des Glockengeläuts zu problematischen rechtlichen Beurteilungen des Glockengebrauchs führen kann, die dem durchaus komplexen System seiner Symbolik nicht gerecht werden. Solche Unsicherheiten manifestieren sich beispielsweise in der ebenso fragwürdigen wie juristisch anerkannten Unterscheidung von liturgischem Glockenläuten und (vermeintlich) nichtsakralem Zeitschlagen. Ziel der Untersuchung ist es aus diesem Grunde, die Herausbildung des Glockenrechts im einzelnen zu dokumentieren und vor dem Hintergrund der zahlreichen einschlägigen Gerichtsentscheidungen in Glockenangelegenheiten eine Bestandsaufnahme und Analyse der heutigen verfassungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Beurteilung zu leisten. Neben einer Darstellung der liturgischen, kulturgeschichtlichen, kirchenrechtlichen und religionsverfassungsrechtlichen Aspekte des Glockengebrauchs auf der Basis der jeweiligen geschichtlichen Entwicklung gilt der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung des Glockengebrauchs besondere Aufmerksamkeit. Hierbei ermöglicht sowohl die (umstrittene) Unterscheidung zwischen Erheblichkeit und Zumutbarkeit nach §§ 3, 22 BImSchG als auch die immissionsschutzrechtliche Anerkennung partieller Vorrangrelationen für bestimmte Anlagentypen, eine dem Glockengebrauch zugute kommende dogmatische Einordnung. Wenn auch das »Lesen von Tönen« (A. Corbin) schwierig geworden ist, so gewährleistet die Rechtsordnung nach wie vor den Gebrauch von Kirchenglocken und erweist sich insofern
Aktualisiert: 2023-05-15
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Vertragsfreiheit und Diskriminierung.

Vertragsfreiheit und Diskriminierung. von Hense,  Ansgar, Isensee,  Josef, Lobinger,  Thomas, Repgen,  Tilman
Vertragsfreiheit enthält auch Freiheit zur Diskriminierung. Sie entbindet legitime Willkür. Der Private entscheidet autonom, ob, mit wem und unter welchen Bedingungen er eine vertragliche Beziehung knüpft. Diese Freiheit kommt jedermann in gleichem rechtlichen Maße zu. Doch deren Ausübung erfolgt unter den Bedingungen einer ungleichen gesellschaftlichen Realität, so daß die gleiche rechtliche Freiheit sich in ungleiche soziale Macht verwandeln kann. Von jeher streben Moral und Recht danach, dem Mißbrauch der Vertragsfreiheit zu wehren. Insbesondere bemüht sich der Sozialstaat, ein soziales Machtgefälle durch rechtliche Vorkehrungen zu kompensieren und den sozial Schwächeren zu schützen durch Beschränkung der Vertragsfreiheit seines sozial überlegenen Partners. Die staatliche Regulierung der Vertragsfreiheit hat neuartige Intensität erlangt durch die Antidiskriminierungsgesetzgebung. Der Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung sowie der Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr schaffen ein umfangreiches Repertoire an Beschwerde- und Klagebefugnissen, Denunziationsmöglichkeiten, Überwachungsmaßnahmen und Sanktionen. Die Vertragsfreiheit steht nunmehr unter Sozialstaatskuratel. Unter der Geltung des Grundgesetzes hat bisher kein anderes Gesetz so umfassend den grundrechtlichen Freiraum beschränkt wie das vorliegende Antidiskriminierungsgesetz, keines so kräftig am Fundament der Privatrechtsgesellschaft und der Marktwirtschaft gerüttelt. Das vorliegende Gemeinschaftswerk widmet sich dem Problem der Diskriminierungsverbote, wie sie aufgrund des Gesetzes aus dem Jahre 2006 bestehen, aus mehreren rechtlichen Perspektiven: der des Zivilrechts und des Arbeitsrechts, des Staatskirchenrechts und des Verfassungsrechts, zumal der Grundrechte.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Kirchliches Stiftungswesen und Stiftungsrecht im Wandel.

Kirchliches Stiftungswesen und Stiftungsrecht im Wandel. von Hense,  Ansgar, Schulte,  Martin
Das moderne Stiftungswesen hat religiöse Wurzeln. Seit jeher ist Stiften Ausdruck christlicher Nächstenliebe. Mit über 28.000 kirchlichen Stiftungen prägen die christlichen Kirchen nicht unerheblich die Stiftungslandschaft in Deutschland. Neben die teilweise sehr alten und traditionsreichen kirchlichen Stiftungen treten gegenwärtig zahlreiche neue kirchliche Stiftungsinitiativen. Kurz gesagt: Die Kirche geht stiften! Der Sammelband dokumentiert eine interdisziplinäre Fachtagung in der Katholischen Akademie des Bistums Mainz. Die Verfasserinnen und Verfasser der Beiträge fragen nach den historischen Grundlagen des kirchlichen Stiftungswesens und werfen einen empirischen Blick auf die kirchliche Stiftungslandschaft. Besonders eingehend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des kirchlichen Stiftungswesens untersucht. Neben den verfassungsrechtlichen Aspekten und den einfachrechtlichen Detailanalysen gilt ein weiteres Augenmerk dem praxisrelevanten Dienst- und Arbeitsrecht kirchlicher Stiftungen. Ein Blick auf ökonomische Aspekte des kirchlichen Stiftungswesens rundet den Tagungsband ab.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Staat und Religion.

Staat und Religion. von Hense,  Ansgar, Isensee,  Josef
Der Sammelband vereint aus dem umfassenden Oeuvre des Bonner Staatsrechtlers Josef Isensee die wesentlichen Abhandlungen zum Verhältnis von Staat, Kirche und Religion. Neben rechtsgrundsätzlichen Publikationen finden sich Aufsätze zu rechtspraktischen Themen wie Schulgebet oder Glockenläuten. Die zu unterschiedlichen Zeiten entstandenen Abhandlungen bieten eine pointierte Zusammenfassung der institutionellen Dimension des bundesrepublikanischen Staatskirchenrechts.
Aktualisiert: 2023-05-15
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