Jüdische Geschichte in Thüringen

Jüdische Geschichte in Thüringen von Dathe,  Uwe, Erck,  Alfred, Gerber,  Stefan, Gibas,  Monika Juliane, Groß,  Sören, Hahn,  Hans-Werner, Hausmann,  Ulrich, Hellfritzsch,  Ron, Hellmuth,  Stefan, Kreutzmann,  Marko, Lämmerhirt,  Maike, Lehmann,  Kai, Lehnertz,  Andreas, Lingelbach,  Gerhard, Löffelsender,  Michael, Mötsch,  Johannes, Noll,  Chaim, Raßloff,  Steffen, Rossbach,  Uwe, Schüle,  Annegret, Sczech,  Karin, Slivi,  Judy, Witter,  Katharina, Zahradnik,  Marie-Luis
Einblicke in die Entwicklung jüdischen Lebens in der Region Thüringen vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Jüdische Geschichte in Thüringen

Jüdische Geschichte in Thüringen von Dathe,  Uwe, Erck,  Alfred, Gerber,  Stefan, Gibas,  Monika Juliane, Groß,  Sören, Hahn,  Hans-Werner, Hausmann,  Ulrich, Hellfritzsch,  Ron, Hellmuth,  Stefan, Kreutzmann,  Marko, Lämmerhirt,  Maike, Lehmann,  Kai, Lehnertz,  Andreas, Lingelbach,  Gerhard, Löffelsender,  Michael, Mötsch,  Johannes, Noll,  Chaim, Raßloff,  Steffen, Rossbach,  Uwe, Schüle,  Annegret, Sczech,  Karin, Slivi,  Judy, Witter,  Katharina, Zahradnik,  Marie-Luis
Einblicke in die Entwicklung jüdischen Lebens in der Region Thüringen vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen

Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen von Brauneder,  Wilhelm, Lingelbach,  Gerhard, Pötschke,  Dieter
Im diesem Band wird eine Rekonstruktion von weiten Teilen des alten Halberstadt-Osterwiecker Stadtrechtes aus sieben verschiedenen Quellen in der originalen mittelniederdeutschen Sprachform vorgenommen. Zudem wird erstmals eine korrekte Abschrift des Halberstadt-Osterwiecker Stadtrechtes nach dem Original geboten.
Aktualisiert: 2020-06-04
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Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen

Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen von Brauneder,  Wilhelm, Lingelbach,  Gerhard, Pötschke,  Dieter
Im diesem Band wird eine Rekonstruktion von weiten Teilen des alten Halberstadt-Osterwiecker Stadtrechtes aus sieben verschiedenen Quellen in der originalen mittelniederdeutschen Sprachform vorgenommen. Zudem wird erstmals eine korrekte Abschrift des Halberstadt-Osterwiecker Stadtrechtes nach dem Original geboten.
Aktualisiert: 2020-08-20
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Das Burger Landrecht und sein rechtshistorisches Umfeld

Das Burger Landrecht und sein rechtshistorisches Umfeld von Feicke,  Bernd, Lingelbach,  Gerhard, Pötschke,  Dieter
Die Quellen zu dem im Mittelalter auf dem Lande geltenden Recht fließen für Nordostdeutschland relativ dürftig. Daher steht das Landrecht von Burg bei Magdeburg als eines der frühen reinen Landrechte mit vier Beiträgen im Mittelpunkt des vorliegenden Bandes. Es wurde im 14. Jahrhundert aufgezeichnet und enthält wohl noch Rechtseinflüsse flämischer Siedler. Hier erfolgt seine wissenschaftliche Einordnung in die deutsche Landrechtslandschaft und ein Vergleich mit zeitgenössischen Urkunden. Dabei ergab sich, dass sich nicht nur das Burger Landrecht, sondern auch das brandenburg-berlinische Recht und die Landrechte in den Herzogtümern Mecklenburg und Pommern sowie im Fürstentum Rügen vor allem im Erbrecht zum Sachsenspiegel unterscheiden. Behandelt werden ferner Gemeinsamkeiten und Gegensätze zum Magdeburger Recht, aber auch Landdinge, Landrechte nach österreichischen Quellen und kombinierte Rechtsbücher zwischen Adria und Ostsee. Neu ist die Erkenntnis, dass das Burger Landrecht nachweislich nicht in der Stadt Burg galt. Dort konnten Fragmente eines Schöffenbuches und eines Stadtrechtes nachgewiesen und analysiert werden. Anhand des wiederaufgefundenen Originals des Wendischen Landrechts des Fürstentums Rügen aus dem Jahr 1522 werden erstmals dänische Einflüsse untersucht. Somit dokumentiert der Band den aktuellen Forschungsstand zu den rechtlichen Grundlagen des Zusammenlebens auf dem Lande, zum Verhältnis von Stadt- zu Landrechten. Es werden erstmals Besiedlungsgeschichte, Landrechtsentwicklung und ihre Symbolik z.B. in Handschriften oder als Pranger in einen gemeinsamen Kontext gestellt.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen

Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen von Brauneder,  Wilhelm, Lingelbach,  Gerhard, Pötschke,  Dieter
Es ist schon erstaunlich, was unsere Vorfahren im Mittelalter in den Stadtrechten alles regelten. Natürlich ging es darin zunächst um die Rechte und Pflichten der in Gilden organisierten Kaufleute, Krämer, Bäcker, Fleischer, Schuhmacher, Schmiede und Kürschner. Sie hatten das Sagen in den Städten, stellten die Ratsmitglieder und bestimmten, was ins Stadtrecht aufgenommen wurde. Strafen wurden verhängt, wenn die Brote oder Biermaße zu klein waren, und Tuchhändler durften ihre Tuche nur dann zu Hause schneiden, wenn sie die Standgebühren im Kaufhaus entrichtet hatten. Besonders hart traf es Münzer, die aus Silber Pfennige schlugen. Fand man bei ihnen Falschgeld, so drohte der Verlust einer Hand und bei erwiesener Falschmünzerei das Sieden im Fass. Fenster und Türen zur Straße durften nur nach innen aufgehen. Steuern für die Hofstelle wurden in Form von Zehnthühnern entrichtet. In Osterwieck erhielt der Richter vom verkauften Wein literweise einen Anteil. Für die Bestrafung von im Streit erzeugten Wunden wurde ein Wundpegel verwendet, um die Tiefe der Wunde nachzuweisen. Die Städte schotteten aber auch ihre Märkte ab: Außerhalb gebackenes Brot und erzeugtes Fleisch durfte nur stark eingeschränkt angeboten werden. Tuchhändler konnten Hosen verkaufen, jedoch immer mindestens sechs Stück. So florierte das einheimische Handwerk. Der vorliegende Band beschreibt diesen Prozess der immer stärkeren »Regeldichte« vom Stadtrecht über die Willküren (Stadtordnungen) bis hin zur Polizeiordnung im 18. Jahrhundert. Die Untersuchung orien­tiert sich hauptsächlich am Goslarer Stadtrecht, »jener großartigen, unter den mittelalterlichen Stadtrechten Deutschlands an Umfang […], Systematik, juristischer Durchdringung und Klarheit kaum ihres­gleichen findenden Kodifikation« (Wilhelm Ebel). Die Inhalte des Goslarer und des von ihm abgeleiteten und umgearbeiteten Wernigeröder Stadtrechtes werden sorgfältig verglichen.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen

Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen von Brauneder,  Wilhelm, Lingelbach,  Gerhard, Pötschke,  Dieter
Es ist schon erstaunlich, was unsere Vorfahren im Mittelalter in den Stadtrechten alles regelten. Natürlich ging es darin zunächst um die Rechte und Pflichten der in Gilden organisierten Kaufleute, Krämer, Bäcker, Fleischer, Schuhmacher, Schmiede und Kürschner. Sie hatten das Sagen in den Städten, stellten die Ratsmitglieder und bestimmten, was ins Stadtrecht aufgenommen wurde. Strafen wurden verhängt, wenn die Brote oder Biermaße zu klein waren, und Tuchhändler durften ihre Tuche nur dann zu Hause schneiden, wenn sie die Standgebühren im Kaufhaus entrichtet hatten. Besonders hart traf es Münzer, die aus Silber Pfennige schlugen. Fand man bei ihnen Falschgeld, so drohte der Verlust einer Hand und bei erwiesener Falschmünzerei das Sieden im Fass. Fenster und Türen zur Straße durften nur nach innen aufgehen. Steuern für die Hofstelle wurden in Form von Zehnthühnern entrichtet. In Osterwieck erhielt der Richter vom verkauften Wein literweise einen Anteil. Für die Bestrafung von im Streit erzeugten Wunden wurde ein Wundpegel verwendet, um die Tiefe der Wunde nachzuweisen. Die Städte schotteten aber auch ihre Märkte ab: Außerhalb gebackenes Brot und erzeugtes Fleisch durfte nur stark eingeschränkt angeboten werden. Tuchhändler konnten Hosen verkaufen, jedoch immer mindestens sechs Stück. So florierte das einheimische Handwerk. Der vorliegende Band beschreibt diesen Prozess der immer stärkeren »Regeldichte« vom Stadtrecht über die Willküren (Stadtordnungen) bis hin zur Polizeiordnung im 18. Jahrhundert. Die Untersuchung orien­tiert sich hauptsächlich am Goslarer Stadtrecht, »jener großartigen, unter den mittelalterlichen Stadtrechten Deutschlands an Umfang […], Systematik, juristischer Durchdringung und Klarheit kaum ihres­gleichen findenden Kodifikation« (Wilhelm Ebel). Die Inhalte des Goslarer und des von ihm abgeleiteten und umgearbeiteten Wernigeröder Stadtrechtes werden sorgfältig verglichen.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Rechtswissenschaft in Jena

Rechtswissenschaft in Jena von Haedrich,  Martina, Lingelbach,  Gerhard, Werner,  Olaf
Die friedliche Revolution in der ehemaligen DDR hat auch vor den Universitäten nicht Halt gemacht. Diese standen nach 1989 vor gewaltigen Aufgaben der Umgestaltung und Neustrukturierung. Das galt in besonderem Maße für die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. Das vorliegende Buch zeichnet diesen Prozess am Beispiel der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena nach. Ausgehend von der Lage an der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft in der unmittelbaren Vorwendezeit werden die Bemühungen um die Neuordnung im Wendeprozess, die Auflösung und Abwicklung der Sektion und die schlussendliche Wiederbegründung der Fakultät im November 1992 nachgezeichnet und ihr Weg bis in die Gegenwart hinein verfolgt.
Aktualisiert: 2022-07-01
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Deutsches Recht zwischen Sachsenspiegel und Aufklärung

Deutsches Recht zwischen Sachsenspiegel und Aufklärung von Lingelbach,  Gerhard, Lück,  Heiner
Prof. Dr. Rolf Lieberwirth war von 1969 bis 1986 Ordinarius für Rechtsgeschichte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Durch seine Arbeiten über Christian Thomasius sowie über Autor und Verbreitung des Sachsenspiegels hat er internationale Anerkennung erworben. Seine Schüler, Freunde und Fachkollegen bringen ihm anläßlich seines 70. Geburtstages eine Festschrift dar, deren Beiträge sich an den großen Arbeitsthemen des Jubilars orientieren. Bewußte Anknüpfung an seine Forschungen, deren Fortsetzung und das Aufwerfen neuer Fragestellungen sind Anliegen des von österreichischen, schweizerischen, polnischen und deutschen Rechtshistorikern gestalteten Bandes.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Rechtsgelehrte der Universität Jena aus vier Jahrhunderten

Rechtsgelehrte der Universität Jena aus vier Jahrhunderten von Lingelbach,  Gerhard
Der Martin Luther zugeschriebene Satz: „Juristen – Böse Christen“ trifft mitnichten auf alle Personen dieser Zunft und eher vereinzelt auf ihre Rechtsgelehrten zu. Mit den in diesem Band vorgestellten – zumeist namhaften – Rechtsprofessoren der Jenaer Juristenfakultät verbinden sich jedenfalls fast durchweg dauerhafte Leistungen für die Wissenschaft. Dazu gehören aus den ersten Jahrhunderten Basilius Monner, Matthäus Wesenbeck, Dominikus Arumäus, Johann Limnäus und Karl Friedrich Walch. Mit Paul Johann Anselm Feuerbach, Gottlieb Hufeland und Anton Friedrich Justus Thibaut strahlten an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert drei der Kantschen Rechtsphilosophie verpflichtete Rechtsgelehrte weit über Jena hinaus. Hier entstand der Text einer der frühesten Konstitutionen im Deutschen Bund: Die Verfassung von Sachsen-Weimar-Eisenach von 1816 – verfaßt von Christian Wilhelm Schweitzer. Im 19. Jahrhundert waren es neben solider Rechtslehre Bausteine zu einer modernen Zivil- und Strafrechtswissenschaft, wofür beispielhaft Heinrich Luden, Burkard Wilhelm Leist und Richard Loening stehen. Im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts setzte sich eine moderne, auf die Erfordernisse der Zeit orientierte Rechtswissenschaft durch. Zum Ruf der im Jahr 1923 errichteten Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät trugen Gelehrte wie Eduard Rosenthal, Hans Fehr, Heinrich Lehmann und andere bei. An Hand des Wirkens der vorgestellten Juristen möge sich der Leser selbst ein Bild von den Konflikten machen, in die sich alle in ihrer Zeit gestellt sahen.
Aktualisiert: 2020-02-21
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Das Burger Landrecht und sein rechtshistorisches Umfeld

Das Burger Landrecht und sein rechtshistorisches Umfeld von Feicke,  Bernd, Lingelbach,  Gerhard, Pötschke,  Dieter
Die Quellen zu dem im Mittelalter auf dem Lande geltenden Recht fließen für Nordostdeutschland relativ dürftig. Daher steht das Landrecht von Burg bei Magdeburg als eines der frühen reinen Landrechte mit vier Beiträgen im Mittelpunkt des vorliegenden Bandes. Es wurde im 14. Jahrhundert aufgezeichnet und enthält wohl noch Rechtseinflüsse flämischer Siedler. Hier erfolgt seine wissenschaftliche Einordnung in die deutsche Landrechtslandschaft und ein Vergleich mit zeitgenössischen Urkunden. Dabei ergab sich, dass sich nicht nur das Burger Landrecht, sondern auch das brandenburg-berlinische Recht und die Landrechte in den Herzogtümern Mecklenburg und Pommern sowie im Fürstentum Rügen vor allem im Erbrecht zum Sachsenspiegel unterscheiden. Behandelt werden ferner Gemeinsamkeiten und Gegensätze zum Magdeburger Recht, aber auch Landdinge, Landrechte nach österreichischen Quellen und kombinierte Rechtsbücher zwischen Adria und Ostsee. Neu ist die Erkenntnis, dass das Burger Landrecht nachweislich nicht in der Stadt Burg galt. Dort konnten Fragmente eines Schöffenbuches und eines Stadtrechtes nachgewiesen und analysiert werden. Anhand des wiederaufgefundenen Originals des Wendischen Landrechts des Fürstentums Rügen aus dem Jahr 1522 werden erstmals dänische Einflüsse untersucht. Somit dokumentiert der Band den aktuellen Forschungsstand zu den rechtlichen Grundlagen des Zusammenlebens auf dem Lande, zum Verhältnis von Stadt- zu Landrechten. Es werden erstmals Besiedlungsgeschichte, Landrechtsentwicklung und ihre Symbolik z.B. in Handschriften oder als Pranger in einen gemeinsamen Kontext gestellt.
Aktualisiert: 2020-01-06
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Jüdische Lebenswege in Jena

Jüdische Lebenswege in Jena von Bahr,  Thomas, Bartuschka,  Marc, Doebert,  Frank, Ebert,  Dietmar, Hartleb,  Margit, Hellmann,  Birgitt, Horn,  Gisela, Hubrich,  Annelie, Jonscher,  Reinhard, Kaps,  Jörg, Laudien,  Stephan, Lingelbach,  Gerhard, Lölke,  Jörg, Löw,  Otto, Mann,  Constanze, Meineke,  Stefan, Müller,  Gisela, Pester,  Thomas, Rönnefarth,  Gabriele, Schmid,  Maria, Schoenemakers,  Christine, Schulz,  Eberhard, Weilandt,  Doris, Wimmer,  Wolfgang
1379 gibt es den ersten sicheren Hinweis auf die Ansiedlung von Juden in Jena, es entstand eine der größten und reichsten jüdischen Gemeinden in Thüringen. Der letzte sichere Beleg für ihre Existenz datiert aus dem Jahre 1431. Danach fand jüdisches Leben in Jena nur im Marginalen statt. Ab 1785 war es Juden erlaubt, an der Jenaer Universität zu studieren, ansonsten galt ein strenges Handels- und Niederlassungsverbot, das erst mit der Revolution von 1848 aufgehoben wurde. Vom Ende des 19. Jahrhunderts bis 1933 spielten in Jena ansässige Juden eine wichtige, teilweise eine herausragende Rolle im Leben der Stadt. Diese Entwicklung, die allerdings nie frei war von einem allgegenwärtigen Antisemitismus, fand 1933 ein jähes Ende. Antisemitismus und Rassismus führten über Ausgrenzung, Diskriminierung und Entrechtung zur „Endlösung“ in den Vernichtungslagern, der auch viele Jenaer Juden zum Opfer fielen. Der vorliegende Band stellt in 148 biographischen Einzel- und Familienskizzen jüdische Wissenschaftler, Unternehmer, Gewerbetreibende, Künstler, Angehörige akademischer und anderer Berufe mit ihren Familienangehörigen aus 150 Jahren vor, deren Lebenswege über Jena führten.
Aktualisiert: 2022-01-16
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Hochschule im Sozialismus

Hochschule im Sozialismus von Albrecht,  Helmuth, Bathke,  Gustav Wilhelm, Breidbach,  Olaf, Burchardt,  Axel, Dahms,  Hans-Joachim, Ebert,  Dietmar, Eckardt,  Michael, Einax,  Rayk, Friedenthal-Haase,  Martha, Gerber,  Stefan, Gerhard,  Uwe-Jens, Gibas,  Monika, Gramsch,  Robert, Hahn,  Hans-Werner, Hempel,  Gerhard, Hoffmann,  Günther, Hossfeld,  Uwe, Jeskow,  Jan, John,  Jürgen, Kaiser,  Tobias, Knorre,  Dietrich, Kowalczuk,  Ilko-Sascha, Kreiser,  Lothar, Lasch,  Sebastian, Lemuth,  Oliver, Lenski,  Katharina, Leppin,  Volker, Lingelbach,  Gerhard, Lotze,  Detlef, Matthes,  Christoph, Mestrup,  Heinz, Moldt,  Dirk, Morgner,  Martin, Neuper,  Horst, Penzlin,  Heinz, Pfister-Grune,  Denis, Platen,  Michael, Ploenus,  Michael, Pöthe,  Angelika, Preuß,  Franziska, Rathenow,  Lutz, Reiche,  Jürgen, Scheer,  Udo, Schlegel,  Sebastian, Schlüter,  Johanna, Schörner,  Hadwiga, Schramm,  Manuel, Seifert,  Rita, Stutz,  Rüdiger, Tomesch,  Sebastian, Wallentin,  Stefan, Walther,  Helmut G, Wentzlaff-Eggebert,  Harald, Zimmermann,  Susanne
Aktualisiert: 2019-10-25
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