Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland haben außer Hamburg alle Länder Sparkassengesetze erlassen und sie seither in unterschiedlichem Umfang geändert. Entsprechend der Kompetenzordnung des Grundgesetzes enthalten die Gesetze kaum Regelungen zum Geschäftsrecht der Sparkassen, sondern in erster Linie das Organisationsrecht der Sparkassen.
Der Autor stellt im vorliegenden Werk die aktuellen und ehemaligen Fassungen der Landessparkassengesetze vergleichend gegenüber. Er untersucht die Gesetze auf Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede und geht den Gründen für die jeweilige Entwicklung nach.
Die Arbeit führt den Leser zunächst in die Thematik ein und grenzt die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern hinsichtlich der Sparkassen gegeneinander ab. Anschließend wird der Einfluss anderer Rechtsgebiete auf das Sparkassenrecht dargestellt. Danach folgt ein Überblick über die Geschichte der Sparkassen und die Änderungshistorie der Sparkassengesetze ab 1949. Sodann vergleicht der Autor die einzelnen Regelungsbereiche der aktuellen und vergangenen Gesetzesfassungen miteinander.
Im Anhang der Arbeit finden sich tabellarische Übersichten über die Fundstellen sämtlicher Änderungsgesetze seit 1949.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland haben außer Hamburg alle Länder Sparkassengesetze erlassen und sie seither in unterschiedlichem Umfang geändert. Entsprechend der Kompetenzordnung des Grundgesetzes enthalten die Gesetze kaum Regelungen zum Geschäftsrecht der Sparkassen, sondern in erster Linie das Organisationsrecht der Sparkassen.
Der Autor stellt im vorliegenden Werk die aktuellen und ehemaligen Fassungen der Landessparkassengesetze vergleichend gegenüber. Er untersucht die Gesetze auf Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede und geht den Gründen für die jeweilige Entwicklung nach.
Die Arbeit führt den Leser zunächst in die Thematik ein und grenzt die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern hinsichtlich der Sparkassen gegeneinander ab. Anschließend wird der Einfluss anderer Rechtsgebiete auf das Sparkassenrecht dargestellt. Danach folgt ein Überblick über die Geschichte der Sparkassen und die Änderungshistorie der Sparkassengesetze ab 1949. Sodann vergleicht der Autor die einzelnen Regelungsbereiche der aktuellen und vergangenen Gesetzesfassungen miteinander.
Im Anhang der Arbeit finden sich tabellarische Übersichten über die Fundstellen sämtlicher Änderungsgesetze seit 1949.
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Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland haben außer Hamburg alle Länder Sparkassengesetze erlassen und sie seither in unterschiedlichem Umfang geändert. Entsprechend der Kompetenzordnung des Grundgesetzes enthalten die Gesetze kaum Regelungen zum Geschäftsrecht der Sparkassen, sondern in erster Linie das Organisationsrecht der Sparkassen.
Der Autor stellt im vorliegenden Werk die aktuellen und ehemaligen Fassungen der Landessparkassengesetze vergleichend gegenüber. Er untersucht die Gesetze auf Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede und geht den Gründen für die jeweilige Entwicklung nach.
Die Arbeit führt den Leser zunächst in die Thematik ein und grenzt die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern hinsichtlich der Sparkassen gegeneinander ab. Anschließend wird der Einfluss anderer Rechtsgebiete auf das Sparkassenrecht dargestellt. Danach folgt ein Überblick über die Geschichte der Sparkassen und die Änderungshistorie der Sparkassengesetze ab 1949. Sodann vergleicht der Autor die einzelnen Regelungsbereiche der aktuellen und vergangenen Gesetzesfassungen miteinander.
Im Anhang der Arbeit finden sich tabellarische Übersichten über die Fundstellen sämtlicher Änderungsgesetze seit 1949.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag zu bewältigen, erhält im Sozialstaat Deutschland die notwendigen Pflegeleistungen oder die dafür erforderlichen Geldmittel. Die Pflegeleistungen werden von Angehörigen bzw. sonstigen nahestehenden Personen oder professionellen & ambulanten und stationären & Pflegeeinrichtungen erbracht. Zur Finanzierung dieser Pflegeeinrichtungen finden sich Regelungen sowohl im Bundesrecht als auch im Landesrecht. Dieser Band stellt die Finanzierungsituation (Stand: September 2012), die sich aus dem Zusammenspiel der Regelungen ergibt, am Beispiel von Nordrhein-Westfalen dar.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag zu bewältigen, erhält im Sozialstaat Deutschland die notwendigen Pflegeleistungen oder die dafür erforderlichen Geldmittel. Die Pflegeleistungen werden von Angehörigen bzw. sonstigen nahestehenden Personen oder professionellen & ambulanten und stationären & Pflegeeinrichtungen erbracht. Zur Finanzierung dieser Pflegeeinrichtungen finden sich Regelungen sowohl im Bundesrecht als auch im Landesrecht. Dieser Band stellt die Finanzierungsituation (Stand: September 2012), die sich aus dem Zusammenspiel der Regelungen ergibt, am Beispiel von Nordrhein-Westfalen dar.
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Wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag zu bewältigen, erhält im Sozialstaat Deutschland die notwendigen Pflegeleistungen oder die dafür erforderlichen Geldmittel. Die Pflegeleistungen werden von Angehörigen bzw. sonstigen nahestehenden Personen oder professionellen & ambulanten und stationären & Pflegeeinrichtungen erbracht. Zur Finanzierung dieser Pflegeeinrichtungen finden sich Regelungen sowohl im Bundesrecht als auch im Landesrecht. Dieser Band stellt die Finanzierungsituation (Stand: September 2012), die sich aus dem Zusammenspiel der Regelungen ergibt, am Beispiel von Nordrhein-Westfalen dar.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Seit der Sozialhilfereform 2005 sind an die Stelle der früheren Arbeitslosen- und Sozialhilfe drei neue Systeme der Existenzsicherung - das SGB II, das SGB XII und die in letzterem inkorporierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - getreten. Im vorliegenden Werk werden die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts, wie der Bedarfsdeckungs- oder der Selbsthilfegrundsatz, in den Blick genommen und anhand dieser Strukturprinzipien werden materielle Veränderungen in den neuen Existenzsicherungssystemen verdeutlicht.
Darüber hinaus wird die historische Entwicklung dieser sozialhilferechtlichen Grundsätze aufgezeigt sowie deren Rechtscharakter untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Seit der Sozialhilfereform 2005 sind an die Stelle der früheren Arbeitslosen- und Sozialhilfe drei neue Systeme der Existenzsicherung - das SGB II, das SGB XII und die in letzterem inkorporierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - getreten. Im vorliegenden Werk werden die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts, wie der Bedarfsdeckungs- oder der Selbsthilfegrundsatz, in den Blick genommen und anhand dieser Strukturprinzipien werden materielle Veränderungen in den neuen Existenzsicherungssystemen verdeutlicht.
Darüber hinaus wird die historische Entwicklung dieser sozialhilferechtlichen Grundsätze aufgezeigt sowie deren Rechtscharakter untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Während die 2007 ausgebrochene Finanzkrise die Diskussion über eine materielle Privatisierung der Sparkassen mindestens für die nächsten Jahre zum Verstummen gebracht haben dürfte, fällt der Befund bei den Landesbanken anders aus. Hier gab es bereits erste Privatisierungsfälle. In anderen Fällen erscheint eine private Beteiligung möglich oder wird angestrebt.
Diese Entwicklung wirft die Frage nach den Folgen von Landesbankenprivatisierungen auf. Praktisch bedeutsam ist insbesondere, wie sich die Privatisierung einer Landesbank auf deren Stellung in der Sparkassen-Finanzgruppe auswirkt. Der Autor geht dem nach. Mit dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe nimmt er dabei denjenigen Teil der Verbundzusammenarbeit mit den wohl weitreichendsten wirtschaftlichen Auswirkungen in den Blick. Es wird untersucht, ob eine materiell voll- oder teilprivatisierte Landesbank weiterhin im Haftungsverbund verbleiben kann. Hierzu gibt es bislang weder Literatur noch Rechtsprechung. Die Bearbeitung zeigt sowohl die bestehende Rechtslage als auch vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Während die 2007 ausgebrochene Finanzkrise die Diskussion über eine materielle Privatisierung der Sparkassen mindestens für die nächsten Jahre zum Verstummen gebracht haben dürfte, fällt der Befund bei den Landesbanken anders aus. Hier gab es bereits erste Privatisierungsfälle. In anderen Fällen erscheint eine private Beteiligung möglich oder wird angestrebt.
Diese Entwicklung wirft die Frage nach den Folgen von Landesbankenprivatisierungen auf. Praktisch bedeutsam ist insbesondere, wie sich die Privatisierung einer Landesbank auf deren Stellung in der Sparkassen-Finanzgruppe auswirkt. Der Autor geht dem nach. Mit dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe nimmt er dabei denjenigen Teil der Verbundzusammenarbeit mit den wohl weitreichendsten wirtschaftlichen Auswirkungen in den Blick. Es wird untersucht, ob eine materiell voll- oder teilprivatisierte Landesbank weiterhin im Haftungsverbund verbleiben kann. Hierzu gibt es bislang weder Literatur noch Rechtsprechung. Die Bearbeitung zeigt sowohl die bestehende Rechtslage als auch vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Während die 2007 ausgebrochene Finanzkrise die Diskussion über eine materielle Privatisierung der Sparkassen mindestens für die nächsten Jahre zum Verstummen gebracht haben dürfte, fällt der Befund bei den Landesbanken anders aus. Hier gab es bereits erste Privatisierungsfälle. In anderen Fällen erscheint eine private Beteiligung möglich oder wird angestrebt.
Diese Entwicklung wirft die Frage nach den Folgen von Landesbankenprivatisierungen auf. Praktisch bedeutsam ist insbesondere, wie sich die Privatisierung einer Landesbank auf deren Stellung in der Sparkassen-Finanzgruppe auswirkt. Der Autor geht dem nach. Mit dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe nimmt er dabei denjenigen Teil der Verbundzusammenarbeit mit den wohl weitreichendsten wirtschaftlichen Auswirkungen in den Blick. Es wird untersucht, ob eine materiell voll- oder teilprivatisierte Landesbank weiterhin im Haftungsverbund verbleiben kann. Hierzu gibt es bislang weder Literatur noch Rechtsprechung. Die Bearbeitung zeigt sowohl die bestehende Rechtslage als auch vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Aktualisiert: 2023-06-30
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In diesem Band wird untersucht, ob es gerechtfertigt ist, dass Sparkassen in Sachen Personalvertretung anderen Regelungen unterworfen sind als ihre privaten Konkurrenten. Hierfür werden die für die Sparkassen relevanten Vorschriften des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW denen des Betriebsverfassungsgesetzes gegenübergestellt. Nach einer Darstellung der grundlegenden Unterschiede zwischen den Personalvertretungsgesetzen und dem Betriebsverfassungsgesetz wird insbesondere auf die Unterschiede zwischen Personal- und Betriebsrat sowie Dienst- und Betriebsvereinbarung eingegangen. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet aber die Gegenüberstellung der einzelnen Beteiligungsrechte und der hierzu bestehenden Beteiligungsverfahren. Abschließend werden die Rechtsfolgen von Verstößen gegen Rechte der Beschäftigtenvertretung, die unterschiedlichen Sanktionsregelungen und der zur Verfügung stehende Rechtsschutz verglichen.
Abschließend wird näher beleuchtet, ob die bestehenden Unterschiede sachlich gerechtfertigt sind.
Aktualisiert: 2023-06-30
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In diesem Band wird untersucht, ob es gerechtfertigt ist, dass Sparkassen in Sachen Personalvertretung anderen Regelungen unterworfen sind als ihre privaten Konkurrenten. Hierfür werden die für die Sparkassen relevanten Vorschriften des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW denen des Betriebsverfassungsgesetzes gegenübergestellt. Nach einer Darstellung der grundlegenden Unterschiede zwischen den Personalvertretungsgesetzen und dem Betriebsverfassungsgesetz wird insbesondere auf die Unterschiede zwischen Personal- und Betriebsrat sowie Dienst- und Betriebsvereinbarung eingegangen. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet aber die Gegenüberstellung der einzelnen Beteiligungsrechte und der hierzu bestehenden Beteiligungsverfahren. Abschließend werden die Rechtsfolgen von Verstößen gegen Rechte der Beschäftigtenvertretung, die unterschiedlichen Sanktionsregelungen und der zur Verfügung stehende Rechtsschutz verglichen.
Abschließend wird näher beleuchtet, ob die bestehenden Unterschiede sachlich gerechtfertigt sind.
Aktualisiert: 2023-06-30
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In diesem Band wird untersucht, ob es gerechtfertigt ist, dass Sparkassen in Sachen Personalvertretung anderen Regelungen unterworfen sind als ihre privaten Konkurrenten. Hierfür werden die für die Sparkassen relevanten Vorschriften des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW denen des Betriebsverfassungsgesetzes gegenübergestellt. Nach einer Darstellung der grundlegenden Unterschiede zwischen den Personalvertretungsgesetzen und dem Betriebsverfassungsgesetz wird insbesondere auf die Unterschiede zwischen Personal- und Betriebsrat sowie Dienst- und Betriebsvereinbarung eingegangen. Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet aber die Gegenüberstellung der einzelnen Beteiligungsrechte und der hierzu bestehenden Beteiligungsverfahren. Abschließend werden die Rechtsfolgen von Verstößen gegen Rechte der Beschäftigtenvertretung, die unterschiedlichen Sanktionsregelungen und der zur Verfügung stehende Rechtsschutz verglichen.
Abschließend wird näher beleuchtet, ob die bestehenden Unterschiede sachlich gerechtfertigt sind.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Arbeit untersucht die organisations- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben für das Zustandekommen des Jahresabschlusses der Sparkassen. Sie untersucht weiter, welche Grenze bei der Dotierungsentscheidung nach § 340g HGB bestehen und welche Folgen für den Einfluss der Träger auf die Sparkassen resultieren.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Arbeit untersucht die organisations- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben für das Zustandekommen des Jahresabschlusses der Sparkassen. Sie untersucht weiter, welche Grenze bei der Dotierungsentscheidung nach § 340g HGB bestehen und welche Folgen für den Einfluss der Träger auf die Sparkassen resultieren.
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Die Arbeit untersucht die organisations- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben für das Zustandekommen des Jahresabschlusses der Sparkassen. Sie untersucht weiter, welche Grenze bei der Dotierungsentscheidung nach § 340g HGB bestehen und welche Folgen für den Einfluss der Träger auf die Sparkassen resultieren.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Die Arbeit untersucht die organisations- und aufsichtsrechtlichen Vorgaben für das Zustandekommen des Jahresabschlusses der Sparkassen. Sie untersucht weiter, welche Grenze bei der Dotierungsentscheidung nach § 340g HGB bestehen und welche Folgen für den Einfluss der Träger auf die Sparkassen resultieren.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Grundgesetz sichert für die Kreise - ebenso wie für Bund, Länder und Gemeinden - ausdrücklich eine auf Wahlen gestützte, demokratische Organisationsform (Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG). Darüber hinaus aber lässt es für die innere Ausgestaltung der Kreisverfassung viel Spielraum. Zuständig sind die 13 Flächenländer. Eine bundesstaatliche Koordination und Angleichung findet kaum statt.
Zugleich sind aber die landesgesetzlichen Regelungen über das kommunale Organisationsrecht immer wieder in Bewegung. Kaum ein Koalitionsvertrag auf Landesebene kommt ohne entsprechende Reformvorschläge aus. Juristisch wie rechtspolitisch ist die Kreisverfassung damit regelmäßiger Gegenstand von Betrachtungen.
Wissenschaftliche Betrachtungen konzentrieren sich zumeist auf spezifische Perspektiven der einzelnen Länder. Es fehlt eine Beschreibung der Gestaltungsbreite der deutschen Kreisverfassungssysteme. Der Band liefert daher eine gegenüberstellende Betrachtung und Analyse der Kreisverfassungen aller deutschen Flächenländer sowie eine rechtspolitische Bewertung nach innerjuristischen Maßstäben und außerjuristischen Beurteilungskriterien. Das Verhältnis der drei Kreisorgane, Landrat, Kreistag und Kreisausschuss, untereinander steht dabei im Mittelpunkt des Blicks auf die innere Kreisverfassung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Nach der Finanzkrise gelangten die Regulierer zu der Auffassung, dass es einer stärkeren Überwachung der Aufsichtsorgane von Kreditinstituten bedürfe. Die diesbezüglichen unionsrechtlichen Regelungen der sog. CRD IV-Richtlinie setzte der Bundesgesetzgeber vor allem in § 25d KWG um. Dessen seitenfüllenden Anforderungen unter anderem an Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitliche Verfügbarkeit von Mandatsträgern finden auch auf die Verwaltungsräte kommunaler Sparkassen Anwendung. Seither kann die zur Überwachung der Vorgaben berufene BaFin als Bundesbehörde unter Umständen Mandatsträger abberufen, die von den kommunalen Trägern der Sparkassen zuvor demokratisch nach Anforderungen der Sparkassengesetze der Länder gewählt wurden. Bei der Lösung des sich hieraus ergebenden Mehrebenenproblems ist neben zahlreichen Auslegungsfragen auf den einzelnen Regelungsebenen vor allem deren Verhältnis zueinander ausschlaggebend. Es kommt hierbei auf die Richtlinienumsetzung, insbesondere sog. gold plating, ebenso an wie auf die Selbstverwaltungsgarantie und die lange diskutierte Frage nach der Grenze zwischen Bundes- und Landesgesetzgebungskompetenz in Ansehung der kommunalen Sparkassen. Der Band lotet diese Fragen aus und bietet so einen umfassenden Überblick über die bei Besetzung und Abberufung von Verwaltungsräten zu beachtenden Vorgaben.
Aktualisiert: 2023-04-04
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