Findbuch des Bestandes Abt. 11

Findbuch des Bestandes Abt. 11 von Rathjen,  Jörg
Die Kanzlei wurde als oberste Justiz- und Verwaltungsbehörde für den königlichen Anteil von Schleswig und Holstein 1648 in Flensburg errichtet und 1649 nach Glückstadt verlegt. Ihre Zuständigkeit war seit 1713 auf Holstein beschränkt und wurde 1734 auf die Grafschaft Rantzau, 1762 auf die plönischen und 1774 auf die gottorfischen Lande ausgedehnt. Zugleich ersetzte man die Bezeichnung "Glückstädtische Regierung" durch "Holsteinische Landesregierung zu Glückstadt und Holsteinisches Oberkonsistorium". Die vorher formell unterschiedlichen besonderen Gerichte - Justizkanzlei, Oberamtsgericht, Pinnebergisches-, Altonaisches-, Rantzauisches Oberappellationsgericht - wurden 1806 als "Holsteinisches Obergericht" zusammengefasst. Seit 1816 hieß es "Holstein-Lauenburgisches Obergericht". Als 1834 in der mittleren Instanz Justiz und Verwaltung getrennt wurden, ging die Verwaltung an die Schleswig-Holsteinische Regierung auf Gottorf über; das Obergericht bestand als reine Justizbehörde fort. Bei der Trennung von Justiz und Verwaltung im Jahr 1834 wurden die Akten geteilt. Die in Glückstadt verbliebenen Justizakten sind später größtenteils vernichtet worden, die Verwaltungsakten blieben erhalten und bilden den Kern des im Landesarchiv Schleswig-Holstein verwahrten Bestandes.
Aktualisiert: 2021-11-04
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Findbuch des Bestandes Abt. 65.1-65.3

Findbuch des Bestandes Abt. 65.1-65.3 von Rathjen,  Jörg
Die Deutsche Kanzlei – seit 1806 Schleswig-Holsteinische Kanzlei, ab 1816 Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei – entwickelte sich seit dem frühen 16. Jahrhundert und erhielt im 17. Jahrhundert feste institutionelle Formen. Ihre territoriale Zuständigkeit erstreckte sich anfänglich auf die königlichen Anteile, ab 1773 auf die gesamten Herzogtümer Schleswig und Holstein und seit 1816 zusätzlich noch auf das Herzogtum Lauenburg. Von 1667 bis 1773 gehörten zudem die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst zum Ressort der Kanzlei. Als oberste und bedeutendste königliche Behörde für die Herzogtümer mit Sitz in Kopenhagen besaß die Kanzlei einen umfassenden Kompetenzbereich. Sie war zuständig für die gesamte innere Landesverwaltung, sofern nicht einzelne Aufgaben besonderen Verwaltungsbehörden, wie etwa der Rentekammer, übertragen worden waren. Daneben nahm die Kanzlei auch die außenpolitischen Angelegenheiten des dänischen Königreiches wahr, bis hierfür 1770 das Departement für auswärtige Angelegenheiten eingerichtet wurde. Die Überlieferung der Deutschen Kanzlei ist sowohl für Forschungen zur schleswigholsteinischen als auch zur dänischen Geschichte von herausragender Bedeutung. Dieser besondere Wert des Kanzleiarchivs ist der Grund dafür, dass es zwischen dem Reichsarchiv in Kopenhagen und dem Landesarchiv Schleswig-Holstein aufgeteilt ist: In Kopenhagen befindet sich vor allem die Hauptmasse der älteren Akten vor 1730, während das Landesarchiv den größten Anteil des Schriftguts ab 1730 verwahrt.Die im vorliegenden Findbuch präsentierte schriftliche Überlieferung der Deutschen Kanzlei im Landesarchiv gehört zu den bedeutendsten Beständen aus dem Zeitraum vom 16. bis Mitte des 19. Jahrhunderts, die das Landesarchiv für die Forschung bereithält.
Aktualisiert: 2020-12-17
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Findbuch des Bestandes Abt. 8.3

Findbuch des Bestandes Abt. 8.3 von Rathjen,  Jörg
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts prägten tief greifende Reformen auf dem Agrarsektor maßgeblich die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Herzogtümern Schleswig und Holstein. Zur Umsetzung der agrarreformerischen Maßnahmen in den gottorfischen Anteilen des Herzogtums Holstein errichtete die großfürstlich-gottorfische Regierung am 19. Juni 1766 das General-Landes- und Ökonomie-Verbesserungsdirektorium in Kiel. Mit dem Generaldirektorium verbunden war die Generallandesvisitationskommission. Die Akten des Generaldirektoriums wurden im Juni 1808 an die Landkommission übergeben. Um die Benutzung der für Fragen zur regionalen und lokalen Agrar-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, aber auch für die Flurnamenforschung bedeutsamen Überlieferung zu erleichtern, wurde der Bestand 2014 komplett durchgesehen und in die archivische Datenbank aufgenommen. Hierbei wurden die Angaben der alten Findmittel zu Titeln und Laufzeiten sämtlicher Archivalien am Bestand überprüft. Die bewährte Ordnung des Bestandes diente als Grundlage für die Neubearbeitung und erfuhr nur geringfügige Änderungen.
Aktualisiert: 2020-01-14
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Findbuch des Bestandes Abt. 68

Findbuch des Bestandes Abt. 68 von Rathjen,  Jörg
Mit der Verwaltung von Zoll- und Kommerzangelegenheiten in Dänemark sowie den Herzogtümern Schleswig, Holstein und (seit 1816) Lauenburg war im Verlauf der Zeit eine ganze Reihe von Behörden auf der zentralen administrativen Ebene beauftragt: Rentekammer in Kopenhagen (1660 bis 1848), General-Landes-Ökonomie- und Kommerzkollegium (ab 1735), Westindisch-Guineischen Rente- und Generalzollkammer (ab1760), Obersteuerdirektion in Kopenhagen im Jahr 1762 (seit 1778 Staatsbalance- und Obersteuerdirektion, 1782 aufgelöst), Vereinigung des General-Landes-Ökonomie- und Kommerzkollegium und die Westindisch-Guineische Rente- und Generalzollkammer zum Generalzollkammer- und Kommerzkollegium (1816). Mit Einführung der Ministerialverfassung 1848 in Dänemark endete die Tätigkeit des Generalzollkammer- und Kommerzkollegiums. Seine Zuständigkeit für das Zollwesen ging an das neu gegründete Finanzministerium über. Vorerst betraf diese administrative Neustrukturierung allerdings nur das Königreich Dänemark. In den Herzogtümern wirkten mit Ausbruch der Erhebung im März 1848 eigene Zollbüros unter den jeweiligen Erhebungsbehörden. Nach dem Ende der Erhebung 1851 entstanden entsprechend der Reform in Dänemark für die Herzogtümer ebenfalls eigene Ministerien. Ihre Kompetenzen im Zollwesen gelangten aber bereits 1852 an das Finanzministerium und wechselten schließlich 1856 von dort in das neu errichtete Ministerium für die gemeinschaftlichen inneren Angelegenheiten der Monarchie, um nach dessen Aufhebung 1858 wieder an das Finanzministerium übertragen zu werden. Dieses wiederum ließ das Zollwesen durch das 1855 ins Leben gerufene und dem Ministerium unterstehende Generalzolldirektorat verwalten. Das vorliegende Findbuch verzeichnet nur einen sehr kleinen Teil der Überlieferung der für das Königreich Dänemark und die Herzogtümer zuständigen obersten Zoll- und Kommerzbehörden. Die Hauptmasse des Schriftguts der im Findbuch aufgelisteten Behörden befindet sich im dänischen Reichsarchiv in Kopenhagen.
Aktualisiert: 2020-01-14
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Findbuch des Bestandes Abt. 77

Findbuch des Bestandes Abt. 77 von Rathjen,  Jörg
Im Zusammenhang mit dem Übergang des Königreichs Dänemark von einer absolutistisch zu einer konstitutionell verfassten Monarchie im Jahr 1848 erfolgte eine grundlegende Modernisierung der Verwaltung auf zentraler Ebene. An die Stelle der im 16. und 17. Jahrhundert entstandenen Kollegialbehörden wie etwa der Dänischen Kanzlei, der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Kanzlei (Deutsche Kanzlei) oder der Rentekammer traten nun Ministerien. Im Verlauf des Jahres entstanden das Kriegsministerium (März 1848), das Justizministerium (April 1848), das Ministerium für Kirchen- und Unterrichtswesen (April 1848), das Marineministerium (April 1848), das Außenministerium (August 1848), das Innenministerium (Oktober 1848) und das Finanzministerium (November 1848). An der Spitze der neuen Zentralbehörden standen Minister, die dem Reichstag verantwortlich waren. Das Landesarchiv verwahrt nur einen geringen Umfang an Archivgut der dänischen Ministerien. Die Hauptmasse der Archivalien der im vorliegenden Findbuch aufgelisteten Behörden befindet sich im dänischen Reichsarchiv in Kopenhagen. Im Bestand Abt. 77 befinden sich nur wenige Akten des Justiz-, Innen- und Marineministeriums. Den Schwerpunkt bildet die Überlieferung des Finanzministeriums. Dessen Archivalien zum Zollwesen betreffen vorwiegend holsteinische und lauenburgische, aber auch lübeckische Angelegenheiten; die Archivalien zum Domänen- sowie zum Forst- und Jagdwesen hingegen beziehen sich ausnahmslos auf das Herzogtum Schleswig.
Aktualisiert: 2020-01-14
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Findbuch des Bestandes Abt. 49

Findbuch des Bestandes Abt. 49 von Rathjen,  Jörg
In den Herzogtümern bildeten unterhalb der zentralen Verwaltungsinstanzen in Kopenhagen seit 1648 bzw. 1713 die Regierungskanzlei in Glückstadt für Holstein und das Obergericht auf Gottorf für Schleswig die höchsten landesherrlichen Behörden. 1834 erfolgte die Trennung von Justiz und Verwaltung auf mittlerer Ebene und es wurde eine neue und nun für beide Herzogtümer gemeinschaftliche Verwaltungsbehörde unter dem Namen Schleswig-Holsteinische Regierung (auch als Provinzialregierung bezeichnet) ins Leben gerufen. Bei ihrer Errichtung übernahm die Schleswig-Holsteinische Regierung sowohl Teile des Archivs der Statthalterschaft als auch das Gros der Verwaltungsakten des Gottorfer Obergerichts und der Glückstädter Regierungskanzlei. Den Großteil dieses Schriftguts ließ die Regierung unberührt, nur einen kleineren Teil führte sie fort. Um die Benutzung der bedeutenden und thematisch reichhaltigen Abt. 49 zu erleichtern, wurde der Bestand im Zeitraum 2012/2013 komplett durchgesehen und in die archivische Datenbank AIDA aufgenommen. Hierbei wurden die Angaben der alten Findmittel zu Titeln und Laufzeiten sämtlicher Archivalien am Bestand überprüft.
Aktualisiert: 2020-01-14
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Findbuch des Bestandes Abt. 13

Findbuch des Bestandes Abt. 13 von Landesarchiv Schleswig-Holstein, Rathjen,  Jörg
Seit Mitte des 17. Jahrhunderts bestand mit der Regierungskanzlei in Glückstadt eine Behörde, die unterhalb der Zentralinstanzen im fernen Kopenhagen wesentliche Aufgaben der Verwaltung und Rechtspflege in den königlichen Gebieten der Herzogtümer Schleswig und Holstein wahrnahm. Das Obergericht führte in Verwaltungsangelegenheiten die Aufsicht hauptsächlich in Bereichen des Kirchen-, Schul-, Armen- Polizei-, Ökonomie- und Deichwesens. Als 1834 in den Herzogtümern Justiz und Verwaltung voneinander getrennt wurden, gingen die administrativen Zuständigkeiten des Obergerichts auf die neu gebildete Schleswig-Holsteinische Regierung über. Das Obergericht auf Gottorf fungierte unter der neuen Bezeichnung Schleswigsche Landesdikasterien fortan nur noch als reine Justizbehörde, die dem Oberappellationsgericht in Kiel untergeordnet war. Die im vorliegenden Findbuch präsentierte Überlieferung des Gottorfer Obergerichts gelangte in mehreren Ablieferungen in das Landesarchiv Schleswig-Holstein. Die grundlegende Neubearbeitung des vor allem für die Lokalforschung bedeutsamen Obergerichtsarchivs zielte darauf ab, Abt. 13 A und Abt. 13 B erstmalig in einem modernen, archivischen Ansprüchen genügenden Findbuch zusammenzuführen, um dadurch den Zugang und die Arbeit mit den Archivalien wesentlich zu erleichtern.
Aktualisiert: 2020-01-14
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Findbuch der Bestände Abt. 18 und Abt. 19

Findbuch der Bestände Abt. 18 und Abt. 19 von Rathjen,  Jörg
Der Generalsuperintendent übte die Oberaufsicht über das Kirchen-, Schul- und Armenwesen aus. Er besaß Sitz und Stimme im Oberkonsistorium sowie im für die adligen und klösterlichen Gebiete zuständigen Landoberkonsistorium. Seit 1636 fand die Bezeichnung Generalsuperintendent Verwendung. Die königlichen und gottorfischen Generalsuperintendenten waren jeweils für die Anteile ihrer Landesherren in beiden Herzogtümern zuständig. Die Vereinigung der königlichen und gottorfischen Distrikte in Schleswig 1720 führte dazu, dass sich der Aufsichtsbereich des königlichen Generalsuperintendenten endgültig über das ganze Herzogtum Schleswig erstreckte. Das Herzogtum Holstein war ab 1784 unter dem königlichen Generalsuperintendenten vereint. 1834 wurde das Amt in einen Zuständigkeitsbereich für Schleswig und einen für Holstein getrennt. Mit der Einführung der schleswig-holsteinischen Kirchenverfassung von 1922 wurde das Amt eines Generalsuperintendenten abgeschafft und durch den Landesbischof ersetzt. Diesem Findbuch liegt eine Neuverzeichnung der Bestände der Archive der Generalsuperintendenturen im Jahr 2011 zugrunde: Titel und Laufzeit sämtlicher Archivalien wurden überprüft. Umfangreiche und schwer verständliche Aktentitel wurden durch kürzere und modernere ersetzt. Ältere Bezeichnungen wurden beibehalten, sofern sie gängige Suchbegriffe darstellen. Umfangreiche Akten geteilt und neue Nummern angelegt. Zudem erhielten die Archivalien neue Nummerierungen. Eine Konkordanz am Ende des Findbuchs gibt darüber Aufschluss, unter welchen neuen Signaturen die alten Nummern zu finden sind. Ein Orts-, Sach- und Personenregister bildet den Abschluss dieses Findbuchs. Klassifikationsbegriffe wurden in der Regel nicht aufgenommen.
Aktualisiert: 2022-07-14
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Findbuch der Bestände Abt. 51 bis Abt. 55

Findbuch der Bestände Abt. 51 bis Abt. 55 von Rathjen,  Jörg
Der deutsch-dänische Nationalitätenkonflikt mündete vor dem Hintergrund der revolutionären Bewegung in Europa im März 1848 in die schleswig-holsteinische Erhebung (1848-1851). Mit ihrem Beginn wurden in den Herzogtümern neue zivile und militärische Verwaltungseinrichtungen geschaffen, die an die Stelle der alten gesamtstaatlichen Behörden traten. Das vorliegende Findbuch dokumentiert die im Landesarchiv Schleswig-Holstein aufbewahrte Überlieferung zu den Tätigkeiten der im Zeitraum von 1848 bis 1851/52 eingerichteten schleswig-holsteinischen und dänischen Behörden. Sie umfasst insgesamt rund 94 laufende Meter und bietet Einblicke in das Verwaltungshandeln sowie in Prozesse und Ereignisse jener turbulenten, ereignisreichen Jahre. Einen bedeutenden Schwerpunkt bei der militärischen Überlieferung bilden Personalangelegenheiten. Hinzuweisen ist hierbei besonders auf den nahezu vollständigen Bestand an Unterlagen der Militärjustiz (Auditoriate) über Vergehen einzelner Soldaten.
Aktualisiert: 2020-01-14
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Findbuch der Bestände Abt. 57 bis Abt. 62

Findbuch der Bestände Abt. 57 bis Abt. 62 von Rathjen,  Jörg
Nach Beendigung der schleswig-holsteinischen Erhebung stellten die europäischen Mächte 1851/1852 den dänischen Gesamtstaat wieder her, dem die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg angehörten. Dänemark erklärte seinen Verzicht auf einen Anschluss des Herzogtums Schleswig. 1863 entwarf die dänische Regierung jedoch eine neue Verfassung, die auf eine Anbindung des Herzogtums Schleswig an Dänemark und eine Trennung vom Herzogtum Holstein hinauslief. Der Deutsche Bund betrachtete diese Verfassung als Verstoß gegen die internationalen Abmachungen. Als der neue dänische König Christian IX. (reg. 1863-1906) im selben Jahr die Verfassung unterzeichnete, besetzten daher Bundeskontingente die von dänischen Truppen geräumten Herzogtümer Holstein und Lauenburg. Bis zur Errichtung der für diese zuständigen preußischen Regierung zu Schleswig 1868 wurden beide Landesteile in der Folge von preußischen und österreichischen Übergangsbehörden verwaltet. Der provisorische Charakter dieser Verwaltungen mit ihren zumeist nur wenige Monate tätigen Behörden spiegelt sich auch in der komplexen Bestandsbildung wider. 2007 wurden die Bestände der preußischen und österreichischen Verwaltung neu verzeichnet. Die Bearbeitung gab Anlass, auch eine Bestandsbereinigung durchzuführen. Die Signaturen der einzelnen Abteilungen wurden beibehalten; nur diejenigen mit Buchstabenzusatz erhielten eine neue Nummer, die ebenfalls in einer Konkordanz nachgewiesen ist. Ein für alle Bestände gemeinsames Orts-, Sach- und Personenregister bildet den Abschluss dieses Findbuchs. Für die Suche nach einem Thema oder einem Sachbegriff sollte zuerst die sachsystematische Gliederung und als Ergänzung das Register genutzt werden.
Aktualisiert: 2022-07-14
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Schleswig im Spätmittelalter (1250-1544)

Schleswig im Spätmittelalter (1250-1544) von Rathjen,  Jörg
Geprägt von Pest und Kriegen, aber auch vom Humanismus, Renaissance und Erfindungen, wie etwa Buchdruck und Girokonto, die noch heute unseren Alltag bestimmen das Spätmittelalter gehört zweifellos zu den faszinierendsten Phasen der europäischen Geschichte und gilt als eine Zeit des Umbruchs, in der Tradition und Wandel eng miteinander verzahnt waren. Den Geschicken der Stadt Schleswig und ihrer Bewohner in jenen schillernden Jahren gilt diese Darstellung. Der Zeitraum umfasst die Geschichte der Schleistadt nach ihrem Niedergang als bedeutendes Fernhandelszentrum im Ostseeraum im 13. Jahrhundert bis zur Landesteilung 1544, als Schleswig zur Residenzstadt der Gottorfer Herzöge aufstieg. Der Autor beschreibt nicht nur das Schicksal der Stadt in den politisch wechselvollen und nicht selten kriegerischen Jahren des ausgehenden Mittelalters, sondern geht vor allem dem städtischen Leben und dem Alltag der Menschen nach. Behandelt werden etwa die topographische Entwicklung, die Bevölkerungsstruktur und das Stadtregiment. Ebenso finden sich Kapitel zu Handel und Handwerk und den religiösen Verhältnissen in Schleswig vor und während der Reformation. Zahlreiche Abbildungen illustrieren die Darstellung. Insgesamt bringt Rathjen mit diesem Werk den Lesern einen interessanten und spannenden Abschnitt der Schleswiger Stadtgeschichte näher, in der wichtige Grundlagen gelegt wurden für die weitere Entwicklung Schleswigs zu der Stadt, die sich ihren Bewohnern und Besuchern in der Gegenwart präsentiert.
Aktualisiert: 2020-02-11
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Soldaten im Dorf.

Soldaten im Dorf. von Rathjen,  Jörg
Die Studie beschäftigt sich anhand eines regionalen Fallbeispiels mit den Auswirkungen der Kriege und Konflikte in Schleswig-Holstein. Neben der Rekonstruktion der militärischen Geschehnisse auf lokaler Ebene wird der Frage nach den jeweiligen Kosten und Schäden sowie den demographischen und ökonomischen Folgen und ihrer Bewältigung nachgegangen. Über diese quantitativen Aspekte hinaus richtet sich der Blick der Darstellung auf die Beziehungsmuster von Obrigkeit, Untertanen und Militär in diesen konfliktreichen Zeiten.
Aktualisiert: 2020-01-16
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Findbuch der Bestände Abt. 80 und Abt. 56

Findbuch der Bestände Abt. 80 und Abt. 56 von Rathjen,  Jörg
Die in den vorliegenden Findbüchern dokumentierten Archivalien stammen aus dem Ministerium für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg zu Kopenhagen und von der Holsteinischen Regierung zu Kopenhagen bzw. Plön aus den Jahren 1862-1864 bzw. 1862-1864. Der Bestand der Abt. 80 umfasst insgesamt 303 laufende Meter Archivalien, der Bestand der Abt. 56 insgesamt 18 laufende Meter. Aus behördengeschichtlichen Gründen befindet sich im vorliegenden Findbuch die Abt. 56 hinter dem Bestand Abt. 80. Ein für beide Bestände gemeinsames Orts-, Sach- und Personenregister bildet den Abschluss dieses Findbuchs. Für die Suche nach einem Thema oder einem Sachbegriff sollte zuerst die sachsystematische Gliederung und als Ergänzung der Index benutzt werden. Es ist dabei zu beachten, dass die Begriffe für die Indices aus den Aktentiteln stammen, also nicht etwa alle Nennungen in den Akten selbst erfassen.
Aktualisiert: 2020-01-14
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Findbuch des Bestandes Abt. 22

Findbuch des Bestandes Abt. 22 von Rathjen,  Jörg
Das Augustenburger Herzoghaus entstand im 17. Jahrhundert als Nebenlinie des Fürstenhauses Schleswig-Holstein-Sonderburg. Es erlosch 1931 in männlicher Linie. Der Bestand Abt. 22 umfasst das herzoglich-augustenburgische Hausarchiv (Primkenauer Archiv) sowie das Archiv des auf Gut Noer wohnenden Familienzweiges des Herzoghauses. Die Laufzeit des Bestandes erstreckt sich vom 17. bis zum 20. Jahrhundert, wobei der Schwerpunkt jedoch auf dem 19. Jahrhundert liegt. Besonders hinzuweisen ist auf den für die politische Geschichte Schleswig-Holsteins außerordentlich bedeutsamen Bestand an Archivalien aus der Zeit der schleswig-holsteinischen Erhebung, insbesondere zu auswärtigen und militärischen Angelegenheiten. Außerdem befindet sich in Abt. 22 auch das Archiv der Herzoglich Schleswig-Holsteinischen Landesregierung (1863-1866). Ein gemeinsames Orts-, Sach- und Personenregister bildet den Abschluss dieses Findbuchs.
Aktualisiert: 2022-07-14
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Findbuch des Bestandes Abteilung 79

Findbuch des Bestandes Abteilung 79 von Rathjen,  Jörg
Das Ministerium für das Herzogtum Schleswig wurde nach dem Ende der schleswig-holsteinischen Erhebung 1851 eingerichtet und bestand bis 1864. Die Unterlagen des Ministeriums sind zwischen dem dänischen Reichsarchiv in Kopenhagen und dem Landesarchiv Schleswig-Holstein in Schleswig geteilt, wobei sich der überwiegende Teil seit dem deutsch-dänischen Archivalientausch 1933 im Reichsarchiv befindet. Im Landesarchiv Schleswig-Holstein sind vorrangig lokale Einzelakten für die süd- und mittelschleswigschen Gebiete sowie die Protokolle der ausgegangenen Schreiben (Reskripten-Journale, Briefbücher) und der Abschriften (Registraturen, Kopiebücher, Korrespondenzprotokolle) zu finden. Die Gesamtlaufzeit des Bestandes erstreckt sich von 1713 bis 1871, wobei der Schwerpunkt der Unterlagen den Zeitraum von 1849 bis 1864 abdeckt.
Aktualisiert: 2022-07-14
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