Zum Werk
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht um; das Gesetz soll drei Monate nach Verkündung in Kraft treten. Das Ziel ist, einen höheren Hinweisgeberschutz mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, so in Einklang zu bringen, dass bürokratische Belastungen handhabbar bleiben. Das vorliegende Werk kommentiert das neue Recht und bietet Rechtssicherheit bei der Anwendung der neuen Materie.
Vorteile auf einen Blickhöchste Aktualitätvon einem führenden Autor in den Bereichen Arbeits- und AbreitnehmerrechtAutoren mit ausgewiesener Expertise aus Lehre und Praxis
Zielgruppe
Für Compliance- und Personalabteilungen, Betriebsräte, Arbeitsrechtskanzleien sowie Vorstände bzw. Geschäftsführung von Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-06-09
Autor:
Yannik Beden,
Lena Bleckmann,
Matthias Denzer,
Jonas Fischbach,
Katharina Fischer,
Gerrit Forst,
Cäcilie Lüneborg,
Hjalmar Mahn,
Philip Musiol,
Yannick Peisker,
Sebastian Rombey,
Charlotte Schippers,
Daniel Stille,
Gregor Thüsing
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Sind Sie bereit für das neue Datenschutzrecht?
Am 25. Mai 2018 haben die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) das bisherige Datenschutzrecht ersetzt. Für die tägliche Datenschutzpraxis brachte dieser Stichtag weitreichende Änderungen mit sich. So können für Unternehmen Verstöße gegen den Datenschutz künftig sehr kostspielig werden, da Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes des betroffenen Unternehmens verhängt werden können. Für Datenschutzverpflichtete gilt es, sicher erkennen zu können, welche Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen das neue Recht ergriffen werden müssen. Eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht erfordert daher nicht nur profunde Kenntnisse über Auslegung und Anwendung der DS-GVO, sondern auch über das korrespondierende deutsche Datenschutzrecht. Der vorliegende Heidelberger Kommentar bietet der Datenschutzpraxis beides!
Den Einstieg in das neue Datenschutzrecht verschafft eine systematische Einführung, die die wichtigsten Änderungen kurz und prägnant vorstellt.
Die Kommentierung entspricht durch ihren klaren Aufbau den Anforderungen der täglichen Praxis und ist so exakt auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten. Jedem Artikel der DS-GVO werden die entsprechenden Erwägungsgründe sowie die entsprechende Norm des neuen BDSG zugeordnet und ausführlich kommentiert. Die Änderungen gegenüber dem alten Recht werden deutlich hervorgehoben. Mögliche Problempunkte, Fehlerquellen und Risiken werden dabei herausgearbeitet und konkrete Lösungsmöglichkeiten für die Praxis angeboten. Eine wichtige Informationsquelle für die Praxis sind auch die Beschlüsse der einschlägigen Expertenkreise für den Datenschutz, die innerhalb der Kommentierung berücksichtigt werden.
Ergänzt wird die Kommentierung durch Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Best Practice für
- öffentliche Stellen
- nicht öffentliche Stellen
- betroffene Personen
- Aufsichtsbehörden
- DatenschutzmanagementDas Autorenteam besteht aus ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft, Aufsichtsbehörden sowie aus der Beraterschaft und ist ein Garant für umfassende und ausgewogene Informationen zum neuen Datenschutzrecht. Der vorliegende Kommentar bietet daher Unternehmen, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern sowie Angehörigen der Datenschutzaufsicht das ideale Rüstzeug für eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Frank,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
Felix LL.M. Hilgert,
Rolf Hünermann,
Tobias LL.M. Jacquemain,
Andreas Jaspers,
Tobias O. Keber,
Lutz Martin Keppeler,
David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Fritz Ulli LL.M.Pieper,
Yvette LL.M.Reif,
Mario Martini,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Thomas Müthlein,
Heinz-Joachim Pabst,
Philipp Richter,
Steve Ritter,
Sebastian Rombey,
Sandra Römer,
Maria Christina Rost,
Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
Adrian Schneider,
Rolf Schwartmann,
Margrit Seckelmann,
Gregor Thüsing,
Johannes Traut,
Steffen Weiß,
Tim Wybitul
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Zum Werk
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht um; das Gesetz soll drei Monate nach Verkündung in Kraft treten. Das Ziel ist, einen höheren Hinweisgeberschutz mit den Interessen von Unternehmen und öffentlicher Verwaltung, die zum Ergreifen von Hinweisgeberschutzmaßnahmen verpflichtet werden, so in Einklang zu bringen, dass bürokratische Belastungen handhabbar bleiben. Das vorliegende Werk kommentiert das neue Recht und bietet Rechtssicherheit bei der Anwendung der neuen Materie.
Vorteile auf einen Blickhöchste Aktualitätvon einem führenden Autor in den Bereichen Arbeits- und AbreitnehmerrechtAutoren mit ausgewiesener Expertise aus Lehre und Praxis
Zielgruppe
Für Compliance- und Personalabteilungen, Betriebsräte, Arbeitsrechtskanzleien sowie Vorstände bzw. Geschäftsführung von Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-12
Autor:
Yannik Beden,
Lena Bleckmann,
Matthias Denzer,
Jonas Fischbach,
Katharina Fischer,
Gerrit Forst,
Cäcilie Lüneborg,
Hjalmar Mahn,
Philip Musiol,
Yannick Peisker,
Sebastian Rombey,
Charlotte Schippers,
Daniel Stille,
Gregor Thüsing
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Das Arbeitszeugnis befindet sich in der Krise. Stimmen werden lauter, die inflationär vergebene Bestnoten, nichtssagende Wendungen bei vielsagenden Auslassungen und einen im Verhältnis zu den Kosten nur geringen Nutzen anmahnen. Ein Grund hierfür liegt in den rein arbeitsrechtlichen Vorgaben, die Rechtsprechung und Literatur zu § 109 GewO etabliert haben. Die Arbeit nimmt erstmals den ergänzenden Blickwinkel des Datenschutzrechts ein und entwickelt anhand von § 26 BDSG und Artikel 82 DS-GVO neue Lösungsansätze für den Inhalt des Arbeitszeugnisses und die damit verbundenen Haftungsfragen. So verhilft sie dem Datenschutzrecht bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum Durchbruch und wirkt dem Bedeutungsverlust entgegen.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Das Arbeitszeugnis befindet sich in der Krise. Stimmen werden lauter, die inflationär vergebene Bestnoten, nichtssagende Wendungen bei vielsagenden Auslassungen und einen im Verhältnis zu den Kosten nur geringen Nutzen anmahnen. Ein Grund hierfür liegt in den rein arbeitsrechtlichen Vorgaben, die Rechtsprechung und Literatur zu § 109 GewO etabliert haben. Die Arbeit nimmt erstmals den ergänzenden Blickwinkel des Datenschutzrechts ein und entwickelt anhand von § 26 BDSG und Artikel 82 DS-GVO neue Lösungsansätze für den Inhalt des Arbeitszeugnisses und die damit verbundenen Haftungsfragen. So verhilft sie dem Datenschutzrecht bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum Durchbruch und wirkt dem Bedeutungsverlust entgegen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Sind Sie bereit für das neue Datenschutzrecht?
Am 25. Mai 2018 haben die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) das bisherige Datenschutzrecht ersetzt. Für die tägliche Datenschutzpraxis brachte dieser Stichtag weitreichende Änderungen mit sich. So können für Unternehmen Verstöße gegen den Datenschutz künftig sehr kostspielig werden, da Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % des Vorjahresumsatzes des betroffenen Unternehmens verhängt werden können. Für Datenschutzverpflichtete gilt es, sicher erkennen zu können, welche Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen das neue Recht ergriffen werden müssen. Eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht erfordert daher nicht nur profunde Kenntnisse über Auslegung und Anwendung der DS-GVO, sondern auch über das korrespondierende deutsche Datenschutzrecht. Der vorliegende Heidelberger Kommentar bietet der Datenschutzpraxis beides!
Den Einstieg in das neue Datenschutzrecht verschafft eine systematische Einführung, die die wichtigsten Änderungen kurz und prägnant vorstellt.
Die Kommentierung entspricht durch ihren klaren Aufbau den Anforderungen der täglichen Praxis und ist so exakt auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten. Jedem Artikel der DS-GVO werden die entsprechenden Erwägungsgründe sowie die entsprechende Norm des neuen BDSG zugeordnet und ausführlich kommentiert. Die Änderungen gegenüber dem alten Recht werden deutlich hervorgehoben. Mögliche Problempunkte, Fehlerquellen und Risiken werden dabei herausgearbeitet und konkrete Lösungsmöglichkeiten für die Praxis angeboten. Eine wichtige Informationsquelle für die Praxis sind auch die Beschlüsse der einschlägigen Expertenkreise für den Datenschutz, die innerhalb der Kommentierung berücksichtigt werden.
Ergänzt wird die Kommentierung durch Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Best Practice für
- öffentliche Stellen
- nicht öffentliche Stellen
- betroffene Personen
- Aufsichtsbehörden
- DatenschutzmanagementDas Autorenteam besteht aus ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft, Aufsichtsbehörden sowie aus der Beraterschaft und ist ein Garant für umfassende und ausgewogene Informationen zum neuen Datenschutzrecht. Der vorliegende Kommentar bietet daher Unternehmen, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern sowie Angehörigen der Datenschutzaufsicht das ideale Rüstzeug für eine erfolgreiche Umstellung auf das neue Datenschutzrecht.
Aktualisiert: 2023-04-13
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Frank,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
Felix LL.M. Hilgert,
Rolf Hünermann,
Tobias LL.M. Jacquemain,
Andreas Jaspers,
Tobias O. Keber,
Lutz Martin Keppeler,
David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Yvette LL.M.Reif,
Mario Martini,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Thomas Müthlein,
Heinz-Joachim Pabst,
Fritz Ulli LL.M. Pieper,
Philipp Richter,
Steve Ritter,
Sebastian Rombey,
Sandra Römer,
Maria Christina Rost,
Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
Adrian Schneider,
Rolf Schwartmann,
Margrit Seckelmann,
Gregor Thüsing,
Johannes Traut,
Steffen Weiß,
Tim Wybitul
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Aktualisiert: 2023-04-13
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Franck,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
Felix LL.M. Hilgert,
Rolf Hünermann,
Tobias LL.M. Jacquemain,
Andreas Jaspers,
Tobias O. Keber,
Lutz Martin Keppeler,
David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Mario Martini,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Thomas Müthlein,
Heinz-Joachim Pabst,
Fritz Ulli LL.M. Pieper,
Yvette LL.M. Reif,
Philipp Richter,
Steve Ritter,
Sebastian Rombey,
Sandra Römer,
Maria Christina Rost,
Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
Adrian Schneider,
Rolf Schwartmann,
Margrit Seckelmann,
Gregor Thüsing,
Johannes Traut,
Steffen Weiß,
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Aktualisiert: 2020-03-10
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Frank,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
Felix LL.M. Hilgert,
Rolf Hünermann,
Tobias LL.M. Jacquemain,
Andreas Jaspers,
Tobias O. Keber,
Lutz Martin Keppeler,
David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Mario Martini,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Thomas Müthlein,
Heinz-Joachim Pabst,
Fritz Ulli LL.M. Pieper,
Yvette LL.M. Reif,
Philipp Richter,
Steve Ritter,
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Sandra Römer,
Maria Christina Rost,
Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
Adrian Schneider,
Rolf Schwartmann,
Margrit Seckelmann,
Gregor Thüsing,
Johannes Traut,
Steffen Weiß,
Tim Wybitul
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Was ist neu im Datenschutzrecht 2020?
Am 25. Mai 2018 haben die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) das bisherige Datenschutzrecht mit weitreichenden Änderungen für die Datenschutzpraxis ersetzt. Inzwischen sind 2 Jahre vergangen, in denen sich in der Datenschutzpraxis viel ereignet hat:
- Durch die neuen Gesetze zum Bereichsspezifischen Datenschutz werden die Anpassungen der bisherigen bereichsspezifischen Datenschutzregelungen des Bundes an die Vorgaben der EU geregelt. Besonders wichtig sind die Änderungen beim BDSG – so besteht eine Bestellpflicht für den Datenschutzbeauftragten erst ab 20 Mitarbeitern.
- Die Rechtsprechung hat wichtige Maßstäbe für die Praxis gesetzt. Hierzu gehören insbesondere die Entscheidungen des EuGH zu den umstrittenen „Cookies“und zu den Fanpages bei Facebook.
- Darüber hinaus haben die Datenschutzbehörden die Maßnahmen zur Durchsetzung der DS-GVO verschärft.
Die Neuauflage des Heidelberger Kommentars zur DS-GVO/BDSG stellt die aktuellen Entwicklungen mit den Auswirkungen auf die Datenschutzpraxis präzise und fundiert dar.
Ergänzt wird die Kommentierung durch Praxishinweise mit ausführlichen Erläuterungen und Empfehlungen für „Best Practice“.
Der vorliegende Kommentar bietet damit Unternehmen, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern sowie Angehörigen der Datenschutzaufsicht eine Kommentierung der DS-GVO und des BDSG und ist das ideale Rüstzeug für die Datenschutzpraxis.
Aktualisiert: 2020-03-10
Autor:
Michael Atzert,
Antonia Buchmann,
Lars Dietze,
Levent LL.M. Ferik,
Lorenz Franck,
Dieter LL.M. Frey,
Maximilian Hermann,
Felix LL.M. Hilgert,
Rolf Hünermann,
Tobias LL.M. Jacquemain,
Andreas Jaspers,
Tobias O. Keber,
Lutz Martin Keppeler,
David Klein,
Sascha Kremer,
Dieter Kugelmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Mario Martini,
Robin Lucien Mühlenbeck,
Thomas Müthlein,
Heinz-Joachim Pabst,
Fritz Ulli LL.M. Pieper,
Yvette LL.M. Reif,
Philipp Richter,
Steve Ritter,
Sebastian Rombey,
Sandra Römer,
Maria Christina Rost,
Matthias Rudolph,
Maximilian Schmidt,
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