Mehrspuriger Schadenausgleich – ein anspruchsvolles Vorgehen, das im schweizerischen Haftpflicht- und Versicherungsrecht gesetzlich vorgegeben ist. Sozialversicherungsrecht, Privatversicherungsrecht und Haftpflichtrecht sind eng miteinander verbunden. Begriffe werden analog – oder eben nicht analog – verwendet. Kausalitäten müssen je bestimmt werden. Überentschädigungsberechnungen sind in allen drei Bereichen notwendig.
Oft fehlt die Gesamtschau – sowohl in der Rechtsetzung als auch in der Rechtsanwendung. Der vorliegende Sammelband greift die relevanten Fragen auf, und zwar in grundsätzlicher Form und mit Bezug auf die tägliche Praxis. Die Autorinnen und Autoren stellen Fragen und gehen ihnen auf den Grund. Die Herausgeberschaft verbindet die Beiträge mit eigenen Überlegungen. Damit liegt ein grosser, wichtiger Band vor, der die bisherige Entwicklung zusammenfasst und sie für die Zukunft anwendet.
Aktualisiert: 2021-11-30
Autor:
Ghislaine Frésard-Fellay,
Stephan Fuhrer,
Kaspar Gehring,
Thomas Geiser,
Pascal Grolimund,
Shirin Grünig,
Alexandre Guyaz,
Helmut Heiss,
Matthias Henn,
Lars Hochstein,
Christian Huber,
Bettina Hummer,
Atilay Ileri,
Christian Imhof,
Jörg Jeger,
Alexandra Jungo,
Ueli Kieser,
Barbara Klett,
Helmut Koziol,
Frédéric Krauskopf,
Hardy Landolt,
Peter Lang,
Miriam Lendfers,
Leander D. Loacker,
Thierry Luterbacher,
Riccardo Maisano,
David Mösch,
Hans-Jakob Mosimann,
Dominique Müller,
Jürg Nef,
Kurt Pärli,
Massimo Pergolis,
Stéphanie Perrenoud,
Andrea Pfleiderer,
Volker Pribnow,
Prof. Dr. Marc Hürzeler GmbH,
Sebastian Reichle,
Marco Reichmuth,
Vito Roberto,
Adrian Rothenberger,
Adrian Rufener,
Markus Schmid,
Paul Schultess,
Hans-Peter Schwintowski,
Eva Slavik,
Hans-Ulrich Stauffer,
Bernhard Stehle,
Hubert Stöckli ,
Philip Stolkin,
Daniel Summermatter,
Ursula Uttinger,
Stephan Weber,
Franz Werro,
Corinne Widmer Lüchinger,
Pierre Widmer,
Isabelle Wildhaber,
Oliver William,
Noémie Zürcher
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Die Koordination von Haftpflicht- und Sozialversicherungsleistungen erfolgt mittels Subrogation. Der Sozialversicherer tritt im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses im Umfang der gesetzlichen Leistungen in die Schadenersatzansprüche der geschädigten Person ein. Zur Verhinderung einer Über- oder Unterentschädigung derselben findet eine Subrogation aber nur statt, soweit Sozialversicherungsleistungen und Schadenersatzansprüche personell, ereignisbezogen, zeitlich und sachlich kongruent sind. Der Kongruenzgrundsatz ist damit das eigentliche Steuerungsmittel zur Verwirklichung eines gerechten Schadenausgleichs.
Unterschiedliche Interpretationen des Kongruenzgrundsatzes beeinflussen die Allokation der Schadenausgleichsleistungen wesentlich. Resultiert als Folge eines bestimmten Kongruenzverständnisses bei der geschädigten Person eine Überentschädigung, steht dies in direktem Widerspruch zum haftpflichtrechtlichen Überentschädigungsverbot. Diesem Spannungsfeld bzw. einigen in diesem Zusammenhang für die Schadenerledigungspraxis besonders relevanten Problemfeldern widmet sich vorliegendes Buch.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Das revidierte Verjährungsrecht tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Es führt im Deliktsrecht neue Verjährungsfristen ein. Zentral sind die Verlängerung der kurzen relativen Verjährungsfrist, die Einführung einer zwanzigjährigen absoluten Verjährungsfrist bei Tötung oder bei Körperverletzung sowie die Überarbeitung der ausserordentlichen Verjährungsfristen für Forderungen aus strafbaren Handlungen. Im Vertragsrecht bleiben die Verjährungsfristen grundsätzlich unangetastet. Art. 128a OR führt jedoch für Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung aus vertragswidriger Körperverletzung oder Tötung eines Menschen neue Fristen ein: eine dreijährige relative und eine zwanzigjährige absolute Verjährungsfrist. Daneben finden sich im neuen Verjährungsrecht weitere punktuelle Änderungen.
Beim Gang durch das neue Recht bleibt auf Schritt und Tritt spürbar, dass es das Ergebnis eines harten politischen Tauziehens ist. Und auf den Anwalt lauern eigentlich Tretminen! Dieser Tagungsband stellt das neue Recht vor und dient als Wegweiser für die Zeit nach dem Inkrafttreten.
Aktualisiert: 2021-03-05
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Das revidierte Verjährungsrecht tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft. Es führt im Deliktsrecht neue Verjährungsfristen ein. Zentral sind die Verlängerung der kurzen relativen Verjährungsfrist, die Einführung einer zwanzigjährigen absoluten Verjährungsfrist bei Tötung oder bei Körperverletzung sowie die Überarbeitung der ausserordentlichen Verjährungsfristen für Forderungen aus strafbaren Handlungen. Im Vertragsrecht bleiben die Verjährungsfristen grundsätzlich unangetastet. Art. 128a OR führt jedoch für Forderungen auf Schadenersatz oder Genugtuung aus vertragswidriger Körperverletzung oder Tötung eines Menschen neue Fristen ein: eine dreijährige relative und eine zwanzigjährige absolute Verjährungsfrist. Daneben finden sich im neuen Verjährungsrecht weitere punktuelle Änderungen.
Beim Gang durch das neue Recht bleibt auf Schritt und Tritt spürbar, dass es das Ergebnis eines harten politischen Tauziehens ist. Und auf den Anwalt lauern eigentlich Tretminen! Dieser Tagungsband stellt das neue Recht vor und dient als Wegweiser für die Zeit nach dem Inkrafttreten.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Schadenersatzfälle sind häufig komplex und haben sich in der anwaltlichen Praxis längst zu einem Spezialgebiet entwickelt. Der Schadenausgleich erfolgt nicht nur durch Haftpflicht-, sondern regelmässig auch durch Versicherungsleistungen. Dieser Band aus der Reihe 'Handbücher für die Anwaltspraxis' bietet einen Überblick über das Haftpflicht-, Privatversicherungs- und Sozialversicherungsrecht, zeigt die Bestimmung und Koordination der verschiedenen Leistungen auf und greift typische Schadenfälle heraus. Wissenschaftlich fundiert und auf die Praxis fokussiert wird auf die zentralen Rechtsfragen eingegangen und mit Checklisten Schritt für Schritt durch die Fallbearbeitung geführt. Zur Neuauflage Seit der Vorauflage von 'Schaden – Haftung – Versicherung' sind 15 Jahre verstrichen. Unzählige neue und geänderte Gesetzesbestimmungen wie das ATSG, aber auch eine Vielzahl neuer Urteile und Publikationen haben die Rahmenbedingungen verändert, in denen Haftpflicht- und Versicherungsfälle abzuwickeln sind. Zudem wurde das Buch um zahlreiche Spezialgebiete und internationale Aspekte erweitert. Inhalt Grundlagen – Mandatsführung – Schadensarten inkl. Schadensberechnung – SVG-Haftung – Arbeitgeberhaftung – Eisenbahnhaftpflicht – Luftfahrthaftpflicht – Haftung bei Schneesport – Haftungsfolgen von Straftagen – Arzthaftung – Anwaltshaftung – aktienrechtliche Verantwortlichkeit – Haftung bei unlauterem Wettbewerb und Verletzung von Immaterialgüterrechten – Produkthaftpflicht – Industrieunfall/Umwelthaftung – Softwarehaftung – Haftpflicht-/Rechtsschutz-/Sozialversicherungen – Versicherungsbetrug – internationales Haftungsrecht
Aktualisiert: 2020-01-31
Autor:
Monica Armesto,
Hans Bättig,
Daniel Bausch,
Peter Beck,
Max Berger,
Markus Boog,
Michael Bütler,
Maurice Courvoisier,
Manfred Dähler,
Remo Dolf,
Urs Fankhauser,
Walter Fellmann,
Friedrich Frey,
Stephan Fuhrer,
Christoph Graber,
Jost Gross (†),
Heinz Hausheer,
Sarah Henneberger-Sudjana,
Christian Hilti,
Marc M. Hürzeler,
Atilay Ileri,
Christian Imhof,
Manuel Jaun,
Harald Jenni,
Isabelle Juvet,
Ueli Kieser,
Barbara Klett,
Frédéric Krauskopf,
Karin Kyburz,
Hardy Landolt,
Thierry Luterbacher,
Roland Mueller,
Peter Münch,
Thomas Pfister,
Volker Pribnow,
Adrian Rothenberger,
Marc Schaetzle,
René Schaffhauser,
Gerhard Schmid,
Markus Schmid,
Anton K Schnyder,
Hansjörg Seiler,
Max Sidler,
Bernhard Stehle,
Hans-Kaspar Stiffler,
Ursula Sury,
Daniel Trümpy,
Adrian von Kaenel,
Hans Peter Walter,
Stephan Weber,
Jean-Claude Werz,
Pierre Widmer,
Dominik Zehntner,
Christoph Zogg
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Die Koordination von Haftpflicht- und Sozialversicherungsleistungen erfolgt mittels Subrogation. Der Sozialversicherer tritt im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses im Umfang der gesetzlichen Leistungen in die Schadenersatzansprüche der geschädigten Person ein. Zur Verhinderung einer Über- oder Unterentschädigung derselben findet eine Subrogation aber nur statt, soweit Sozialversicherungsleistungen und Schadenersatzansprüche personell, ereignisbezogen, zeitlich und sachlich kongruent sind. Der Kongruenzgrundsatz ist damit das eigentliche Steuerungsmittel zur Verwirklichung eines gerechten Schadenausgleichs.
Unterschiedliche Interpretationen des Kongruenzgrundsatzes beeinflussen die Allokation der Schadenausgleichsleistungen wesentlich. Resultiert als Folge eines bestimmten Kongruenzverständnisses bei der geschädigten Person eine Überentschädigung, steht dies in direktem Widerspruch zum haftpflichtrechtlichen Überentschädigungsverbot. Diesem Spannungsfeld bzw. einigen in diesem Zusammenhang für die Schadenerledigungspraxis besonders relevanten Problemfeldern widmet sich vorliegendes Buch.
Aktualisiert: 2017-03-13
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