Vertretbare Sachen?

Vertretbare Sachen? von Rüfner,  Thomas
Der in § 91 BGB definierte Begriff der vertretbaren Sachen spielt im deutschen Privatrecht eine erhebliche Rolle: Vertretbare Sachen sind Gegenstand des Darlehens (§ 607 I BGB) und der Anweisung (§ 783 BGB); die Anwendbarkeit von Kauf- oder Werkvertragsrecht auf den Werklieferungsvertrag bestimmt sich danach, ob vertretbare Sachen herzustellen sind (§ 651 I 2 BGB). Auch für die Abwicklung der Minderung (§ 473 S. BGB) und für die Einbringung von Sachen in eine Gesellschaft (§ 706 II BGB) hat die Kategorie der vertretbaren Sachen Bedeutung. Hingegen ist der Begriff anderen europäischen Rechtsordnungen entweder ganz fremd, oder er wird nicht scharf von den Nachbarkategorien der verbrauchbaren Sachen und der nur der Gattung nach bestimmten Sachen abgegrenzt. Der Autor verfolgt den Begriff der vertretbaren Sachen - ausgehend vom antiken römischen Recht, das die in § 91 BGB übernommene Definition res, quae pondere numero mensura constant geprägt hat - über das römische und kanonische Recht des Mittelalters und der frühen Neuzeit sowie die Pandektistik des 19. Jahrhunderts bis zur Entstehung des BGB. Er zeigt, daß der Begriff in der Tradition der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen vor dem 19. Jahrhundert nie scharf von seinen Nachbarkategorien getrennt wurde. Ausgehend von dieser Erkenntnis überprüft Rüfner die Vorschriften des geltenden Rechts, die den Begriff verwenden. Aufgrund historischer und rechtsvergleichender Untersuchungen zu jeder einzelnen Bestimmung zeigt sich, daß die Kategorie der vertretbaren Sachen im BGB ein Störfaktor ist: In jeder der Vorschriften führt sie zu Interpretationsproblemen. Diese lassen sich nur lösen, wenn man auf eine einheitliche Bestimmung des Begriffs vertretbare Sachen verzichtet. Insofern ist die Kategorie der vertretbaren Sachen im heutigen Recht entbehrlich geworden. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät Tübingen für die beste Promotion des Studienjahres 1997/98.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Vertretbare Sachen?

Vertretbare Sachen? von Rüfner,  Thomas
Der in § 91 BGB definierte Begriff der vertretbaren Sachen spielt im deutschen Privatrecht eine erhebliche Rolle: Vertretbare Sachen sind Gegenstand des Darlehens (§ 607 I BGB) und der Anweisung (§ 783 BGB); die Anwendbarkeit von Kauf- oder Werkvertragsrecht auf den Werklieferungsvertrag bestimmt sich danach, ob vertretbare Sachen herzustellen sind (§ 651 I 2 BGB). Auch für die Abwicklung der Minderung (§ 473 S. BGB) und für die Einbringung von Sachen in eine Gesellschaft (§ 706 II BGB) hat die Kategorie der vertretbaren Sachen Bedeutung. Hingegen ist der Begriff anderen europäischen Rechtsordnungen entweder ganz fremd, oder er wird nicht scharf von den Nachbarkategorien der verbrauchbaren Sachen und der nur der Gattung nach bestimmten Sachen abgegrenzt. Der Autor verfolgt den Begriff der vertretbaren Sachen - ausgehend vom antiken römischen Recht, das die in § 91 BGB übernommene Definition res, quae pondere numero mensura constant geprägt hat - über das römische und kanonische Recht des Mittelalters und der frühen Neuzeit sowie die Pandektistik des 19. Jahrhunderts bis zur Entstehung des BGB. Er zeigt, daß der Begriff in der Tradition der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen vor dem 19. Jahrhundert nie scharf von seinen Nachbarkategorien getrennt wurde. Ausgehend von dieser Erkenntnis überprüft Rüfner die Vorschriften des geltenden Rechts, die den Begriff verwenden. Aufgrund historischer und rechtsvergleichender Untersuchungen zu jeder einzelnen Bestimmung zeigt sich, daß die Kategorie der vertretbaren Sachen im BGB ein Störfaktor ist: In jeder der Vorschriften führt sie zu Interpretationsproblemen. Diese lassen sich nur lösen, wenn man auf eine einheitliche Bestimmung des Begriffs vertretbare Sachen verzichtet. Insofern ist die Kategorie der vertretbaren Sachen im heutigen Recht entbehrlich geworden. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät Tübingen für die beste Promotion des Studienjahres 1997/98.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Handbuch des Römischen Privatrechts

Handbuch des Römischen Privatrechts von Babusiaux,  Ulrike, Baldus,  Christian, Ernst,  Wolfgang, Meissel,  Franz-Stefan, Platschek,  Johannes, Rüfner,  Thomas
Das Handbuch des Römischen Privatrechts gilt dem römischen Privat- und Zivilprozessrecht von den ältesten römischen Rechtsquellen bis zur Zeit Justinians. Erstmals seit fünfzig Jahren erfolgt eine umfassende Darstellung auf der Höhe des aktuellen Forschungsstandes. Das Werk bietet sachkundige Orientierung angesichts der Vielzahl der Forschungsgegenstände und der stetig reicher werdenden Sekundärliteratur. Es dient auch Althistorikern, Klassischen Philologen, anderen Geisteswissenschaftlern und Vertretern des geltenden Rechts als Nachschlagewerk und erhebt den Anspruch, ein Bezugspunkt der internationalen römisch-rechtlichen Forschung zu sein. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf der Diskussion der spätrepublikanischen und kaiserzeitlichen römischen Jurisprudenz, wobei eine intensive Bezugnahme auf den Prozess erfolgt. Die juristische Papyrologie und Epigraphik sind ebenso berücksichtigt wie die provinziale Rechtspraxis. Das Handbuch erscheint in 2 Bänden und wird nur geschlossen abgegeben.
Aktualisiert: 2023-03-31
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Handbuch des Römischen Privatrechts

Handbuch des Römischen Privatrechts von Babusiaux,  Ulrike, Baldus,  Christian, Ernst,  Wolfgang, Meissel,  Franz-Stefan, Platschek,  Johannes, Rüfner,  Thomas
Das Handbuch des Römischen Privatrechts gilt dem römischen Privat- und Zivilprozessrecht von den ältesten römischen Rechtsquellen bis zur Zeit Justinians. Erstmals seit fünfzig Jahren erfolgt eine umfassende Darstellung auf der Höhe des aktuellen Forschungsstandes. Das Werk bietet sachkundige Orientierung angesichts der Vielzahl der Forschungsgegenstände und der stetig reicher werdenden Sekundärliteratur. Es dient auch Althistorikern, Klassischen Philologen, anderen Geisteswissenschaftlern und Vertretern des geltenden Rechts als Nachschlagewerk und erhebt den Anspruch, ein Bezugspunkt der internationalen römisch-rechtlichen Forschung zu sein. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf der Diskussion der spätrepublikanischen und kaiserzeitlichen römischen Jurisprudenz, wobei eine intensive Bezugnahme auf den Prozess erfolgt. Die juristische Papyrologie und Epigraphik sind ebenso berücksichtigt wie die provinziale Rechtspraxis. Das Handbuch erscheint in 2 Bänden und wird nur geschlossen abgegeben.
Aktualisiert: 2023-04-30
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Von den Leges Barbarorum bis zum ius barbarum des Nationalsozialismus

Von den Leges Barbarorum bis zum ius barbarum des Nationalsozialismus von Ankum,  Hans, Bayerle,  Katrin, Becker,  Christoph, Birr,  Christiane, Dilcher,  Gerhard, Duve,  Thomas, Falk,  Ulrich, Förster,  Wolfgang, Frassek,  Ralf, Genka,  Tatsushi, Grziwotz,  Herbert, Gutmann,  Thomas, Hermann,  Hans-Georg, Hoff,  Hans Henning, Holzhauer,  Heinz, Kannowski,  Bernd, Knoche,  Joachim, Köbler,  Gerhard, Krah,  Adelheid, Liebs,  Detlef, Lück,  Heiner, Ludyga,  Hannes, Meder,  Stephan, Otte,  Gerhard, Roth,  Andreas, Rückert,  Joachim, Rüfner,  Thomas, Schminck-Gustavus,  Christoph U, Schmoeckel,  Mathias, Schubert,  Werner, Siems,  Harald, Strauch,  Dieter, Streinz,  Rudolf, Stryk,  Karin Nehlsen-von, Thier,  Andreas, Wadle,  Elmar, Waldhoff,  Christian
Aktualisiert: 2019-10-25
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Festschrift für Rolf Knütel zum 70. Geburtstag

Festschrift für Rolf Knütel zum 70. Geburtstag von Adame Goddard,  Jorge, Altmeppen,  Holger, Ankum,  Hans, Apathy,  Peter, Backhaus,  Ralph, Behrends,  Okko, Benöhr,  Hans-Peter, Bürge,  Alfons, Capogrossi-Colognesi,  Luigi, Cardilli,  Riccardo, Cascione,  Cosimo, Castresana Herrero,  Amelia, Chevreau,  Emmanuelle, Chiusi,  Tiziana, Choe,  Byoung Jo, Corbino,  Sandro, Donadio,  Nunzia, Ernst,  Wolfgang, Falcone,  Giuseppe, Fargnoli,  Iole, Finkenauer,  Thomas, Gerkens,  Jean-François, Giménez-Candela,  Teresa, Gröschler,  Peter, Guzmán Brito,  Alejandro, Harke,  Jan Dirk, Jakab,  Éva, Jakobs,  Horst Heinrich, Jansen,  Nils, Kaiser,  Wolfgang, Klingenberg,  Georg, Krampe,  Christoph, Kranjc,  Janez, Kupisch,  Berthold, Labruna,  Luigi, Liebs,  Detlef, Lohsse,  Sebastian, Luig,  Klaus, Malmendier,  Ulrike, Manthe,  Ulrich, Masi Doria,  Carla, Mayer-Maly,  Dorothea, Meincke,  Jens Peter, Mercogliano,  Felice, Mi,  Jian, Nishimura,  Shigeo, Nörr,  Dieter, Paricio,  Javier, Pennitz,  Martin, Pókecz Kovács,  Attila, Rainer,  Johannes Michael, Reichard,  Ingo, Repgen,  Tilman, Rodger,  Alan, Röhle,  Robert, Rüfner,  Thomas, Schanbacher,  Dietmar, Schermaier,  Martin, Schiemann,  Gottfried, Schipani,  Sandro, Schmidlin,  Bruno, Schrage,  Eltjo J. H., Schubert,  Werner, Sirks,  Boudewijn, Spagnuolo Vigorita,  Tullio, Spruit,  Jop, Stagl,  Jakob, Sturm,  Fritz, Tafaro,  Sebastiano, Thür,  Gerhard, Tian,  Shiyong, Troje,  Hans Erich, Wacke,  Andreas, Waldstein,  Wolfgang, Wallinga,  Tammo, Wesener,  Gunter, Wieling,  Hans, Winkel,  Laurens C., Wolf,  Joseph Georg, Zimmermann,  Reinhard, Zwierlein,  Otto
Römisches Recht Zahlreiche Rechtsordnungen hat das Römische Recht maßgeblich beeinflusst. Mit seinen grundlegenden Prinzipien wirkt es so auf vielfältige Weise auch in der Gegenwart fort, ist Gegenstand der Forschung, verbindet Rechtskulturen, Länder und Kontinente. Deutlich wird dies auch in der Person eines seiner hervorragenden Vertreter: 81 Autoren aus nahezu allen Teilen Europas, aus Nord- und Südamerika und aus Südostasien sind in dieser Festschrift zusammengekommen, um ihre Verbundenheit mit Rolf Knütel zu bekräftigen. Die Themen der Beiträge sind weit gespannt, es finden sich quellengeschichtliche, sozialgeschichtliche, dogmengeschichtliche und historisch-vergleichende Arbeiten nebeneinander. Alle Beiträge aber haben ihren Ausgangspunkt im klassischen römischen Recht, dem Recht also, dem auch der Jubilar seine weit überwiegende Arbeitskraft widmet. Nicht nur das Fach selbst aber verbindet die vielen Gratulanten, sondern auch Rolf Knütel in seiner Person. Ihm ist es in den letzten Jahrzehnten wie kaum einem anderen gelungen, einen internationalen Kreis von Kollegen zu versammeln, die in Forschung und Lehre des Römischen Rechts zusammenarbeiten.
Aktualisiert: 2019-02-13
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Bologna und das Rechtsstudium

Bologna und das Rechtsstudium von Baldus,  Christian, Finkenauer,  Thomas, Rüfner,  Thomas
Ist der Bologna-Prozess der richtige Weg für die Juristenausbildung in Deutschland? Der Sammelband geht dieser Frage aus historischer und vor allem rechtsvergleichender Perspektive auf den Grund. Er bringt detaillierte Berichte über die juristische Ausbildung in europäischen und außereuropäischen Ländern auf dem neuesten Stand. Aus Rezensionen zum Vorläuferband: "Der Band besticht durch seine Vielfalt an Beiträgen und Hintergrundinformationen, die er zur Juristenausbildung bietet." Ulrike Guckes Anwaltsblatt 2008, Heft 10 "Der Sammelband gibt einen ausgezeichneten Überblick über die europäischen Traditionen und Reformen in Sachen Juristenausbildung. Es war gewiss ein Kunststück, so durchweg kompetent und umsichtig urteilende Autorinnen und Autoren zusammenzuführen. […] Die Diskussion um das Bologna-Modell von 1999 und die Juristenausbildung hat wieder einmal eine Fülle von Erwägungen, Politiken und Polemiken angestoßen […] Der Band bietet dazu eine der besten, nämlich umfassenden und umsichtigen Bilanzen. Insbesondere die vergleichenden Berichte sind von hohem Wert für die Diskussion." Joachim Rückert Bayerische Verwaltungsblätter 2010, 451-452
Aktualisiert: 2022-12-22
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Vertretbare Sachen?

Vertretbare Sachen? von Rüfner,  Thomas
Der in § 91 BGB definierte Begriff der vertretbaren Sachen spielt im deutschen Privatrecht eine erhebliche Rolle: Vertretbare Sachen sind Gegenstand des Darlehens (§ 607 I BGB) und der Anweisung (§ 783 BGB); die Anwendbarkeit von Kauf- oder Werkvertragsrecht auf den Werklieferungsvertrag bestimmt sich danach, ob vertretbare Sachen herzustellen sind (§ 651 I 2 BGB). Auch für die Abwicklung der Minderung (§ 473 S. BGB) und für die Einbringung von Sachen in eine Gesellschaft (§ 706 II BGB) hat die Kategorie der vertretbaren Sachen Bedeutung. Hingegen ist der Begriff anderen europäischen Rechtsordnungen entweder ganz fremd, oder er wird nicht scharf von den Nachbarkategorien der verbrauchbaren Sachen und der nur der Gattung nach bestimmten Sachen abgegrenzt. Der Autor verfolgt den Begriff der vertretbaren Sachen - ausgehend vom antiken römischen Recht, das die in § 91 BGB übernommene Definition res, quae pondere numero mensura constant geprägt hat - über das römische und kanonische Recht des Mittelalters und der frühen Neuzeit sowie die Pandektistik des 19. Jahrhunderts bis zur Entstehung des BGB. Er zeigt, daß der Begriff in der Tradition der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen vor dem 19. Jahrhundert nie scharf von seinen Nachbarkategorien getrennt wurde. Ausgehend von dieser Erkenntnis überprüft Rüfner die Vorschriften des geltenden Rechts, die den Begriff verwenden. Aufgrund historischer und rechtsvergleichender Untersuchungen zu jeder einzelnen Bestimmung zeigt sich, daß die Kategorie der vertretbaren Sachen im BGB ein Störfaktor ist: In jeder der Vorschriften führt sie zu Interpretationsproblemen. Diese lassen sich nur lösen, wenn man auf eine einheitliche Bestimmung des Begriffs vertretbare Sachen verzichtet. Insofern ist die Kategorie der vertretbaren Sachen im heutigen Recht entbehrlich geworden. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis der Juristischen Fakultät Tübingen für die beste Promotion des Studienjahres 1997/98.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Corpus Iuris Civilis – Die Institutionen

Corpus Iuris Civilis – Die Institutionen von Knütel,  Rolf, Kupisch,  Berthold, Lohsse,  Sebastian, Rüfner,  Thomas
Die Institutionen sind das klassische Lehrbuch des Privatrechts. Sie wurden unter dem oströmischen Kaiser Justinian als erster Teil des Corpus iuris civilis abgefasst und 533 n. Chr. als Gesetz erlassen. Sie sind eine Art überzeitlicher juristischer Grammatik zur Einführung und Einübung in das juristische Denken, das im hohen Mittelalter den Beginn der europäischen Jurisprudenz einläutete. 1468 als eines der ersten Bücher gedruckt, haben die Institutionen bis heute weltweit mehr als eintausend Ausgaben erfahren. Bis weit in das 19. Jahrhundert standen sie am Anfang und Ende des juristischen Studiums und gelten damit als das bedeutendste juristische Lehrbuch überhaupt. System und Begriffe der Institutionen leben in den modernen Gesetzbüchern fort, insbesondere auch im deutschen BGB. Fast alle Rechtsordnungen der Welt sind durch sie beeinflusst. Die vorliegende Ausgabe bietet das lateinische Original und eine moderne Übersetzung, die dem juristisch interessierten Leser den Zugang zu dieser antiken Quelle erleichtert. Übersetzt wurde der Text so, dass er in der ‘Zielsprache‘ natürlich und unmittelbar verständlich wirkt. Die Neuauflage wurde gegenüber der Vorauflage in Text und Übersetzung verbessert und erweitert. Auch sind auf vielfachen studentischen Wunsch dieser Ausgabe verschiedene Anhänge aus der ‚Großen Institutionenausgabe‘ von 1997 hinzugefügt worden.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Corpus Iuris Civilis V

Corpus Iuris Civilis V von Knütel,  Rolf, Krampe,  Christoph, Kupisch,  Berthold, Rüfner,  Thomas, Schermaier,  Martin, Seiler,  Hans Hermann, Ziegler,  Karl-Heinz
Inhalt Band V Gegenstand der Bücher 28 bis 34 ist das römische Erbrecht. Die an Einzelheiten reiche Darstellung läßt die Bedeutung der Materie für die besitzenden Klassen erkennen. Ausgangspunkt der Erörterungen sind Fragen der seit alters vorherrschenden Erbfolge durch letztwillige Verfügung, durch Testament (testamentum): - Errichtung des Testaments, - wirksame und unwirksame Errichtung, - Errichtung für Unmündige, - Inhalt und Eröffnung, - Formerleichterungen bei Errichtung bei Soldaten. Neben das Vermächtnis (legatum), das traditionell formgebunden ist, tritt seit der Kaiserzeit im Zuge einer allgemeinen Entwicklung das funktional vergleichbare, aber weitgehend formfreie Fideikommiß (fideicommissum). Beide Rechtsinstitute sind von großer praktischer Bedeutung, wie die Kasuistik der Zuwendungen anschaulich zeigt: - Immobilien, Geld, Renten, Mitgift, Unterhalt - Arbeitsleistungen, Wohnung, Hausrat, Lebensmittel - Kleidung, Schmuck, Toilettenartikel In Europa ist auch das römische Erbrecht zu allen Zeiten eine hohe Schule des juristischen Denkens gewesen – ein Faktum, das an Aktualität nichts verloren hat. Zeitgemäße Übersetzung Die zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft. Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer. 15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.
Aktualisiert: 2020-10-12
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