Drittwirkungen der Friedenspflicht.

Drittwirkungen der Friedenspflicht. von Waas,  Bernd
Die sogenannte Friedenspflicht zählt zu den wichtigsten Verpflichtungen, die im Tarifvertrag zwischen den unmittelbar Beteiligten - Arbeitgeberverband und Gewerkschaft beim Verbandstarifvertrag, Arbeitgeber und Gewerkschaft beim Firmentarifvertrag - begründet werden. Zugleich entfaltet die Friedenspflicht nach allgemeiner Auffassung gewisse Wirkungen gegenüber Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sofern diese an den Tarifvertrag gebunden sind. Die Frage nach der Begründung und dem Inhalt dieser Wirkungen bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Nicht zufällig gilt dabei besonderes Augenmerk der schwierigen Frage nach der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags zwischen einem verbandsangehörigen Arbeitgeber und der Gewerkschaft. Denn angesichts einer zunehmend kritischen Bewertung von Verbandstarifverträgen rückt das Regelungsinstrument des Firmentarifvertrags immer mehr in den Blickpunkt auch des wissenschaftlichen Interesses. Auch die praktische Bedeutung des Firmentarifvertrags nimmt stetig zu. Zweck der vorliegenden Untersuchung ist es, Art und Ausmaß der Drittwirkungen der Friedenspflicht näher zu bestimmen und auf dieser Grundlage zu klaren Aussagen über die tarifvertraglichen Grenzen der Erkämpfbarkeit von Firmen- und Verbandstarifverträgen im Verhältnis von tarifgebundenem Arbeitgeber und tarifgebundenem Arbeitnehmer zu gelangen. Den Ausgangspunkt bildet dabei die noch immer nicht befriedigend geklärte Frage, worin die Friedenspflicht des Tarifvertrags eigentlich ihre rechtliche Grundlage hat, wenn insoweit entsprechende Vereinbarungen der Parteien fehlen. Dabei wird gezeigt, daß die Friedenspflicht »in Wirklichkeit« auf einer Wertung des objektiven Rechts beruht. Ausgehend von dieser Erkenntnis, wird die Reichweite der Friedenspflicht zugunsten und zu Lasten der Verbandsmitglieder näher bestimmt. Was die Frage nach der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber betrifft, so kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß die Arbeitskampffreiheit der Gewerkschaft insoweit aufgrund des Tarifvertrags eingeschränkt ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Drittwirkungen der Friedenspflicht.

Drittwirkungen der Friedenspflicht. von Waas,  Bernd
Die sogenannte Friedenspflicht zählt zu den wichtigsten Verpflichtungen, die im Tarifvertrag zwischen den unmittelbar Beteiligten - Arbeitgeberverband und Gewerkschaft beim Verbandstarifvertrag, Arbeitgeber und Gewerkschaft beim Firmentarifvertrag - begründet werden. Zugleich entfaltet die Friedenspflicht nach allgemeiner Auffassung gewisse Wirkungen gegenüber Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sofern diese an den Tarifvertrag gebunden sind. Die Frage nach der Begründung und dem Inhalt dieser Wirkungen bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Nicht zufällig gilt dabei besonderes Augenmerk der schwierigen Frage nach der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags zwischen einem verbandsangehörigen Arbeitgeber und der Gewerkschaft. Denn angesichts einer zunehmend kritischen Bewertung von Verbandstarifverträgen rückt das Regelungsinstrument des Firmentarifvertrags immer mehr in den Blickpunkt auch des wissenschaftlichen Interesses. Auch die praktische Bedeutung des Firmentarifvertrags nimmt stetig zu. Zweck der vorliegenden Untersuchung ist es, Art und Ausmaß der Drittwirkungen der Friedenspflicht näher zu bestimmen und auf dieser Grundlage zu klaren Aussagen über die tarifvertraglichen Grenzen der Erkämpfbarkeit von Firmen- und Verbandstarifverträgen im Verhältnis von tarifgebundenem Arbeitgeber und tarifgebundenem Arbeitnehmer zu gelangen. Den Ausgangspunkt bildet dabei die noch immer nicht befriedigend geklärte Frage, worin die Friedenspflicht des Tarifvertrags eigentlich ihre rechtliche Grundlage hat, wenn insoweit entsprechende Vereinbarungen der Parteien fehlen. Dabei wird gezeigt, daß die Friedenspflicht »in Wirklichkeit« auf einer Wertung des objektiven Rechts beruht. Ausgehend von dieser Erkenntnis, wird die Reichweite der Friedenspflicht zugunsten und zu Lasten der Verbandsmitglieder näher bestimmt. Was die Frage nach der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber betrifft, so kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß die Arbeitskampffreiheit der Gewerkschaft insoweit aufgrund des Tarifvertrags eingeschränkt ist.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Arbeit und Recht seit 1800

Arbeit und Recht seit 1800 von Boyer,  Christoph, Brand,  Jürgen, Conrad,  Christoph, Eckert,  Andreas, Garstenauer,  Therese, Keiser,  Thorsten, Knegt,  Robert, Lenger,  Friedrich, Matsumoto,  Naoko, Pierson,  Thomas, Raphael,  Lutz, Rass,  Christoph, Rosental,  Paul-André, Rückert,  Joachim, Rudischhauser,  Sabine, Schneider,  Ute, Steinmetz,  Willibald, Waas,  Bernd
Der Sammelband stößt eine Vermessung der Geschichte von Arbeit und Recht in vergleichender wie geschichtlicher, europäischer wie auch globalhistorischer Perspektive an. Ein solcher Versuch fehlt bisher. Mit 'Arbeit' wird dabei jede Tätigkeit gegen irgendein Entgelt und zur Sicherung des Überlebens in den Blick genommen; der Faktor 'Recht' bildet eine eigene, dauerhafte Struktur, die die Arbeitswelt stets nachhaltig steuerte, hemmte, förderte oder sonst prägte. Der Band nimmt fünf Schwerpunkte auf: 'Arbeit definieren', 'Sich Recht verschaffen', 'Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Recht', 'Arbeitsregime im Übergang – gebundene und freie Arbeit' und 'Staat als Arbeitgeber'.
Aktualisiert: 2023-05-28
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Drittwirkungen der Friedenspflicht.

Drittwirkungen der Friedenspflicht. von Waas,  Bernd
Die sogenannte Friedenspflicht zählt zu den wichtigsten Verpflichtungen, die im Tarifvertrag zwischen den unmittelbar Beteiligten - Arbeitgeberverband und Gewerkschaft beim Verbandstarifvertrag, Arbeitgeber und Gewerkschaft beim Firmentarifvertrag - begründet werden. Zugleich entfaltet die Friedenspflicht nach allgemeiner Auffassung gewisse Wirkungen gegenüber Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sofern diese an den Tarifvertrag gebunden sind. Die Frage nach der Begründung und dem Inhalt dieser Wirkungen bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Nicht zufällig gilt dabei besonderes Augenmerk der schwierigen Frage nach der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags zwischen einem verbandsangehörigen Arbeitgeber und der Gewerkschaft. Denn angesichts einer zunehmend kritischen Bewertung von Verbandstarifverträgen rückt das Regelungsinstrument des Firmentarifvertrags immer mehr in den Blickpunkt auch des wissenschaftlichen Interesses. Auch die praktische Bedeutung des Firmentarifvertrags nimmt stetig zu. Zweck der vorliegenden Untersuchung ist es, Art und Ausmaß der Drittwirkungen der Friedenspflicht näher zu bestimmen und auf dieser Grundlage zu klaren Aussagen über die tarifvertraglichen Grenzen der Erkämpfbarkeit von Firmen- und Verbandstarifverträgen im Verhältnis von tarifgebundenem Arbeitgeber und tarifgebundenem Arbeitnehmer zu gelangen. Den Ausgangspunkt bildet dabei die noch immer nicht befriedigend geklärte Frage, worin die Friedenspflicht des Tarifvertrags eigentlich ihre rechtliche Grundlage hat, wenn insoweit entsprechende Vereinbarungen der Parteien fehlen. Dabei wird gezeigt, daß die Friedenspflicht »in Wirklichkeit« auf einer Wertung des objektiven Rechts beruht. Ausgehend von dieser Erkenntnis, wird die Reichweite der Friedenspflicht zugunsten und zu Lasten der Verbandsmitglieder näher bestimmt. Was die Frage nach der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber betrifft, so kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß die Arbeitskampffreiheit der Gewerkschaft insoweit aufgrund des Tarifvertrags eingeschränkt ist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz von Bayreuther,  Frank, Greiner,  Stefan, Joussen,  Jacob, Kudlich,  Hans, Lelley,  Jan-Tibor, Mengel,  Anja, Mohr,  Jochen, Pötters,  Stephan, Reufels,  Martin, Thüsing,  Gregor, Waas,  Bernd
Mit dem im Juli 2014 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie hat der Gesetzgeber als wesentlichen Bestandteil das neue Mindestlohngesetz verabschiedet. Dieses ist erstmalig in der Neuauflage des ursprünglichen AEntG-Kommentars kommentiert. Damit ist ein einheitlicher Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Seit 1.1.2015 gilt ein zwingender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde für alle Arbeitnehmer, grundsätzlich einschließlich Praktikanten. Ausnahmen sieht das Gesetz in geringfügigem Umfang vor. Ferner ist in umfangreichen Normen geregelt, ob und auf welche Weise über eine Kommission künftig Anpassungen vorgenommen werden können. Zusätzlich wird auch das ebenfalls im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes erweiterte Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) kommentiert. Hierin wird die Erstreckung von Tarifverträgen über die bisher im Gesetz aufgeführten Branchen hinaus auf alle Branchen erweitert, bei denen die Erstreckung "im öffentlichen Interesse geboten erscheint", um die Gesetzesziele zu erreichen "und dabei insbesondere einem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenzuwirken". Entfallen ist die Kommentierung des außer Kraft getretenen Mindestarbeitsbedingungengesetzes. - zum aktuellen Thema Mindestlöhne - kompakt, übersichtlich, aktuell Für Personalverantwortliche, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Anwälte und Betriebsräte, die mit der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorschriften befasst sind. Ebenso für Verwaltungen sowie Gewerbeaufsicht und Zoll.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Künstliche Intelligenz und Arbeitsrecht

Künstliche Intelligenz und Arbeitsrecht von Waas,  Bernd
Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) begegnen uns bereits heute, wenn auch oft unbemerkt, im Privat- und im Arbeitsleben. Die KI-Forschung hat eine rasante Entwicklung genommen; viele Experten gehen davon aus, dass die grundlegenden Veränderungen noch bevorstehen. Was gestern noch fast undenkbar erschien, ist vielleicht schon morgen fester Bestandteil des Alltags. Auch in den Unternehmen setzt sich KI mehr und mehr durch. KI-Anwendungen bieten für die Beschäftigten viele Chancen, wenn man nur an Entlastung von körperlich beanspruchenden Tätigkeiten oder den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer denkt. Zugleich ist die Entwicklung aber mit erheblichen Risiken und Herausforderungen verbunden. Mit diesen befasst sich die vorliegende Untersuchung und entwirft ausgehend davon arbeitsrechtliche Lösungsansätze und zeigt die aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen auf. Die beiden Kernfragen des Buches lauten: Was bedeutet KI für den Schutz der Arbeitnehmer? Vor welchen Herausforderungen stehen Individualarbeitsrecht und Mitbestimmung?
Aktualisiert: 2022-12-07
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Festschrift für Wolfgang Portmann

Festschrift für Wolfgang Portmann von Müller,  Roland A., Rudolph,  Roger, Schnyder,  Anton K, von Kaenel,  Adrian, Waas,  Bernd
Nach 66 Semestern beendet Wolfgang Portmann, Ordinarius an der Universität Zürich, seine reguläre Lehr- und Forschungstätigkeit auf das Ende des Frühlingssemesters 2020. Aus diesem Anlass wird Professor Portmann die vorliegende Festschrift überreicht, um seine herausragenden Verdienste für die Rechtswissenschaft zu würdigen. An der Festschrift haben zahlreiche renommierte Kolleginnen und Kollegen, Bekannte und Freunde aus dem In- und Ausland mitgewirkt. Diese eindrückliche Sammlung hochkarätiger Beiträge widerspiegelt in schöner Weise die breit gefächerten Interessen- und Arbeitsgebiete von Wolfgang Portmann, indem sie 50 Beiträge schwergewichtig aus den Gebieten nationales und internationales Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Prozessrecht, Privat- und Sozialversicherungsrecht vereinigt.
Aktualisiert: 2020-07-13
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Mitbestimmung des Betriebsrats in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb

Mitbestimmung des Betriebsrats in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb von Waas,  Bernd
Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Beschäftigten im Betrieb ist von grundlegender Bedeutung. Diese Bedeutung hat die Vorschrift allerdings nie erlangt, was zum Teil an schwer nachvollziehbaren Gerichtsentscheidungen liegt. Der Autor schlägt eine neue dogmatische Fundierung vor, die gerade in schwierigen Abgrenzungsfragen überzeugt. Er sieht die Mitbestimmung beim Ordnungsverhalten dann gegeben, wenn das Intigritätsinteresse von Belegschaft, Belegschaftsmitgliedern oder Arbeitgeberin betroffen ist. Nicht mitbestimmungspflichtig sind demnach Maßnahmen der Arbeitsgeberin, die nur ihr Erfüllungsinteresse betreffen. Sind beide Bereiche betroffen, besteht ein Mitbestimmungsrecht. Anders als nach der bisherigen Dogmatik des BAG kommt es dann nicht auf einen - schwer definierbaren - Schwerpunkt der Maßnahme an. Sein Ergebnis veranschaulicht der Autor mit vielen praktischen Beispielen. Der Autor: Dr. Bernd Waas, Professor für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Goethe Universität Frankfurt/Main
Aktualisiert: 2022-09-09
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Modell Holland – Flexibilität und Sicherheit im Arbeitsrecht der Niederlande

Modell Holland – Flexibilität und Sicherheit im Arbeitsrecht der Niederlande von Waas,  Bernd
Ziel der Arbeit ist es näher zu beleuchten, in welcher Weise der Gesetzgeber in den Niederlanden die Ziele »Schutz des Arbeitnehmers« und »Gewährleistung der notwendigen Flexibilität« ins Gleichgewicht gebracht hat. Zu diesem Zweck werden ausgewählte Bereiche des Individualarbeitsrechts (insbes. Arbeitnehmerbegriff, sog. atypische Arbeits-verhältnisse, Kündigungsschutz, Arbeitszeitrecht, Betriebsübergang) und Kollektivarbeitsrechts (insbes. Mitbestimmung und Tarifvertragsrecht) untersucht. Aufbauend auf einer Darstellung der Grundzüge des niederländischen Arbeitsrechts wird insbesondere auf das vor einigen Jahren in Kraft getretene Gesetz über Flexibilität und Sicherheit näher eingegangen. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor sodann »Bausteine« einer »Flexicurity«. Diese »Bausteine« können, so lautet die zentrale These der Arbeit, auch Anstöße für eine Flexibilisierung des deutschen Arbeitsrechts liefern. Das Werk wendet sich an Arbeitsrechtlicher aus Wissenschaft und Praxis, aber auch an politisch Verantwortliche. Der Autor ist Privatdozent an der FernUniversität Hagen und durch zahlreiche Veröffentlichungen zum deutschen, ausländischen und europäischen Arbeitsrecht hervorgetreten.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität

Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität von Waas,  Bernd
Die sog. Tarifkonkurrenz, das Aufeinandertreffen mehrerer Tarifverträge in einem Arbeitsverhältnis, zählt zu den dogmatisch schwierigsten Fragen des Tarifrechts. Zugleich nimmt die praktische Bedeutung der Frage angesichts neuer Unternehmens- und Betriebsstrukturen beständig zu. Dasselbe gilt für die sog. Tarifpluralität, das Aufeinandertreffen mehrerer Tarifverträge im Betrieb. Der Verfasser setzt sich zunächst mit den bisherigen Lösungen des Problems der Tarifkonkurrenz und insbesondere mit dem vom BAG vertretenen sog. Spezialitätsgrundsatz kritisch auseinander und entwickelt einen überzeugenden Lösungsansatz. Im Vordergrund des 2. Teils steht der sog. Grundsatz der Tarifeinheit, mit dem das BAG das Problem der Tarifpluralität zu bewältigen versucht. Dieser Grundsatz wird ebenfalls kritisch beleuchtet und nach einer eingehenden Untersuchung verworfen. Die Arbeit wendet sich insbesondere auch an Praktiker, die – etwa im Zuge beratender Tätigkeit bei Unternehmensumstrukturierungen – mit den behandelten Fragen befaßt sind. Der Autor ist Referent an einem arbeitsrechtlichen Institut und als Autor zahlreicher Beiträge zum Arbeitsrecht hervorgetreten.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Crowdwork – A Comparative Law Perspective

Crowdwork – A Comparative Law Perspective von Kezuka,  Katsutoshi, Liebman,  Wilma B., Lyubarsky,  Andrew, Waas,  Bernd
Crowdwork – eine Studie in englischer Sprache As the world becomes increasingly digitalized, we are confronted with new, often disruptive, business models also leading to new forms of labour. One feature of this development is the dual phenomenon of crowdsourcing and crowdworking, which spans the whole value-chain of the economy and represents a global labour market. The working conditions in this sector cannot be ignored, because they have a great impact on the situation of established employees, on the competition between crowdworkers, and on the sustainability of the systems of social security. Although it is too soon to give a final assessment of this emerging workplace, we can be sure it will have a significant influence on the labour market, including (labour) law institutions. Against this background the HSI decided to have a closer look at the factual and legal developments crowdsourcing has brought about in three major legal landscapes. We are very happy and grateful to have found three high-ranking legal experts to fulfill this task. The findings in this study can be seen as a preliminary evaluation of the dynamic and erratic developments in the »platform economy«. Crowdworkers work under very different arrangements, and each case presents a slightly different employment picture, some crowdworkers perhaps amounting to employees, others more like selfemployed contractors (and others somewhere in between). But because few crowdworkers currently enjoy social protections, this study also offers a broad variety of legislative options that could work to address such shortcomings within several legal systems.
Aktualisiert: 2017-06-28
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Drittwirkungen der Friedenspflicht.

Drittwirkungen der Friedenspflicht. von Waas,  Bernd
Die sogenannte Friedenspflicht zählt zu den wichtigsten Verpflichtungen, die im Tarifvertrag zwischen den unmittelbar Beteiligten - Arbeitgeberverband und Gewerkschaft beim Verbandstarifvertrag, Arbeitgeber und Gewerkschaft beim Firmentarifvertrag - begründet werden. Zugleich entfaltet die Friedenspflicht nach allgemeiner Auffassung gewisse Wirkungen gegenüber Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sofern diese an den Tarifvertrag gebunden sind. Die Frage nach der Begründung und dem Inhalt dieser Wirkungen bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Nicht zufällig gilt dabei besonderes Augenmerk der schwierigen Frage nach der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags zwischen einem verbandsangehörigen Arbeitgeber und der Gewerkschaft. Denn angesichts einer zunehmend kritischen Bewertung von Verbandstarifverträgen rückt das Regelungsinstrument des Firmentarifvertrags immer mehr in den Blickpunkt auch des wissenschaftlichen Interesses. Auch die praktische Bedeutung des Firmentarifvertrags nimmt stetig zu. Zweck der vorliegenden Untersuchung ist es, Art und Ausmaß der Drittwirkungen der Friedenspflicht näher zu bestimmen und auf dieser Grundlage zu klaren Aussagen über die tarifvertraglichen Grenzen der Erkämpfbarkeit von Firmen- und Verbandstarifverträgen im Verhältnis von tarifgebundenem Arbeitgeber und tarifgebundenem Arbeitnehmer zu gelangen. Den Ausgangspunkt bildet dabei die noch immer nicht befriedigend geklärte Frage, worin die Friedenspflicht des Tarifvertrags eigentlich ihre rechtliche Grundlage hat, wenn insoweit entsprechende Vereinbarungen der Parteien fehlen. Dabei wird gezeigt, daß die Friedenspflicht »in Wirklichkeit« auf einer Wertung des objektiven Rechts beruht. Ausgehend von dieser Erkenntnis, wird die Reichweite der Friedenspflicht zugunsten und zu Lasten der Verbandsmitglieder näher bestimmt. Was die Frage nach der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber betrifft, so kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß die Arbeitskampffreiheit der Gewerkschaft insoweit aufgrund des Tarifvertrags eingeschränkt ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von Greiner,  Stefan, Kämmerer,  Jörn Axel, Kock,  Martin, Kudlich,  Hans, Mengel,  Anja, Thüsing,  Gregor, Waas,  Bernd
Zum Werk Dieser Kommentar zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist eine umfassende, an der Praxis orientierte Darstellung des neuen aktuellen Gesetzesstands zum Recht der Leiharbeit. Erläutert sind insbesondere die neuen Befristungsregelungen und das Gebot zur Gleichbehandlung von Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmern. Vorteile auf einen Blick - Berücksichtigung der EU-Leiharbeitsrichtlinie, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz u.v.a. - hohe Praxisrelevanz - politisch brisantes Thema Zur Neuauflage Die 4. Auflage bringt den Kommentar auf den aktuellen Stand im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung. So wurden zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen des BAG als auch EuGH ebenso wie richtungweisende Instanzgerichtsurteile ausgewertet und um eine reichhaltige Auswahl aus Literatur und Wissenschaft zum Gesamtbereich des AÜG erweitert. Zusätzlich fanden folgende Punkte Berücksichtigung: - Die neue EU-Leiharbeitsrichtlinie - das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland - das Beschäftigungschancengesetz - das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt - das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes - das Mindestlohngesetz - die Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern - der Entwurf zur Neuregelung des Rechts der Werkverträge Zielgruppe Für Richter, Anwälte, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personal- und Betriebsräte, Personalabteilungen, Verbände, Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Festschrift für Rolf Birk zum siebzigsten Geburtstag

Festschrift für Rolf Birk zum siebzigsten Geburtstag von Birk,  Rolf, Konzen,  Horst, Krebber,  Sebastian, Raab,  Thomas, Veit,  Barbara, Waas,  Bernd
Rolf Birk vollendete am 14. April 2008 sein siebzigstes Lebensjahr. Aus diesem Anlaß widmen ihm Kollegen, Schüler und Freunde diese Festschrift. Rolf Birk ist in erster Linie Arbeitsrechtler mit deutlichen Schwerpunkten in der Arbeitsrechtsvergleichung, dem Europäischen Arbeitsrecht, dem Arbeitskollisionsrecht sowie dem Arbeitsvölkerrecht. Sein zweites großes Betätigungsfeld ist das internationale Privatrecht. Hier hat er sich mit dem Kollisionsrecht der Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie der Entmündigung und Todeserklärung ebenso eingehend beschäftigt wie mit dem Internationalen Namens- und Erbrecht. Die Breite seines wissenschaftlichen Werkes spiegelt sich in den Themen der hier versammelten Abhandlungen eindrucksvoll wider: Sie reichen von der "Dogmatik des Mobbing im Arbeitsrecht" bis zum "Beitrag der ESC zum europäischen und deutschen Arbeitsschutz", vom "Kündigungsschutz leitender Angestellter in rechtsvergleichender Perspektive" bis zur "Privatization of Wrongful Dismissal Protection", vom "Indiviualarbeitsrecht als Arbeitsmarktrecht und Anknüpfung des Arbeitsverhältnisstatuts" bis zu "most important Labor Dispute Settlement Mechanisms in Taiwan - Conciliation and Intermediation". Die Autoren aus Deutschland, Österreich, Italien, Ungarn, Polen, Norwegen, USA, Korea und Taiwan zeugen von den umfangreichen internationalen Kontakten des Jubilars.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz von Bayreuther,  Frank, Greiner,  Stefan, Joussen,  Jacob, Kudlich,  Hans, Lelley,  Jan-Tibor, Mengel,  Anja, Mohr,  Jochen, Pötters,  Stephan, Reufels,  Martin, Thüsing,  Gregor, Waas,  Bernd
Mit dem im Juli 2014 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie hat der Gesetzgeber als wesentlichen Bestandteil das neue Mindestlohngesetz verabschiedet. Dieses ist erstmalig in der Neuauflage des ursprünglichen AEntG-Kommentars kommentiert. Damit ist ein einheitlicher Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Seit 1.1.2015 gilt ein zwingender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde für alle Arbeitnehmer, grundsätzlich einschließlich Praktikanten. Ausnahmen sieht das Gesetz in geringfügigem Umfang vor. Ferner ist in umfangreichen Normen geregelt, ob und auf welche Weise über eine Kommission künftig Anpassungen vorgenommen werden können. Zusätzlich wird auch das ebenfalls im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes erweiterte Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) kommentiert. Hierin wird die Erstreckung von Tarifverträgen über die bisher im Gesetz aufgeführten Branchen hinaus auf alle Branchen erweitert, bei denen die Erstreckung "im öffentlichen Interesse geboten erscheint", um die Gesetzesziele zu erreichen "und dabei insbesondere einem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenzuwirken". Entfallen ist die Kommentierung des außer Kraft getretenen Mindestarbeitsbedingungengesetzes. - zum aktuellen Thema Mindestlöhne - kompakt, übersichtlich, aktuell Für Personalverantwortliche, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Anwälte und Betriebsräte, die mit der Umsetzung der neuen rechtlichen Vorschriften befasst sind. Ebenso für Verwaltungen sowie Gewerbeaufsicht und Zoll.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Arbeitsgerichtsgesetz

Arbeitsgerichtsgesetz von Benecke,  Martina, Greiner,  Stefan, Grunsky,  Wolfgang, Waas,  Bernd
Vorteile - Praxisorientierte, auf das Wesentliche konzentrierte Darstellung - Renommierte Autoren - Aktuelle Rechtslage Zum Werk Mit der 8. Auflage setzen die Autoren die Kommentierung von Prof. Wolfgang Grunsky fort, der die 7. Auflage dieses "Klassikers" bearbeitet hatte. Das Werk bietet eine an wissenschaftlichen Ansprüchen orientierte Darstellung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und erläutert in knapper, präziser Weise die Besonderheiten dieses Verfahrens, natürlich immer mit den erforderlichen Bezügen zur ZPO. Zur Neuauflage Seit der Vorauflage hat es eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen des ArbGG gegeben, die vollständig in die Neubearbeitung eingeflossen sind, so zuletzt die Einfügung des § 54a durch das Mediationsgesetz. Mit den neuen Autoren haben drei Wissenschaftler die Kommentierung übernommen, die als Experten ausgewiesen und vielfach hervorgetreten sind. Autoren Begründet von Prof. Dr. Wolfgang Grunsky, bearbeitet von Prof. Dr. Martina Benecke, Augsburg, Prof, Dr. Stefan Greiner, Bonn und Prof. Dr. Bernd Waas, Frankfurt. Zielgruppe Arbeitsrichter, im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte, Verbände, Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie Unternehmen und Betriebsräte.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Arbeit und Recht seit 1800

Arbeit und Recht seit 1800 von Boyer,  Christoph, Brand,  Jürgen, Conrad,  Christoph, Eckert,  Andreas, Garstenauer,  Therese, Keiser,  Thorsten, Knegt,  Robert, Lenger,  Friedrich, Matsumoto,  Naoko, Pierson,  Thomas, Raphael,  Lutz, Rass,  Christoph, Rosental,  Paul-André, Rückert,  Joachim, Rudischhauser,  Sabine, Schneider,  Ute, Steinmetz,  Willibald, Waas,  Bernd
Der Sammelband stößt eine Vermessung der Geschichte von Arbeit und Recht in vergleichender wie geschichtlicher, europäischer wie auch globalhistorischer Perspektive an. Ein solcher Versuch fehlt bisher. Mit 'Arbeit' wird dabei jede Tätigkeit gegen irgendein Entgelt und zur Sicherung des Überlebens in den Blick genommen; der Faktor 'Recht' bildet eine eigene, dauerhafte Struktur, die die Arbeitswelt stets nachhaltig steuerte, hemmte, förderte oder sonst prägte. Der Band nimmt fünf Schwerpunkte auf: 'Arbeit definieren', 'Sich Recht verschaffen', 'Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Recht', 'Arbeitsregime im Übergang – gebundene und freie Arbeit' und 'Staat als Arbeitgeber'.
Aktualisiert: 2023-04-28
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