Aktionärsrechte und Aktionärsklage in Japan
Gesetzliche Regelungen und soziale Wirklichkeit
Olaf Kliesow
Bislang fanden die Belange der Kleinaktionäre in Japan kaum Beachtung und die Rechte der Aktionäre waren weitgehend funktionslos. Seit Anfang der 90er Jahre befinden sich die Aktionärsrechte in Japan jedoch im Wandel. Die Reaktionen auf die Aktienrechtsreform von 1993 zeigen, daß auch Kleinaktionäre zur Geltendmachung ihrer Rechte bereit sind. Mit dieser Reform vereinfachte der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Erhebung von Aktionärsklagen – in den USA als derivative suit und in Japan als kabunushi daihyô soshô bezeichnet – deutlich. In der Folge stiegen diese Klagen sprunghaft an und Leitungsorgane sehen sich nun mit zahlreichen Schadensersatzklagen konfrontiert, wobei es in einigen Fällen bereits zu Verurteilungen kam. Olaf Kliesow stellt im ersten Teil seiner Arbeit die besondere Struktur der japanischen Aktiengesellschaft dar. Daran schließt sich eine Übersicht der Aktionärsrechte an, die verdeutlicht, daß geschriebenes Recht und soziale Wirklichkeit hier erheblich voneinander abweichen. Des weiteren widmet sich Olaf Kliesow der Aktienrechtsreform von 1993 und ihren Folgen. So werden zum einen die Voraussetzungen der Klageerhebung aufgezeigt, zum anderen werden die Klagen nach materiellen Rechtskriterien in verschiedene Kategorien unterteilt und auf ihre Erfolgschancen hin untersucht. Die Analyse von 102 Gerichtsverfahren dient als Grundlage für Olaf Kliesows Untersuchung. Er kommt zu dem Ergebnis, daß das vereinfachte Klageverfahren die Stellung der Kleinaktionäre in Japan deutlich gestärkt hat.