Analogiebildung durch den EuGH im Europäischen Privatrecht.
Rebecca Ahmling
Während die Analogie sowohl im kodifizierten Recht als auch im Fallrecht einen festen Platz bei der Rechtsfindung hat, ist im Rahmen des Europäischen Privatrechts auffällig selten von einem Analogieschluss die Rede. Eine Methodik, die klare Vorgaben für die Abgrenzung von Auslegung und Rechtsfortbildung liefern könnte, fehlt dem Unionsrecht. Das erscheint problematisch, weil absehbar ist, dass sich im Rahmen der fortschreitenden Europäisierung des Rechts immer häufiger die Frage stellen wird, wie Lücken im europäischen Sekundärrecht geschlossen werden können.
Rebecca Ahmling widmet sich dem Problem aus einer rechtsvergleichend-methodischen Perspektive. Sie untersucht die zivilrechtliche Rechtsprechung in Deutschland, Großbritannien und Frankreich, um daraus Grundsätze für die Rechtsfortbildung auf europäischer Ebene abzuleiten. Danach beleuchtet sie die Ergebnisse unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Unionsrechts, wie etwa der Sprachenvielfalt, des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung und des Umsetzungserfordernisses von Richtlinien, und entwickelt die Erkenntnisse entsprechend fort.