Ansätze zur Leistungserfassung im Wissens- und Technologietransfer aus Hochschulen in Deutschland
Gesellschaftliche Anforderungen, hochschulspezifische Rahmenbedingungen und mögliche Evaluationskonzepte
Jens Schmidt
Wissenschaftliches Wissen und wissenschaftliche Verfahren durchdringen heute beinahe alle gesellschaftlichen Handlungsbereiche. Diese „Verwissenschaftlichung der Gesellschaft“ führt umgekehrt aber auch zu einer „Vergesellschaftung der Wissenschaft“. So sind insbesondere öffentlich finanzierte Hochschulen inzwischen mit umfangreichen gesellschaftlichen Anforderungen konfrontiert und aufgefordert, ihr spezifisches Leistungsvermögen in Forschung, Lehre und Transfer in vergleichenden Bewertungen unter Beweis zu stellen. Doch während sich die Hochschulen in den Bereichen Forschung und Lehre an solchen Leistungsbewertungen zumindest beteiligen und diese teilweise sogar mitgestalten, fehlen für den Wissens- und Technologietransfer bisher entsprechende Erfassungsansätze. Die geringe Bereitschaft, sich mit dieser Fragestellung auseinanderzusetzen, liegt dabei nicht nur an der besonderen Subjekt- und Kontextabhängigkeit des Untersuchungsgegenstands, die für Transferprojekte sehr differenzierte Beurteilungen notwendig macht. Sie hat ihre Ursachen auch im unterschiedlichen Wissensverständnis der beteiligten Anspruchsgruppen. Indem hier immer wieder öffentliche Publizitätsanforderungen mit privatwirtschaftlichen Exklusivitätsansprüchen kollidieren, vollziehen sich viele Kooperationen im Wissens- und Technologietransfer aus Hochschulen in einem Graubereich, der für externe Leistungserfassungen kaum zugänglich ist. Der Verfasser unternimmt daher den Versuch, die theoretischen Grundlagen und praktischen Rahmenbedingungen für innovationsorientierte Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft verständlich zu machen. Im Rahmen qualitativer Experteninterviews werden darüber hinaus die relevanten Stakeholder hochschulnaher Transferprozesse identifiziert und deren spezifische Informationsinteressen herausgearbeitet. Anhand der so ermittelten Erfassungsanforderungen und -einschränkungen wird schliesslich die Übertragbarkeit bestehender hochschulischer Evaluationskonzepte für den Transferbereich überprüft und für begrenzte Leistungserfassungen auf der Grundlage bereits vorhandener, verfügbarer und teilweise auch neu zu aggregierender Informationen geworben.