Arbeitsvölkerrecht
Johannes Heuschmid, Monika Schlachter, Daniel Ulber
Der Begriff des Arbeitsvölkerrechts umfasst nach gängiger Definition die Summe aller Rechtsquellen, die auf völkerrechtlicher Ebene die Rechtsbeziehungen abhängiger Arbeit regeln. Das angezeigte Buch beschränkt sich nicht auf die (formalen) Grenzen dieser Definition, sondern will auch andere relevante Rechtsquellen und Rechtsentwicklungen einbeziehen, die auf internationaler Ebene Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen haben. Dargestellt werden etwa das Recht der Vereinten Nationen, der ILO, des Europarats (ESC und EMRK), arbeitsrechtliche Bezüge in Handels- und Investitionsschutzabkommen, Bestandteile des Transnational Labour Law und Teilbereiche des Wirtschaftsvölkerrechts bzw. des internationalen Wirtschaftsrechts, soweit sie arbeitsrechtliche Bezüge aufweisen. Dabei soll es nicht nur um die Darstellung der gesetzlichen bzw. völkervertraglichen Grundlagen dieser Rechtsbeziehungen gehen, sondern insbesondere auch um ihre Rezeption in der Rechtsprechung innerhalb des europäischen Mehrebenensystems. Für die Rechtspraxis ist die Analyse und Darstellung der Rezeption dieser Rechtsakte in gerichtlichen Entscheidungen, vornehmlich in der Rechtsprechung des EGMR, des EuGH, des BVerfG und des BAG, von entscheidender Bedeutung. Ergänzt wird dies um die praktische Handhabung des Arbeitsvölkerrechts im arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Mit Beiträgen von:
Susanne Baer, Gabriele Buchholtz, Wolfgang Däubler, Johannes Heuschmid, François Biltgen, Robert Räuchle, Monika Schlachter, Benedikt Schmidt, Jürgen Treber, Daniel Ulber, Reingard Zimmer
Rezensionen:
„Wer sich im Arbeitsvölkerrecht schlau machen will, der kommt um dieses Buch nicht herum.“
Gregor Thüsing RdA 2020, 64
„Der umfangreiche Sammelband ist ein wichtiger Beitrag über das Bemühen des Arbeitsvölkerrechts um ’soziale Gerechtigkeit‘ (Präambel, Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie seine praktische Anwendung, insbesondere in arbeitsgerichtlichen Verfahren.“
Anne Trebilcock EuZA 2019, 538-540