Arzneimittelgesetz (AMG)
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln in Deutschland
Zweck des Arzneimittelgesetzes ist es, die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln sicherzustellen. Es umspannt daher einen weiten Bogen von der klinischen Prüfung und Zulassung, über die Herstellung, die Abgabe von Arzneimitteln, Arzneimittelrisiken, Besonderheiten bei Tierarzneimitteln, die Überwachung, die Ein- und Ausfuhr bis hin zur Haftung bei Arzneimittelschäden.
Grundlegende Regelungen aus GMP-Sicht betreffen z.B. die Herstellungserlaubnis, den Nachweis der Sachkenntnis von Schlüsselpersonen, die Kennzeichnung von Arzneimitteln oder den Schutz vor Täuschung. Das AMG ist somit die gesetzliche Basis für alle, die mit Arzneimitteln zu tun haben.
Wir aktualisieren regelmäßig dieses Buch, um Ihnen die aktuellste Fassung des AMGs zur Verfügung zu stellen.
Inhalt:
1. Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich (§§ 1-4b)
2. Anforderungen an die Arzneimittel (§§ 5-12)
3. Herstellung von Arzneimitteln (§§ 13-20d)
4. Zulassung der Arzneimittel (§§ 21-37)
5. Registrierung von Arzneimitteln (§§ 38-39d)
6. Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung (§§ 40-42b)
7. Abgabe von Arzneimitteln (§§ 43-53)
8. Sicherung und Kontrolle der Qualität (§§ 54-55a)
9. Sondervorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden (§§ 56-61)
10. Pharmakovigilanz (§§ 62-63j)
11. Überwachung (§§ 64-69b)
12. Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz (§§ 70-71)
13. Einfuhr und Ausfuhr (§§ 72-74)
14. Informationsbeauftragter, Pharmaberater (§§ 74a-76)
15. Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen (§§ 77-83b)
16. Haftung für Arzneimittelschäden (§§ 84-94a)
17. Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 95-98a)
18. Überleitungs- und Übergangsvorschriften (§§ 99-146)
Anhang
Mit Stichwortverzeichnis!