Das Folgerichtigkeitsgebot im Bereich der direkten Steuern
Zhixin Liu
Die strukturelle „Fallhöhe“ beschreibt die Entfernung einer am Folgerichtigkeitsgebot zu prüfenden Ausnahmeregelung von der Grundentscheidung beim Ausgangstatbestand. Je größer diese strukturelle „Fallhöhe“ ist, desto leichter ist die Abweichung von der Grundentscheidung.