Das materielle Beihilfeaufsichtsrecht nach dem EWG-Vertrag
Martina Schernthanner
Das materielle Beihilfeaufsichtsrecht nach dem EWG-Vertrag vermittelt einen Einblick in eine Materie, die für Österreich bereits mit dem Europäischen Wirtschaftsraum normative Realität werden und dann für Verwaltungen wie für potentielle Beihilfeempfänger gleichermaßen von Bedeutung sein wird. Das Herzstück bilden die Artikel 92 bis 94. Als Teil der Wettbewerbsregeln des Vertrages sollen sie die Umgehung der sog. Vier Freiheiten des Europäischen Binnenmarktes, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit, verhindern. Beginnend mit einer Analyse des Begriffs der Beihilfe im Sinne des Vertrages werden nach der Diskussion des Verbotstatbestandes die möglichen Ausnahmen vom Grundsatzverbot untersucht. Schließlich wird die Politik der Kommission auf dem Gebiet der mitgliedstaatlichen Wirtschaftsförderung im Sinne der von ihr geäußerten Vorstellungen über die Grundsätze der Ausübung ihres Aufsichtsrechts dargestellt.