Das Verursacherprinzip im Denkmalrecht
Zur Haftung für dokumentierende Massnahmen bei der Zerstörung von Boden- und Baudenkmälern
Petra Nethövel
Vorhaben wie der Bau von Strassen oder Gebäuden oder der Abbau von Bodenschätzen führen oft zur Zerstörung von Boden- und Baudenkmälern. Da ihre Dokumention kulturpolitisch gewollt ist, stellt sich die Frage, wer dies finanziert. Nicht alle Denkmalschutzgesetze der Länder regeln das. Die vorliegende Arbeit klärt umfassend die Problematik anhand verschiedenster Bestimmungen etwa des Denkmalrechts, des sonstigen Verwaltungsrechts sowie anhand des sog. Verursacherprinzips und des Völkerrechts. Dabei werden wichtige Fälle eingehend behandelt und die Grenzen der Kostentragungspflicht ausgelotet. Die Arbeit richtet sich an alle, die in Planungsbehörden und Denkmalämtern mit der Zerstörung von Denkmälern zu tun haben.