Das Verwaltungsgesellschaftsrecht
Zur Verpflichtung kommunaler Körperschaften, auf ihre Privatrechtsgesellschaften einzuwirken
Ernst Thomas Kraft
Die Kommunen bedienen sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Leistungsverwaltung neben den klassischen öffentlichrechtlichen Handlungsweisen der öffentlichen Unternehmen, die durch privatrechtliche Gesellschaften geführt werden und deren Anteile ganz oder überwigend in Händen einer oder mehrerer Kommunen sich befinden. Das Gesellschaftsrecht mediatisiert die verfassungsrechtlich gebotene Pflicht zur Beeinflussung und Kontrolle des Gesellschafts- handelns. Das Verwaltungsgesellschaftsrecht soll die privatrechtliche Form mit den materiellen verfassungsrechtlichen Anforderungen in Einklang bringen.