DBA Deutschland / USA Doppelbesteuerungsabkommen
Hans Martin Eckstein, Dieter Endres, Marion Gohr, Friedhelm Jacob, Martin Klein, Andreas Oestreicher, Arne Schnitger, Caroline Wunderlich
Am 1. Juni 2006 wurde das Protokoll zur Änderung des deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. August 1989 unterzeichnet. Mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden trat es am 28. Dezember 2007 in Kraft.
Damit werden folgende Änderungen wirksam:
– Verzicht auf die Erhebung von Quellensteuern auf Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften. Damit wird die Mehrfachbesteuerung von Gewinnen vermieden.
– Gegenseitige Anerkennung von Altersvorsorgeeinrichtungen für steuerliche Zwecke, um Personalentsendungen in den jeweils anderen Staat zu erleichtern.
– Möglichkeit, Streitfälle zwischen den Steuerbehörden beider Staaten durch eine Schiedsstelle zu lösen. Damit werden Steuerpflichtige stärker vor Doppelbesteuerungen geschützt.
Die Neuerscheinung enthält eine umfassende Kommentierung des neuen DBA Deutschland/USA
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