Der Microsoft-Fall in den USA
Bernd Fleischer
Dem untersuchten Microsoft-Verfahren liegt eine kartellrechtliche Klage in den USA aus dem Jahr 1998 zugrunde. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, durch die Integration des Internet Explorer in das Betriebssystem Windows und eine Reihe begleitender Geschäftspraktiken gegen das Koppelungsverbot von Section 1 Sherman Act und das Monopolisierungsverbot von Section 2 Sherman Act verstoßen zu haben.
Das Microsoft-Verfahren in den USA, das schließlich seinen Abschluss in einem gerichtlichen Vergleich im Jahre 2002 fand, wird vielfach als einer der wichtigsten industriepolitischen Prozesse in den USA im 20. Jahrhundert bezeichnet; zeigt er doch, dass für die Softwareindustrie besondere ökonomische Aspekte wie auftretende Netzwerkeffekte, Größenvorteile und die Kostenstruktur von Softwareprodukten zu beachten sind. Eine kartellrechtliche verhaltensorientierte Missbrauchsaufsicht gestaltet sich im Umfeld der Internetökonomie als schwierig. Angesichts der erstinstanzlich angeordneten Zerschlagung Microsofts in ein Unternehmen für Betriebssysteme und eines für Anwendungssoftware wird deutlich, welche Bedeutung die Anwendung eines angemessenen Prüfungsmaßstabes hat. In der Arbeit wird dementsprechend ein objektiv an der Marktstruktur orientiertes Instrument, die „essential facilities“-Doktrin, geprüft. Grundlegend begleitet das Verfahren die Frage des Verhältnisses von Produktinnovationen einerseits und kartellrechtlichem Behinderungsmissbrauch andererseits. Der abschließende Vergleich in den USA findet angesichts des komplexen dynamischen Technologiezweiges einen bemerkenswert sachgerechten Abschluss. Letztlich wird dem Problem des Spannungsverhältnisses zwischen den geistigen Eigentumsrechten Microsofts an den eigenen Softwareprodukten und der Wettbewerbsfreiheit hinreichend Rechnung getragen.