Der nationale Befreiungskrieg im modernen humanitären Völkerrecht
Ein Beitrag zum Geltungsumfang des Artikel 1 Absatz 4 des I. Zusatzprotokolles von 1977 zu den Genfer Konventionen von 1949
Christian Koenig
Das traditionelle Völkerrecht hat durch seine rigide Scheidung zwischen Bürgerkriegen und zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikten Befreiungskriege gegen Kolonial- und Fremdherrschaft allenfalls nur rudimentär erfasst. Die Häufigkeit und Intensität solcher – zumeist mit den Methoden der Guerilla ausgetragenen – Konflikte hat die Staatengemeinschaft dazu veranlasst, den völkerrechtlichen Schutz der Opfer internationaler Konflikte diesem Konfliktpotential anzupassen. Dieser Prozess fand 1977 seinen Höhepunkt in der Annahme des I. Zusatzprotokolles zu den vier Genfer Konventionen von 1949 durch die Diplomatische Konferenz zur Fortentwicklung des humanitären Völkerrechts in Genf. Die Befreiungskriegsregelung des Art. 1 Abs. 4 dieses Abkommens gehörte dabei von Anfang an zur umstrittensten Materie; auch hinsichtlich ihres Anwendungsbereiches ist vieles im Dunkeln geblieben.