Der Verwaltungsbeirat nach dem WEG
Aufgaben – Vergütung – Haftung
Michael Drasdo
Ohne die sachgerechte Mitarbeit der Mitglieder des Verwaltungsbeirates ist eine Verwaltung – gerade in großen Wohnungseigentümergemeinschaften – kaum mehr möglich. Der Verwaltungsbeirat stellt ein in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzendes Kommunikationsorgan zwischen den Wohnungseigentümern einerseits und der Verwaltung andererseits dar.
Das WEG weist dem Beirat besondere Pflichten zu, nämlich die Prüfung des Wirtschaftsplans, der Jahresabrechnung, der Rechnungslegung und der Kostenvoranschläge. Diese Tätigkeiten sind in hohem Maße konfliktträchtig.
Demgegenüber sind die rechtlichen Fragen, die sich rund um den Verwaltungsbeirat stellen, komplex und vielfach hoch umstritten, schon die grundlegende Frage nach seiner Rechtsnatur wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet.Vor diesem Hintergrund trägt das Werk von Drasdo alle wichtigen Informationen übersichtlich zusammen, analysiert und erläutert ihre Bedeutung und ermöglicht damit dem ambitionierten Beirat ebenso wie dem anwaltlichen Berater, souverän und rechtssicher zu agieren.