Die Abfindung von Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung unter besonderer Berücksichtigung kollektiv-rechtlicher Voraussetzungen
Lukas Baumgarth
Die betriebliche Altersversorgung ist ein zentrales Element der Alterssicherung für Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber ist sie jedoch mit hohen Kosten, rechtlichen Risiken und einer langen Vertragsdauer verbunden. Daher kann es gerade für einen Arbeitgeber attraktiv sein, sich von einer einmal zugesagten betrieblichen Altersversorgung wieder zu lösen. Dazu enthält das Betriebsrentenrecht in § 3 BetrAVG die Abfindung als Beendigungsmöglichkeit bereit. Die vorliegende Arbeit untersucht dazu zunächst die individual-arbeitsrechlichen Grenzen der Beendigung einer zugesagten betrieblichen Altersversorgung durch eine Abfindung. Dabei werden auch alternative Beendigungsmodelle diskutiert. In einem zweiten Teil wird untersucht, welche Anfoderungen das kollektive Arbeitsrecht, namentlich durch die Verzichtsverbote in § 77 IV BetrVG und § 4 IV TVG, an eine individual-rechtlich zulässige Abfindung stellt. Zudem enthält die Arbeit einen kurzen Ausblick auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer weiteren Verschärfung der Beendigungsmöglichkeiten einer einmal erteilten Zusage auf betriebliche Altersversorgung.