Die Anwendung des Art. 101 AEUV auf Schutzrechtsvergleiche
Thomas Köther
Geraten Unternehmen miteinander in einen Streit über den Bestand oder die Reichweite eines Rechts des geistigen Eigentums, wird dieser Konflikt nicht selten im Wege eines Vergleichs beigelegt. Derartige Verträge standen in der jüngeren Vergangenheit vermehrt im Fokus der europäischen Kartellrechtspraxis. Die Maßstäbe, die bei Anwendung des Art. 101 AEUV auf solche Schutzrechtsvergleiche gelten, sind bislang jedoch ungeklärt.
Das Werk bietet einen Überblick über die gängigen Vergleichsvarianten und setzt sich kritisch mit der einschlägigen Literatur sowie der Rechtsprechungs- und Kommissionspraxis auseinander. Vor diesem Hintergrund wird in systematisch-teleologischer Auslegung des Kartellverbots und unter Berücksichtigung grundlegender Wertungen des Immaterialgüterrechts ein eigenes, dogmatisch schlüssiges Lösungskonzept entwickelt und sodann an Beispielsfällen aus der Rechtsprechung zu Marken- und Patentvergleichen auf seine Umsetzbarkeit überprüft.