Die Bedeutung der Eigentumsfreiheit im deutschen Umweltrecht unter Gegenüberstellung zur Rechtslage in Griechenland
Dimokritos Batsoulas
Art. 14 GG stellt das Grundrecht dar, das am meisten mit dem Umweltschutz des Art. 20a GG interagiert: Eigentum und Umwelt stehen in einem dauernden Spannungsverhältnis zueinander, da sie sich örtlich zusammenhängen. Die Nutzung des Eigentums kann den Zustand von Umweltgütern beeinträchtigen, etwa indem sie mit Wasserverbrauch oder Luftemissionen verbunden ist.
Juristisch gesehen, tritt die Konfliktlinie zwischen Eigentum und Umweltgütern primär auf dem Feld des Umweltrechts auf. Die Betätigung der Eigentumsfreiheit steht häufig dem Schutz von natürlichen Lebensgrundlagen entgegen, da Eigentumsnutzungen zu Umweltbelastungen von unterschiedlicher Intensität führen mögen. Abgesehen von der Spannungslage zwischen Eigentumsfreiheit und Umweltschutz, bestehen auch Konstellationen, bei denen Eigentum und Umweltschutz Seite an Seite auf dem Gebiet des Umweltrechts stehen können: Umweltbelastungen aus der Verwirklichung von Großvorhaben wirken sich beeinträchtigend auf das nebenliegende Eigentum aus und der tangierte Eigentümer greift anschließend auf seine Eigentumsfreiheit zurück.
Das Hauptziel der vorliegenden Dissertation ist es, die Bedeutung der Eigentumsfreiheit für das deutsche Umweltrecht zu erläutern. Dazu wird an die herrschende in der deutschen Grundrechtsdogmatik Einteilung der Grundrechte in verschiedene Dimensionen angeknüpft. Die Grundrechtsdimensionen der Abwehrrechte, Schutzpflichten sowie Verfahrens- und Organisationsrechte finden im Rahmen der Arbeit auf die Eigentumsfreiheit Anwendung und werden in ihrer Bedeutung im Umweltbereich analysiert. Die bevorzugte Methode der Aufarbeitung der verschiedenen Dimensionen des Art. 14 GG im ökologischen Kontext bringt es mit sich, dass die Arbeit neben ihrer deutlichen umweltrechtlichen Orientierung auch grundrechtsdogmatische Bezüge enthält. Die Analyse orientiert sich überwiegend an den Überlegungen der Rechtsprechung, die allgemeine dogmatische Maßstäbe für die Bearbeitung der Thematik anbieten mag.
Die gewonnenen Erkenntnisse zu den verschiedenen Dimensionen des Art. 14 GG im deutschen Umweltrecht werden im Schlussteil der Arbeit der Rechtslage in Griechenland gegenübergestellt. Es geht um keinen binären Vergleich zwischen zwei Ländern, sondern um eine Gegenüberstellung, im Rahmen derer die Ergebnisse zu Deutschland der griechischen Rechtsordnung gespiegelt werden.