Die Besteuerung der Transaktionen an den schweizerischen Effektenbörsen und an der Soffex nach dem Recht der direkten Bundessteuer, der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben, insbesondere aus der Sicht der privaten Anleger
und der Stempelabgaben, insbesondere aus der Sicht der privaten Anleger
Johannes Säuberli
Für den privaten Anleger sind die Börsengewinne regelmässig steuerfrei. Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass sie den Kapitalgewinnen zugeordnet werden müssen. Ausserdem wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Börsengewinne als steuerbares Einkommen erfasst werden dürfen. Nebst der steuerlichen Einordnung der Gewinne wird geprEinordnung der Gewinne wird geprüft, welche Börsengeschäfte Stempelabgaben auslösen.