Die Bestimmung des anwendbaren Rechts im Falle der internationalprivatrechtlichen Verweisung auf einen territorialen Mehrrechtsstaat
Rechtsvergleich, Haager Übereinkommen, Art. 4 Abs. 3 EGBGB, Europäisches IPR
Berit Geuenich
Bei der Bestimmung des anwendbaren materiellen Rechts im Falle eines Sachverhalts mit grenzüberschreitenden Bezügen stößt der Rechtsuchende bisweilen auf territoriale Mehrrechtsstaaten, innerhalb derer mehrere Rechtsordnungen in verschiedenen räumlichen Gebieten nebeneinander existieren. Dann fragt sich, wie aus den verschiedenen Rechtsordnungen eine einzelne Partikularrechtsordnung auszuwählen ist. Auf diese Frage nach der Unteranknüpfung, eines der umstrittensten Probleme des IPR, sucht die Autorin eine Antwort, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Rechtsebene. Dazu betrachtet sie rechtsvergleichend die historischen Ursprünge der Problembehandlung, untersucht die Entwicklung der Regelungen in den Haager Übereinkommen, die nationale Vorschrift des Art. 4 III EGBGB sowie die Unteranknüpfungsregelungen der Europäischen Verordnungen und bietet abschließend einen Lösungsvorschlag.