Die Europäische Bioethik-Konvention
Medizinische Versuche an einwilligungsunfähigen Menschen unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben im nationalen und internationalen Recht
Ilka Kamp
Thema dieser Arbeit ist der Teil der sogenannten Bioethik-Konvention, der sich mit der Möglichkeit der Vornahme nichttherapeutischer medizinischer Versuche an einwilligungsunfähigen Menschen befaßt. Die im Rahmen der Bioethik-Konvention eröffneten Möglichkeiten werden auf ihre Vereinbarkeit mit bestehenden völkerrechtlichen Verträgen, den geltenden deutschen Gesetzen sowie unverbindlichen Regelungen überprüft. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß lediglich aufgrund der in der Bioethik-Konvention vorgesehenen Vorrangklausel für höhere Schutzstandards ein Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit in seinen unterschiedlichen Ausgestaltungen ausscheidet.