Die Friedenspflicht der Gewerkschaft bei Verbandswechsel des Arbeitgebers
Unter besonderer Berücksichtigung der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers
Alexander Bartz
Der Verbandswechsel des Arbeitgebers ist nach wie vor als Möglichkeit der «Tarifflucht» des Arbeitgebers in der Diskussion. Die Arbeit geht dabei der Frage nach, ob die betroffene Gewerkschaft diesem Schritt des Arbeitgebers durch einen Streik entgegentreten kann oder ob sie durch die Friedenspflicht aus den Tarifverträgen des bisherigen oder des neuen Verbandes daran gehindert ist.