Die hypothetische Einwilligung im Strafrecht
Tobias Schwartz
Die Rechtsfigur der hypothetischen Einwilligung wurde im Zivilrecht zur Einschränkung der Haftung von Ärzten entwickelt. So soll eine Haftung wegen einer Aufklärungspflichtverletzung ausscheiden, wenn der Patient bei einer fingierten Aufklärung in den Eingriff eingewilligt hätte. In den letzten Jahren entstand in der Strafrechtswissenschaft eine lebhafte Diskussion über die Frage, ob eine hypothetische Einwilligung auch im Strafrecht zu berücksichtigen ist. Ihre Übertragung wäre aber keineswegs auf den ärztlichen Heileingriff beschränkt. Ihre Bedeutung für die einzelnen Tatbestände und die Rechtfertigungsebene wäre ungleich höher. Der Verfasser gibt einen umfassenden Überblick über den Streitstand in Rechtsprechung und Literatur und setzt sich kritisch mit den für und gegen die Übertragbarkeit streitenden Aspekten auseinander, welche er im Ergebnis aufgrund zahlreicher Kritikpunkte jedoch verneint.