Die IngenieurINNEN, die wir in Europa brauchen / 100 Jahre gesetzlicher Schutz des Ingenieurtitels in Österreich
Kombipaket
TU Graz Forum Technik und Gesellschaft, Wolfgang Wallner
In den letzten Monaten der Habsburger-Monarchie und den ersten Monaten der Republik Österreich erfolgten grundlegende Entscheidungen, die das Berufsbild der Ingenieurin und des Ingenieurs in Österreich bis heute bestimmen: Am 14. März 1917 wurde „die kaiserliche Verordnung, womit die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung Ingenieur festgelegt wird“ im österreichischen Reichsgesetzblatt veröffentlicht. Damals wurden die technischen Hochschulen als diejenigen Einrichtungen benannt, die an ihre Absolventen (das waren zu dieser Zeit nur Männer) den Ingenieurtitel verleihen durften. Am 7./22. April 1919 ermöglichte der Erlass des Unterstaatssekretärs im Unterrichtsministerium von Deutsch-Österreich, Otto Glöckel, den Frauen das uneingeschränkte Studium an den Technischen Hochschulen in Wien und Graz, der Hochschule für Bodenkultur in Wien und der Montanistischen Hochschule in Leoben, sofern „die Aufnahmswerberinnen ohne jede Schädigung und Beeinträchtigung der männlichen Studierenden nach den vorhandenen räumlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen der einzelnen Hochschulen Platz finden können“. Zwei Bücher des Forums „Technik und Gesellschaft“ im Kombipaket beleuchten die Umstände vor etwas über 100 Jahren und führen durch die geschichtliche Entwicklung seit damals in die Gegenwart und Zukunft des „Ingenieurberufes“ für Männer und Frauen.