Die Neuregelungen der Selbstanzeige im Steuerstrafrecht seit dem 1.1.2015
§ 371 und § 398a AO unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte
Mareike Schmeer
Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht war in den vergangenen
Jahren immer wieder Gegenstand rechtlicher und politischer Diskussion.
Trotz eines teilweise missbräuchlichen Gebrauchs der Selbstanzeige
in der Vergangenheit, hat sie im deutschen Steuerstrafrecht eine Berechtigung
und kann nicht ohne Weiteres abgeschafft werden. Ebenso darf sie
nicht durch zu strenge Anforderungen ihrem tatsächlichen Anwendungsbereich
beraubt werden. Die erneute Gesetzesänderung der strafbefreienden
Selbstanzeige im Steuerstrafrecht zum 1.1.2015 gibt Anlass zu einer kritischen
Auseinandersetzung und detaillierten Untersuchung der zahlreichen
Änderungen und Verschärfungen.
Die Verfasserin untersucht die Neuregelung vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher
Prinzipien. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf
dem nun noch stärker ausgeprägten Spannungsverhältnis zwischen den
erhöhten Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige nach § 371 AO
und an ein Absehen von Strafverfolgung nach § 398a AO einerseits und der
handhabbaren Anwendung dieser Vorschriften in der Praxis andererseits.