Die reisevertragliche Gewährleistung in Deutschland, England und Frankreich und die Auswirkungen der EG-Pauschalreiserichtlinie
Volker Pellet
Im Juni 1990 hat der Rat der EG die Richtlinie über Pauschalreisen verabschiedet. In der offiziellen Begründung zur Richtlinie heißt es, daß in den Mitgliedstaaten unterschiedliche und wettbewerbsverzerrende Rechtsvorschriften bestünden. Diese hielten Reisende davon ab, ihre Pauschalreise in einem anderen Mitgliedsstaat zu buchen. Der Verfasser untersucht, ob im Jahre vor der Vollendung des Binnenmarktes und des Inkrafttretens der Pauschalreiserichtlinie auf dem Gebiet des Gewährleistungsrechts tatsächlich wesentliche Unterschiede zwischen den einzelnen nationalen Rechtsordnungen bestehen. Ferner zeigt die Abhandlung Wege auf, wie die Bestimmungen der Richtlinie in das nationale Recht übertragen werden können.