Die «res extra commercium» im römischen Recht
Gero Alvensleben
Der Begriff der res extra commercium im römischen Recht bezeichnet die Sachen, die dem freien Rechtsverkehr entzogen sind. Er verdient nähere Betrachtung, da er zumindest als Denkfigur noch heute Verwendung findet. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit seiner Bedeutung im römischen Recht. Sie verfolgt in drei Teilen das Ziel, die relevanten lateinischen Quellentexte systematisch zu ordnen und zentrale Vorstellungen deutlich zu machen. Der erste Teil enthält einen Überblick über die Quellenlage und benennt die res extra commercium. Es folgt die Darstellung der einzelnen res extra commercium. Der dritte Teil befasst sich mit ihrem rechtlichen Status und den daraus resultierenden Rechtsfolgen.