Die Satzung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) mit Sitz in Deutschland
Ulrich Gößl
Die Europäische Aktiengesellschaft („Societas Europaea“, kurz SE) ist eine noch junge supranationale Kapitalgesellschaft. Entgegen anfänglicher Prophezeiungen erfreut sie sich vor allem in Deutschland einer großen praktischen Beliebtheit. Nicht nur namhafte Großkonzerne wie z.B. Allianz, BASF und Porsche, sondern auch mittelständische Unternehmen haben sich mittlerweile für diese neue Rechtsform entschieden. Als körperschaftlich verfasste Gesellschaft verfügt auch die SE über eine Satzung, die als „Grundordnung“ die wesentlichen Strukturmerkmale der Gesellschaft festlegt. Nach der Erörterung des anwendbaren Rechts unterzieht Ulrich Gößl die Satzung einer in Deutschland ansässigen SE einer eingehenden Analyse. Neben formellen Fragen, etwa im Zusammenhang mit dem Erlass und der Änderung der Satzung, widmet er sich umfassend den durch das SE-Statut eröffneten Gestaltungsspielräumen.