Die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäischen Gemeinschaften
Norbert Lorenz
Die Übertragung von Hoheitsrechten bildet die Grundlage der Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaften. Sie beruht auf einem Rechtsakt der Mitgliedstaaten. Bei fortschreitender Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften wird sich daher immer wieder die Frage nach der Vereinbarkeit der Übertragung von Hoheitsrechten mit dem Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten stellen. Die vorliegende Studie untersucht Voraussetzungen und Grenzen der Übertragung nach dem Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten und vergleicht die unterschiedlichen Regelungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Wirkung die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäischen Gemeinschaften für das nationale Recht hat.