Diverson im Spannungsfeld zwischen «Betreuungsjustiz» und Rechtsstaatlichkeit
Andrea van den Woldenberg
Im Bereich des Jugendkriminalrechts beschreibt der Begriff Diversion Reaktionen auf Jugenddelinquenz außerhalb eines förmlichen Gerichtsverfahrens. Nach anfänglicher «Diversionseuphorie» wurden in den letzten Jahren in steigendem Umfang Bedenken gegen eine Entformalisierung des Jugendstrafrechts geäußert. Inzwischen wird mit Nachdruck auf die kaum überbrückbaren Spannungen zwischen einer sozialstaatlich/sozialpädagogisch motivierten Diversion und der Pflicht des Staates, ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten, hingewiesen. Dieses Spannungsfeld auszuleuchten und hieraus Maßstäbe für eine jugendstrafrechtspolitische Strategie zu gewinnen, die möglichst beiden Anliegengerecht wird, dem sozialstaatlichen und dem rechtsstaatlichen, war Aufgabe der vorliegenden Studie.