Empfehlungen zur Umsetzung des § 3BnatschG „Biotopverbund“
Ergebnisse des Arbeitskreises "Länderübergreifender Biotopverbund" der Länderfachbehörden mit dem BfN
Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom April 2002 enthält an zentraler Position (§ 3) eine Vorschrift zur Schaffung eines länderübergreifenden Biotopverbundes. Zur Umsetzung dieser Bestimmung hat ein Arbeitskreis der Länderfachbehörden für Naturschutz zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein einheitliches Konzept entwickelt. Ein zentrales Element dieses Konzepts ist die Erstellung eines gemeinsamen Katalogs geeigneter Auswahlkriterien für Biotopverbundflächen. Sie wurden in zwei Testläufen in Gebieten in Bayern und Nordrhein-Westfalen auf ihre Eignung hin überprüft.
In diesem Band werden sowohl das entwickelte Konzept als auch die Ergebnisse der Testläufe vorgestellt. Weiterhin sind Überlegungen zur geeigneten Sicherung von Biotopverbundflächen im Sinne von § 3 (4) dokumentiert. Schließlich wird eine Übersicht über mögliche Umsetzungsinstrumente gegeben.