Europäisches Beihilfenrecht und Steuern
Ein Thema für den Mittelstand
Die Steuerrechtspraxis musste sich in den letzten Jahren immer stärker für die Frage, ob eine steuerrechtliche Maßnahme eine Beihilfe ist, sensibilisieren. Daher standen die aktuellen Entwicklungen des EU-Beihilfenrechts im Bereich der deutschen Unternehmensbesteuerung im Fokus des Symposiums 2017. Der einführende Vortrag widmete sich unter Bezugnahme auf die Diskussion um die Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG) unter anderem der fehlenden Prognostizierbarkeit der Entscheidungen der EU-Kommission und machte deutlich, dass selbst ein gutgläubiger Steuerpflichtiger in der Regel keinen Vertrauensschutz beanspruchen kann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Mitgliedstaat gegen das Beihilfenrecht verstoßen hat. Das prinzipielle Beihilfenverbot und die damit verfolgte ökonomische Zielsetzung wurden von namhaften Experten in der Podiumsdiskussion angeregt diskutiert. Dabei stand insbesondere die Frage, wie mehr Rechtssicherheit erlangt werden kann, im Fokus. Die Podiumsteilnehmer bejahten insofern das Bedürfnis nach einer besseren Notifizierungspraxis der Bundesregierung und betonten die Wichtigkeit einer verfahrensrechtlichen Begrenzung der mit dem beihilfenrechtlichen Rückforderungsgebot verbundenen Risiken für Mandanten und steuerlichen Berater. Das Podium war sich einig, dass der EuGH den Raum für eine die legitimen Vertrauensschutzinteressen der Betroffenen berücksichtigende Fortbildung des Beihilfeverfahrensrechts noch nicht ausgeschöpft hat.